Lohnabzug wegen kaputtem Firmenfahrzeug?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz grundsätzlich trägt der AG das Risiko des Schadens oder des Verlustes von Firmengütern. Ein Schuldübergang auf den AN wäre wohl nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz möglich, und bedürfte m.E. eines gerichtlichen Verfahrens bzw. eines Schuldanerkenntnisses seitens des Beschuldigten. Ein Lohnabzug wie beschrieben ist keinesfalls rechtens; ab zum Anwalt (Arbeitsrecht) und mit Fristsetzung AG zur Erstattung des einbehaltenen Lohns auffordern. Alternativ Rechtsschutz bei der zuständigen Gewerkschaft suchen.

Der Arbeitgeber kann auf gar keinen Fall einfach Lohn einbehalten und hier schon gar nicht.

Einzige Ausnahme, wo es zu einer Haftung der Arbeitnehmer kommen kann, wäre grob fahrlässiges Verhalten, in dem zB berunken ein Unfall verursacht wurde. Aber selbst dann wäre ja nur einer Haftbar und nicht beide. Und eine Lohnkürzung ist immer noch gesetzeswiedrig.

Wendet Euch sofort an die Gewerkschaft, falls dort eine Mitgliedschaft besteht, oder sucht Euch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, für den könnt Ihr, wenn die finaziellen Mittel nicht so dicke sind, auch problemlos Proßezkostenhilfe bekommen. Nur sagt ihm das gleich, dann regelt der das auch für Euch.

Falls Ihr eine Rechtsschutzvers. habt gibt es natürlich überhaupt kein Problem.

Das ist ganz klar eine Sache für den Anwalt. Das darf der Arbeitgeber nicht, noch nicht einmal, wenn ein Unfall passiert ist.

Was die anderen da geantwortet haben, klingt plausiebel.

Ich kenn einen Fall, da hatte ein Mitarbeiter mal Super Plus statt Super Diesel getankt.

Er ist auf der Autobahn liegengeblieben.

Schaden mit Abschleppen und Tankreinigen und Mietwagen locker über 2000€.

Das ist dann aber mit Zähneknirschen von der Firma bezahlt worden.

Ohne nähere Angaben zu dem Schaden am Fahrzeug kann man keine vernünftige Antwort geben.

Aber fest steht,dass der Arbeitgeber,warum auch immer,ohne weiteres keinen Lohn einbehalten darf.