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Lohnerhöhung versprochen und nicht ausgezahlt - kann man darauf bestehen?

gefragt von SenselesswaysSenselessways am 16.07.2008 um 10:49 Uhr

Einem Bekannten von mir wurde von seinem Vorgesetzten eine dicke Lohnerhöhung mündlich versprochen. Dasist ca. 4 Monate her. Auf seinen monatlichen Gehaltszetteln ist aber von der Lohnerhöhung keine Spur zu sehen. Er hat jeden Monat aufs neue nachgefragt was denn nun mit dem Lohn sei und es wurde ihm immer versprochen das die Erhöhung mit dem nächsten Lohn kommt. Passiert ist aber nichts.

Kann man gesetzlich auf die zugesicherte Lohnerhöhung und auch eine Auszahlung der Differenz der letzten Monate bestehen? Wie ist die Rechtslage?

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Arbeit x 14.412 Arbeitsrecht x 2.164 Gehalt x 1.459 Lohn x 778

Indy72
beantwortet von Indy72 am 16. Juli 2008 11:03
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Man könnte den Chef an die Versprechung freundlich erinnern, aber wenn man weder Zeugen hat noch schriftliche Beweise, so ist man doch seinem Wohlwollen ausgeliefert.


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 16. Juli 2008 10:57
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nun ja, so einfach ist das nicht. da laut gesetz auch ein mündlicher arbeitsvertrag bindend ist, sollten solche klauseln auch wirksam sein. das psoblem, man ist in der beweispflicht. das beste ist immer eine schriftliche ergänzum zum arbeitsvertrag! versuchten kostet nix! ansonsten.. warscheinlich wenig chancen


dock69
beantwortet von dock69 am 16. Juli 2008 10:51
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Wenn er es schriftlich hat, kann er es verlangen. Ansonsten hat er Pech.


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 16. Juli 2008 12:11
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Nur wenn du die ganze sache auch schriftlich hast!!

Bei mündlicher steht aussage gegen aussagen!!

Kommentar von tanja1959 am 17. Juli 2008 12:53

Ausser er hat einen Zeugen. In Deutschland sind beweisbare mündliche Aussagen immer noch rechtsgültig ! - siehe BGB und Arbeitsrecht


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 16. Juli 2008 11:26
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Bestehen kann man nicht darauf, aber ich würde den Chef mal höfich, aber bestimmt, daraufansprechen, daß er es nun schon mehrmals versprochen hat, aber es sich nichts tut!!!


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 16. Juli 2008 11:09
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Nur bei schriftlichen Zusagen! Mündlich ist da nicht viel wert!


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 16. Juli 2008 10:55
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bei der nächsten nachfrage einfach schriftlich bestätigen lassen, ab wann die erhöhung gezahlt wird, dann siehts rechtlich ganz gut aus...


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