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Lieferant liefert nicht. Wie komme ich schnellstmöglich wieder an meine Vorkasse?

gefragt von VollstreckerVollstrecker am 19.06.2007 um 14:34 Uhr

Habe mir für über 1000 € per Vorkasse ein neues PC System gekauft/bestellt. Leider war ich zu geizig und habe statt Nachname per Vorkasse bestellt und erst nach der Bestellung mich über diesen Händler informiert. Dieser ist bereits bekannt dafür das er sehr lange Lieferzeiten hat und auch bei Stornierung lange auf sich warten lässt bis er das Geld zurück überweist. Wie komme ich am elegantesten und am schnellsten wieder an mein Geld? Ich warte schon seit 3 Wochen auf meine Ware und habe mehrmals nachgefragt wann geliefert wird. Antworten waren nur Vertröstungen. Was kann ich nun tun?



Reply


anonym
beantwortet von Regenmacher am 19. Juni 2007 15:03
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Oh, oh, eine kleine Anfrage und jede Menge falscher Antworten.

  1. Die Firma entweder schriftlich per Einschreiben zur Lieferung in Verzug setzen. 7 Tage sind in diesem Fall ausreichend. Und wenn du das Teil wirklich nicht mehr willst, dann 2.

  2. Schriftlich per Einschreiben vom Kaufvertrag zurück treten. Die Bankverbindung für die Rücküberweisung angeben, weil manche Firmen sagen, dass sie nicht wissen, wo das Geld hinsoll.


anonym
beantwortet von rella am 19. Juni 2007 14:45
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Bei der Bank haben sie die Möglichkeit(soweit ich weiss) innerhalb der nächsten zwei Wochen die Abbuchung Rückgängig zu machen. Ein Versuch ist es Wert,alles andere ist es zu spät.Jedoch wenn sie die Ware noch haben möchten dann doch noch mal bestellen und (mit Aufschlag) bei Warenerhalt die Rechnung begleichen.Wenn durch die Bank nichts mehr möglich ist dann den Wareninhaber telefonisch kontaktieren; fkt. dies auch nicht Anwalt einschalten denn es gibt einen 1-Jahr Frist für Warenlieferungen.

Kommentar von Simple_avatar5smallVollstrecker am 19. Juni 2007 14:50

Ich hab nicht per Bankeinzug, sonder per Vorkasse gezahlt. Da kann man das Geld nicht zurückfordern. Allerdings ist er ein Händler und ist Vertragspflichtungen mit mir eingegangen. Daher kann ich den Auftrag auch stornieren. Mich interessiert es wie ich am besten druck ausüben kann damit ich schnell wieder an mein Geld komme. Ein Mahnverfahren ist nicht in meinem Sinne.

Kommentar von Regenmacher am 19. Juni 2007 15:05

Mahnverfahren ist auch erst dann einzuleiten, wenn die gesetzte Frist nicht eingehalten wird.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 19. Juni 2007 14:47
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Über die eigene Bank zurückbuchen lassen und einen Anwalt einschalten.


anonym
beantwortet von joerg99 am 20. Juni 2007 08:34
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Ich vermute mal, es war ein "Vertragsabschluß" im Rahmen des Fernabsatzgesetz, über Internet, per Telefon oder per Brief bestellt. 1. kann man von diesem Vertragsabschluß bis 14 Tage nach Lieferung zurücktreten. (Tip: per Einschreiben dieses dem Verkäufer mitteilen) 2. ist man vom Vertrag zurückgetreten, dem Verkäufer eine Frist für die Überweisung des Geldes setzen.

Und dann beginnt leider die Tippeltappel-Tour.

Und nach einiger Zeit könnte man, um etwas Druck zu verbreiten, dem Verkäufer mal unterstellen, daß er ganz einfachen Betrug betreibt. Und dagegen kann man Strafanzeige stellen. Hilft zwar nicht wirklich weiter, aber der Verkäufer hat erst mal eine Menge Ärger seitens des Staatsanwaltes am Hals. Das will er bestimmt nicht.


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