Kann mir jemand sagen, ob die Begrenzung mit dem Datum 09.09.09 auch für private Zwecke gilt? oder nur, wenn man gewerblich fahren möchte?
Im Internet ist ein Riesenwust an Information, da finde ich mich nicht zurecht. Vielleicht kann mir jemand die Frage kurz beantworten?
Dankeschön!

es gibt keine trennung des führerscheins für private oder gewerbliche zwecke. nur der berufskraftfahrer hat mehr zu lernen und andere vorschriften zu beachten.
Okay, danke!