Hallo ihr! Ich habe gerade Folgendes zur einer bestimmten Abtreibungsart gelesen: " Bei der Prostaglandin-Hormon-Methode wird das Medikament in die Gebärmutter-Muskulatur gespritzt. Es löst Geburtswehen aus. Das Kind wird, wenn es die Belastung der Wehen übersteht, lebend geboren und dann dem Tod überlassen." (Quelle: www.abtreibung.de) Logisch ist das eigentliche Ziel der Ärzte, dass das Kind bei dem Eingriff sterben soll ( so traurig es auch ist...). Aber wenn das Kind dann auf der Welt ist, darf man es doch nicht einfach liegen lassen und warten bis es stirbt, oder!? Gilt das nicht als unterlassene Hilfeleistung??? Oder stimmt die Aussage der Homepage nicht!? Danke für eure Antworten und schönen Mittwoch noch!
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eine Abtreibung ist nur bis zum 3 Schwangerschaftsmonat erlaubt. Wenn die Abtreibung erfolgt und das Baby lebend geboren werden würde.... selbst wenn man wollte, ich kann mir kaum vorstellen, dass man einem 3Monate alten Baby helfen kann. Dafür ist es einfach noch zu jung/klein. Denke dass dann unterlassene Hilfsbereitschaft nicht zur Fragestellung wird

Echt Schrecklich... für mich ist eine abtreibung so oder so MORD! http://www.youtube.com/watch?v=-5XKpHioZ1w
Das Video ist echt traurig...und so wahr...
mentecaptum am 10. Juni 2009 18:12 Propaganda
Biologische Tatsachen: http://www.pro-leben.de/abtr/entstehung.php

wenn das wirklich so wäre, was ich nicht weiß, wäre das abartig grausam!!!!

Ein in der 12 SSW befindlicher Fötus ist außerhalb des Mutterleibes nicht lebensfähig, nach derzeitigem Stand der Wissenschaft.
Somit liegt auch keine unterlassene Hilfeleistung vor.
Deine Frage scheint moralisch inspiriert zu sein und du scheinst keinen vernünftigen Rat zu suchen.
Na ja, aber dort wird ja angegeben, dass die Kinder noch leben, wenn sie "geboren" werden. Ganz davon abgesehen sind auch Abbrüche nach dem 3. Monat der Schwangerschaft möglich, wenn entspechende "Gründe" vorhanden sind ( so unglaublich und schrecklich das auch ist. =( )Mit Moralischer Inspiration hat das hier nicht wirklich etwas zu tun. Ich habe dieses Thema für meine mündliche Abiprüfung in Ethik bekommen. Da ich da logischer Weise nichts Falsches erzählen will, wollte ich auf Nummer sicher gehen und habe hier deshalb die Frage gestellt. Der Rat den ich suche, ist einfach, ob ich dieser Seite, was diese Sache angeht, Glaube schenken kann oder nicht.
mentecaptum am 10. Juni 2009 17:52 Ich habe als Anästhesiepfleger öfter "Abtreibungen" mitbetreut, es ist kein schöner Eingriff, aber der Gesetzgeber sieht ihn vor. Den Link, den du eingefügt hast ist nicht objektiv, da er von Abtreibungsgegnern kommt.
Du solltest dich mal mit einem Gynäkologen unterhalten und zwar auf rein sachlicher Ebene, was den Ablauf einer Abtreibung angeht.
Ich finde, dass die Verantwortung für den Eingriff nur von der Frau übernommen werden kann, die ihn durchführen läßt. Ich habe selber 2 Kinder, aber es steht mir nicht zu den Zeigefinger zu erheben und über das Leben anderer zu entscheiden oder deren Entscheidungen in Frage zu stellen.
Ich hatte eigentlich vorgehabt meine Gynäkologin dazu zu befragen, aber schon vor ein paar Monaten hatte sie erst Ende Juli wieder einen Termin frei... da ist die Prüfung eben schon rum.
mentecaptum am 10. Juni 2009 18:06 Frag doch mal hier: http://www.akh-celle.de/index.php?id=53
Auf der Seite an sich, ist ja nicht von Abtreibungen zu lesen. Meinst du die wissen darüber trotzdem Bescheid? Vll machen die ja garkeine Abtreibungen!?
mentecaptum am 10. Juni 2009 18:21 Schreib denen ein Mail, die machen Abtreibungen, 100%, und schildere dein Anliegen.
Falls sie nicht reagieren, wende dich an eine gynäkologische Abteilung eines anderen Krankenhauses oder Uni-Klinik.
Habe die Mail eben abgeschickt, danke nochmal. =)
mentecaptum am 10. Juni 2009 18:51 Alles Gute für die Prüfung und laß dich nicht zusehr auf die "Kontra-Schiene" ziehen!
Objektivität ist wichtig, auch und gerade in der Ethik!
>Deine Frage scheint moralisch inspiriert zu sein und du scheinst keinen vernünftigen Rat zu suchen. - Falsch! Das ist eine juristische Frage. Im Fall des Oldenburger Babys Tim hat tatsächlich die Staatanwaltschaft wegen unterlassener Hilfeleistung gegen den diensthabenden Arzt ermittelt.
mentecaptum am 11. Juni 2009 18:22 Den Fall kannte ich bisher nicht,aber was für ein Quatsch einen abgetriebenen Fötus zu reanimieren bzw. am Leben zu erhalten. Welcher Hirni klagt bei sowas? Das kann eigentlich nur von militanten Abtreibungsgegnern kommen!
Bei Deinem abgetriebenen Fötus handelt es sich um einen Menschen. Ich habe noch keine schwangere Frau getroffen, die gesagt hat: Ich habe einen Fötus im Bauch!
Tim hat fünf Stunden ohne Hilfe überlebt. In der DDR hatten sie für solche Fälle immer einen Wassereimer stehen...
Wer bei sowas klagt? - Ganz einfach: Die Staatsanwaltschaft! Zu ihren Pflichten gehört es nunmal, Gesetzesverstössen nachzugehen. Da der Fall als Oldenburger Baby durch die Presse ging, hat sie davon erfahren.
Juristisch ist das ein Grenzfall, denn ein Arzt ist verpflichtet, alles zu tun, um einem Menschen, wenn er geboren ist, zu helfen. Da spielt es keine Rolle, ob dieser vor seiner Geburt für die Tonne bestimmt war.
>militanten Abtreibungsgegnern... - Offensichtlich gehörst Du zu den militanten Lebensgegnern.
mentecaptum am 13. Juni 2009 21:09 Da ein bis zur 12. Lebenswoche geborener Mensch (medizinisch-wissenschaftlich in diesem Entwicklungsstadium Fötus oder Embryo genannt)nicht überlebensfähig ist, ob mit oder ohne ärztl. Hilfe, scheint der Staatsanwalt profilierungssüchtig gewesen zu sein.
Nun denn.
Offensichtlich gehörst Du zu den militanten Lebensgegnern. Offensichtlich gehörst du zu denen, die gerne über andere urteilen und sich nicht mal die Mühe machen, sich in die Rolle der Betroffenen hineinzuversetzen. Wer ist hier wohl ein Lebensgegner???
Zur Information: Tim war bei seiner (erzwungenen) Geburt in der 25. Woche.
>Wer ist hier wohl ein Lebensgegner??? - Deine Kommentare verraten Dich. Zudem hast Du angegeben, selbst schon bei vorgeburtlichen Kindstötungen mitgewirkt zu haben.
>...sich nicht mal die Mühe machen, sich in die Rolle der Betroffenen hineinzuversetzen. - Du irrst! Genau das mache ich: Ich versetze mich in die Rolle der Mutter, die ihr Kind verliert, und ich versetzt mich in die Rolle des Kindes, das sein Leben verliert. Was Dich und andere hier stört, ist, dass ich den Ungeborenen eine Simme verleihe.
mentecaptum am 20. Juni 2009 15:08 Ich habe auch kein Problem damit zuzugeben, bei Abtreibungen mitgewirkt zu haben.
Bloß liegt die ethische Verantwortung nicht bei mir, sondern bei dem (i.d. Fall der Frau), der sie durchführen läßt. Indem man den Frauen , die abgetrieben haben ein "mieses Gefühl" einredet, hilft man ihnen auch nicht. Das müsste schon vorher geschehen, dass man sinnvolle Alternativen bietet, bzw. die finanzielle lage der Mütter verbessert.
mentecaptum am 20. Juni 2009 15:52 Ist deine Einstellung zu diesem Thema eher politisch-konserativ oder relgiös bedingt?
Interessiert mich nur nebenbei.

Du kannst mal auf die Seite Tim-lebt.de gehen. Dieser Junge hat überlebt, weil eine Krankenschwester eingriff und Tim in ein benachbartes Krankenhaus brachte. Dies könnte auch Deine Etikarbeit bereichern
Von dem Jungen habe ich schon viel gelesen, aber trotzdem danke. =)
mentecaptum am 14. Juni 2009 13:13 Das ist ein besonders krasser Fall von Spätabtreibung(nach der 12. Woche) und ist
nicht mit der Abtreibung innerhalb der Dreimonatsregelung vergleichbar.
Absolut schauderhaft und verwerflich, ein schlimmes Beispiel in der deutschen Humanmedizin!
Ich würde das anders formulieren: Am Beispiel einer Spätabtreibung wird das Schauderhafte und Verwerfliche einer Abtreibung besonders deutlich.
mentecaptum am 20. Juni 2009 15:09 Ansichtssache, du kannst ja deine Meinung frei äußern!

oh gott sowas gehört bestraft, lebenslänglich
mentecaptum am 10. Juni 2009 17:40 Du hast keine Ahnung!

Gehört habe ich davon noch nicht,aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,dass das legal ist.Das wäre ja auch das Allerletzte.

das is schrecklich!!!fast schon mord
Juristisch betrachtet fehlen zum Straftatbestand Mord nur noch die niedern Beweggründe.
mentecaptum am 14. Juni 2009 13:00 Sind es dann höhere Beweggründe, wenn in den USA Ärzte und Personal in sog. "Abtreibungskliniken" ermordet werden?
Du sprichst die Frage nach dem Tyrannenmord an. Ich persönlich lehne ihn gänzlich ab.
In Deutschland wird bei Gericht im Fall einer Tötung unterschieden zwischen Todschlag und Mord. Wenn jemand mit einem Auto einen Menschen tötet, gehen Juristen davon aus, dass das keine Absicht war, denn niemand setzt sich ans Steuer, um einen anderen Menschen umzubringen. Also ist das Totschlag.
Mord dagegen geschieht vorsätzlich. Nach dieser Definition wäre die sogenannte Tötung lebensunwerten Lebens im 3. Reich ebenfalls Mord gewesen. Deshalb haben die Nazionalsozialisten den Begriff verändert: Vorsatz und niedere Beweggründe, wie zum Beispiel Habgier (Raubmord) müssen zusammenkommen. Erst dann darf das in Deutschland Mord genannt werden. Diese Änderung wurde nie rückgängig gemacht und gilt deshalb bis heute.
mentecaptum am 20. Juni 2009 15:11 Tyrannenmord ?!
Nach deiner Auslegung liegt die Schuld doch beim Gesetzgeber und nicht beim durchführenden Arzt!

Diese Prozedur ist doch noch innerhalb dieser Dreimonats-Bestimmung oder?? Das klingt so,als ob das Kind bereits....Unterlassene Hilfeleistung glaube ich eher weniger,da dieser "Zustand" -also die Geburt- ja absichtlich in die Wege geleitet wurde.Deine Frage ist starker Tobak (ist jetzt keine Kritik!)."und dann dem Tod überlassen...." mein lieber Schwan.Als ob der Arzt dann wartend danebensteht,bis.....
Das war ja ein zitat von der Seite. Die gestalter der Homepage sind genrell gegen Abtreibung, das wird da extrem deutlich, wenn man ein bisschen liest... Daher weiß ich ja nicht, ob man das alles so glauben kann.
mentecaptum am 10. Juni 2009 17:59 das sehe ich auch so!
dingsvomdach am 10. Juni 2009 17:59 ist mir klar,daß das kein Zitat von dir war-trotzdem schauderhaft.Was nun schon sehr oft geschrieben wurde:wenn die Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate standfindet,ist dieses kleine Wesen sowieso nicht lebensfähig nach der Geburt.
>Diese Prozedur ist doch noch innerhalb dieser Dreimonats-Bestimmung oder?? - Nicht unbedingt! In Deutschland geht das prinzipiell bis zum errechneten Geburttermin. Und da können die Kinder durchaus überlebensfähig (ohne medizinische Hilfe!) sein.

Nein, das gilt nicht als unterlassene Hilfeleistung. Ziel ist ja schließlich die Tötung des Embryos. Die Hilfeleistung gilt der Mutter und nicht dem Fötus. Selbst wenn er noch leben sollte, wäre er nicht lebensfähig. Höchstens unter enormer medizinischer Anstrengung. Und ob da was Lebenswertes raus kommt, sei noch dahin gestellt.
PS: Ich würde nie abtreiben. Aber wer sich dazu entschlossen hat - aus welchem Grund auch immer - der denkt nicht an die Folgen.
>...Selbst wenn er noch leben sollte, wäre er nicht lebensfähig. - Du irrst. das ist schon vorgekommen. Zum Beispiel Tim, bekannt geworden als das Oldenburger Baby. Er hat stundenlang ohne Hilfe überlebt. http://www.tim-lebt.de/baby/index.html

danke, den hast Du mir jetzt versaut !
Sollte es stimmen, entspricht es nur der Wahrheit und dafür kann ich nichts....zum Glück. Wir leben leider nicht in einer heilen Welt und es wird vll viel zu selten darauf aufmerksam gemacht...
Du kannst keine Tatsachen ändern, indem Du die Augen davor verschliesst!

Ich schließe mich eiskalteMilch an.
Aber tolle quelle, die du hast, Propaganda - Seite , die auch gerne dadurch auffallen, das die Ultraschallbilder nicht den unterstehenden Wochen entsprechen.
Deswegen frage ich ja. -.- Ist ja nicht so, dass ich für Abtreibungen bin. Es geht mir nur darum ob es stimmt oder nicht.
Nudelsternchen am 10. Juni 2009 17:58 Ich kann mich über diese Seiten nur Aufregen, das schlimmste ist, das wenn eine Frau wirklich hilfe über google sucht , sie auf dieser Seite landet und statt, neutrale Informationen zu diesem Thema zu finden-auf PropagandeHetzseiten stößt. Noch schlimmer ist diese hier: http://www.babycaust.de/ es gab aus dem Umfeld dieser Leute schon tätliche Angriffe gegen Mitarbeiter von ProFamilia...
Eine Seite die ich kenne ist diese hier, die ich ganz gut finde zu dem Thema ist diese:
Von babycaust.de habe ich heute auch schon gelesen. Bis vor kurzem war die glaube ich noch verboten bzw. für Jugendliche nicht zugängig... Danke für den Link,habe gerade bemerkt, dass ich da auch schon drauf gewesen bin. Ist aber gut zu wissen, dass man auf dieser Seite vll eine neutralere Sichtweise vorgelegt bekommt.
mentecaptum am 10. Juni 2009 18:15 Guter Link http://www.abtreibung-web.de/
babycaust ist widerlich und propagandistisch
Der Augewogenheit halber solle sie auch mal hier lesen: http://www.rahel-ev.de/erfahrung.html
mentecaptum am 10. Juni 2009 18:02 Warum bist du nicht dafür, ist das so abwegig?
Du könntest selber mal in die Situation kommen und ob du dann so stark bist, das Kind zur Adoption freizugeben ist fraglich. Das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft geht man bei jedem GV ein.
Natürlich kann man solche Aussagen leicht machen, wenn man nicht in der Situation ist. Aber ich kann es mir nicht vorstellen bzw. ich würde es mir nicht zutrauen. Ganz davon abgesehen, dass ich davon ausgehe mit dem gedanken nicht leben zu können. Ich bin allgemein ein extrem emotionaler Mensch. Ich muss schon weinen wenn ich vom Tod anderer erfahre, wie wäre das dann bei einem Wesen, dass irgendwo ein Teil von mir wäre? Zu einer ungewollten Schwangerschaft kann es bei mir seit über 2 Jahren im Prinzip nicht mehr kommen. Wenn die Vernunft nicht da wäre, wäre ich wohl schon längst schwanger. Und wäre ich bereits mal schwanger geworden, hätte ich nicht abgebrochen. Es gebe für mich einfach keinen Grund zum Abtreiben bzw. es spräche viel zu viel dagegen. Aber das ist eben auch von Situation zu Situation unterschiedlich. Es gibt sicher Mädchen/Frauen, bei denen es mit einer schwangerschaft nicht so leicht ablaufen würde, wie es bei mir der Fall wäre. (wobei man sich in diesem fall ja auch wieder woanders Hilfe holen könnte)
Wenn z.B. für die Mutter aufgrund der Schwangerschaft oder der bevorstehenden Geburt Lebensgefahr bestünde, oder das Kind behindert auf die Welt kommen würde kann man auch noch später abtreiben (hatte ich vorher auch nicht gewusst, aber erst gestern in diesem Forum nachgefragt).
Ja es ist gut, dass diese Mgl. besteht. wenn sich z.B. eine Familie (Alleinverdiener, 2 Kinder, Eigenheim)entschließt bei 3. Schwangerschaft (nachgewiesene Behinderung, oder andere Gründe)abzutreiben und es verwehrt wird, stürze ich evtl. 4 Leute in den finanziellen Ruin, da der Gesetzgeber eine angemessene finaz. Unterstützung nicht vorsieht.
>eine Abtreibung ist ... bis zum 3. Schwangerschaftsmonat erlaubt. - Das stimmt nicht!
Laut Urteil des Bundeverfassungsgerichts ist Abtreibung in Deutschland grundgesetzwidrig, bleibt lediglich unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Das verstehe, wer kann. Legal ist das also nicht.