am 13.03.2010 um 13:23 Uhr
Eine meiner Freundinnen wohnt schon über ein Jahr in ihrer Bude und jetzt möchte der Vermieter plötzlich eine Lohnabrechnung von ihr sehen. Scheint irgendeinen Rappel bekommen zu haben. Naja, jedenfalls hat sie immer pünktlich gezahlt und bei Vertragsabschluss wollte er auch keine solche Lohnabrechnung sehen. Muss sie die jetzt noch vorzeigen? Wie ist das vom Recht her?

am 13. März 2010 13:27 Das müsste sie nur, wenn das im Mietvertrag so vereinbart wäre. Das ist wohl eher unwahrscheinlich.
Sie braucht also dem Vermieter keine Lohnabrechnung zeigen. Sie muss nicht einmal mitteilen ob sie arbeitet oder wo oder bei wem oder woher sie das Geld für die Miete hat. Das geht den Vermieter alles nichts an.
am 13. März 2010 13:32 Der VM hat keinen Anspruch auf nachträgliche Einsichtnahme in die Einkommensverhältnisse.
Auch eine Vereinbarung im Mietvertrag, dass regelmäßig das Einkommen nachzuweisen ist, ist unwirksam. Insbesondere ist die Unwirksamkeit dann gegeben, wenn es keinerlei verspätete Mietzahlungen oder Mietrückstände gibt.
Den VM geht nachträglich auch ein Arbeitsplatzwechsel nichts an. Auch hier steht ihm keine Einkommensbestätigung zu.

am 15. März 2010 10:24 Eine solche Forderung nach dem Abschluß eines Mietvertrages ist Unfug!

am 14. März 2010 00:05 Wenn der Vermieter auf eine Selbstauskunft vor Abschluß des Mietvertrages verzichet hat, kann er jetzt keinen Nachweis verlangen. Hat der Mieter eine Selbstauskunft gegeben, kann der Vermieter auch nach der Bescheinigung zum Zeitpunkt der Auskunft (nicht: zum Zeitpunkt der Nachfrage) fragen. Aber das Sanktionsrecht "Kündigung wegen Täuschung" erlischt auch bei einer falschen Angabe, wenn die Miete über mehrere Monate pünktlich gezahlt wurde.
Schau auch mal hier den letzten Absatz: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1selbstauskunft.html
Siehe Bild (leider nicht ganz optimal).
Bild/er:

am 13. März 2010 13:31 nein, dazu ist sie nicht verpflichtet, nicht einmal bei Vertragsabschluss. Da es aber evtl. Sinn macht, vor Vertragsabschluss von Zahlungsfähigkeit zu überzeugen, kann man dieses tun, aber Pflicht ist es nicht. Und erst recht nicht, nachdem sie schon längere >Zeit pünktlich ihre Miete zahlt. Nicht einmal ein Arbeitsplatzwechsel geht dem Vermieter etwas an. Ist ehrlich gesagt auch eine Frechheit, nun dieses zu verlangen. Da kann sie sich mit ruhigem Gewissen zurücklehnen. Falls der Vermieter Druck und Stress machen sollte, einfach mal eine Auskunft beim deutschen Mieterbund einholen, bei schlimmeren Fällen beitreten und sich Rechtsbeistand geben lassen. http://www.mieterbund.de/
Sie sollte ihn mal fragen, warum er das will? Nach dieser <frage würde er bestimmt davon abwenden. Denn es dürfte da eher persönliches Interesse hinter stecken und dieses zu zugestehn, wäre peinlich. Also einfach frech fragen, warum er dass will? Und mitteilen, dass ihr es garnicht recht ist, da es sehr intim wird. FERTIG! Der Grund dürfte sehr fragwürdig sein.
am 13. März 2010 13:27 Auf gar keinen Fall. Das würde ich nicht mit mir machen lassen und es diesem Typen auch vermitteln. Was bildet der sich ein? Am Ende denkt der sich noch, dass er die Miete dann ja etwas anheben könnte. Vielleicht ist der grad schlecht bei Kasse, oder will die Whng. jemandem Bekanntes geben und sucht nach einem Grund.
am 13. März 2010 13:31 Ich schreibe das nur, weil ich schon von sehr üblen Anmaßungen durch Vemieter gehört habe.

am 13. März 2010 13:27 Wenn sie die Miete immer pünktlich zahlt und der Vermieter vor Vertragsabschluß keine Lohnabrechnung sehen wollte, welches Recht sollte er denn jetzt haben, sich diese vorlegen zu lassen? Ich glaube nicht, dass es hierzu eine gesetzliche Grundlage gibt!
am 13. März 2010 13:26 Der Mietvertrag ist geschlossen - ich kann mir nicht denken aus welchem Grund der Vermieter jetzt eine Lohnabrechnung sehen möchte...
Zumal mir auch partout keine Rechtsgrundlage einfallen will, aufgrund derer er das Recht hätte eine solche zu verlangen.
MfG Thoriden
am 13. März 2010 13:26 Nein. Es liegt ein gültiger Mietvertrag vor und er hat kein Recht auf weitere Informationen. Ich würde mich weigern.

am 13. März 2010 13:25 Muß sie nicht. Schließlich ist der ja kein Kreditinstitut

am 13. März 2010 21:07 Nach Abschluss des Mietvertrages besteht keine Möglichkeit für den VM dies einzufordern. Diese Möglichkeit besteht nur vor Abschluss des Vertrages. MfG

am 13. März 2010 13:26 Nein, muss sie nicht. Wenn die Miete 1 Jahr lang pünktlich gezahlt wurde und der VM bei Mietbeginn nichts sehen wollte, hat er jetzt keine Berechtigung.