gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Lohnabrechnungen

gefragt von danimaus76danimaus76 am 09.03.2009 um 13:40 Uhr

Letztes Jahr hat mein Freund einen neuen Job angefangen. Jetz Ende Februar wurde er schon wieder gekündigt, da das Unternehmen rote Zahlen schreibt. Es wurden auch noch andere entlassen. Seiddem er angefangen hatte rennen wir nun schon den Lohnabrechnungen hinterher, da wir sie dem Amt vorlegen müßen. Wir haben schon gemahnt und alles. Jetz am WE kamen sage und schreibe 2 Stück. Und die sind auch noch falsch. Es sind falsche Löhne aufgeführt, was wir ja per Kontoauszug nachweisen können. Kinderfreibeträge sind nicht aufgeführt, und so wie es aussieht wurde auch zuwenig KV bezahlt. Beide Lohnzetel sehen total unterschiedlich aus und auf dem einen steht wir häten das Gehlt bar ausgezahlt bekommen hätten, obwohl ich den Kontoauszug hab wo das Gehalt aufs Konto eingegangen ist, natürlich weniger als auf dem Lohnzettel. Ich rief auch heute die Arge an die mir sagte das sie das was auf den Zetteln steht anrechnen müßten. Ich kanns ja auch verstehen, aber wir haben nie das Geld bekommen was da drauf steht. Schön wärs gewesen. Dann hätten wir das Amt nie gebraucht. Und wir wissen nicht ob er den Schein für das AA dann auch falsch ausgefüllt werden, Ich schwöre wirklich Stein und Bein das wir das Geld nicht erhalten haben das da aufgeführt ist.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.232 Arbeit x 14.533

Pustis
beantwortet von Pustis am 9. März 2009 13:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Geh zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, wenn es so kurios zugeht!


zyron
beantwortet von zyron am 9. März 2009 13:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frist setzen und eventuell (ich rate ab wegen zu hoher Kosten) zum Fachanwalt für Arbeitsrecht auf Herausgabe und Schadenersatz verklagen.


obiwana
beantwortet von obiwana am 9. März 2009 13:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich verstehe das jetzt nicht ganz. Wenn ich dich richtig verstehe ist der Lohn auf den Lohnabrechnungen höher als der den dein Freund tatsächlich erhalten hat. Das Arbeitsamt benötigt die Lohnabrechnungen zur Berechnung des Arbeitslosengeldes. Wenn Der Lohn auf den Abrechnungen nun höher ist als der tatsächliche erhaltenen ist das für euch doch eher ein Vorteil!?

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 9. März 2009 13:48

Eben nicht weil wir von der Arge dann zuviel bekommen haben und sie das Geld zurückfordern. Und das für was was wir nie bekommen haben.

Kommentar von 68d0216913663b2e210308f44cfecb24smallobiwana am 9. März 2009 13:59

??? Ja, aber ihr habt doch dann von der ARGE zuviel bekommen. Wenn die ARGE die Lohnabrechnung als Grundlage nimmt woher wissen sie denn dann jetzt das ihre Berechnung falsch war?

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 9. März 2009 15:37

Weil ich die Kontoauszüge vorgelegt habe...


akademikus
beantwortet von akademikus am 9. März 2009 13:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nun das amt will natürlich alle unterlagen haben, bevor ihr euch noch mehr rumärgert, erkläre die stituation beim amt, reich die kontoauszüge ein, markiere die eingegangenen löhne und teile denen mit das ihr alles versucht habt, um an die abrechnungen zu kommen. setz dich mit der krankenkasse in verbindung, frag da nach, wenn nötig erstatte anzeige wegen vorenthaltens von arbeitsentgeld...


sabine411967
beantwortet von sabine411967 am 9. März 2009 13:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde auch sagen, dass einmal vom Brutto-und einmal vom Nettoeinkommen geredet wird...;-))


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 9. März 2009 13:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Redest du vom Brutto oder Netto Einkommen?

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 9. März 2009 13:45

Das Nettoeinkommen ist falsch, es ist mehr aufgeführt als wir als Gehalt erhalten haben.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.