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Lohn überfällig

gefragt von leonomega am 22.01.2009 um 12:21 Uhr

Mein Arbeitgeber zahlt einfach kein Lohn,ist jetzt schon eine Woche überfällig ab wann kann ich was unternemmen und was kann man in so einem Fall tun. Wenn eine Firma bleite ist wer zahlt dann den Lohn.

danke!!!!

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geld x 22.609 arbeit x 14.504 lohn x 788

akademikus
beantwortet von akademikus am 22. Januar 2009 12:26
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nun eine woche ist dein lohn überfällig, da kenne ich aber schlimmere fälle. ruf in der buchhaltung an und frag wo dein geld bleibt. frag bei deine krankenkasse nach ob die sozialabgaben geleistet wurden, wenn das verneneint wird dann hat dein chef zumindest zahlungsprobleme. und zum konkurs: wenn die firma für die du arbeitest eine kapitalgesellschaft ist, dann zahlt das arbeitsamt für drei monate deinen lohn weiter. ist es eine einzelfirma.. dann nicht. gruss akademikus


anonym
beantwortet von Zicke63 am 22. Januar 2009 12:25
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erst einmal etwas warten, wenn du guten Draht zum Chef hast, nachfragen. Pleite bzw. Insolvent wird durch das Arbeitsamt/RA den MA mitgeteilt... Dann geht alles seinen Gang... Sollte dies nicht der Fall sein, dann Rechtsbeistand holen...da hat man eine bestimmte Frist einzuhalten, dass man den ausstehenden Lohn einklagen kann. Aber frag doch erst mal nach...


DerAufbereiter
beantwortet von DerAufbereiter am 22. Januar 2009 12:24
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In Deutschland sind die AN nicht als erstes berechtigt, im Falle der Insolvenz. Erst die anderen Gläubiger, wie z.B. Zulieferer. In der Schweiz z.B. ist das andersrum, meine Frau hat damals ihr Geld bekommen.


Rosenherz
beantwortet von Rosenherz am 22. Januar 2009 12:23
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wenn die Firma pleite ist, gibt keinen Lohn mehr. Sprech den Chef drauf an und frag nach, wann es endlich Lohn gibt immerhin hättest du auch deine verpflichtungen und Rechnungen zu zahlen


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 22. Januar 2009 12:23
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Man kann die Firma in Verzug setzen und sich den Ausfall verzinsen lassen. Eine Bescheinigung über die Zinsen kann man bei der Bank bekommen. Diese muss der AG dann auch ersetzen.
Dann kann man beim Amtsgericht einen Konkursantrag stellen. Wird das Konkursverfahren eröffnet, zahlt das Arbeitsamt Konkursausfallgeld.


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