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Liebe und das Gesetz

Frage von hablais hablais

ich habe mir vor kurzem folgende frage gestellt und ich komm auf keinen gemeinsamen nenner.

folgendes: (nehmen wir mich als beispiel) ich habe eine freundin, dies über einen längeren zeitraum.jetzt sind wir beide scheidungskinder.wie würde es vor dem gesetz aussehen wenn ihre mutter und mein vater eine beziehung eingehen würden? (heirat,verlobung,zusammenleben etc.) gibt es da irgendeine gesetztliche regelung?denn wir wären dann stiefbruder und stiefschwester.es wäre dann doch in engsten sinne inzest, wenn ich dann mit meiner freundin schlqafen würde.

also fand die frage ganz interessant vielleicht weiß ja jemand von euch was es da an lösungen von gevatter staat gibt.

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Antworten (18)

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    Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Nee, da gibts keine Probleme, da ihr keine leiblichen Verwandten seid!

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    Antwort von deFleescha deFleescha

    Aber ihr habt beide nicht die gleichen leiblichen Eltern. Indam Falle ist es juristisch kein Inzest. Was die Gesellschaft (Schule o.ä.) draus macht steht auf einem anderen Blatt.

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    Antwort von Peru1 Peru1

    Blut ist dicker als Wasser. Heißt nur Blutverwandschaft zählt Du kannst sogar deine angeheiratete Tante heiraten wenn dein Onkel sich scheiden läst.

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    Antwort von schlapper schlapper

    solange ihr keine gemeinsamen gene hab, könnt ihr machen was ihr wollt... auch die eltern

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    Antwort von mariaundmaria mariaundmaria

    Ihr seid dann Stiefgeschwister das stimmt! Aber das hat nichts mit inzest zu tun weil ihr zum Beispiel nicht die selbe Erbinformation habt!

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Nein, das wäre kein Inzest. Nur wenn Ihr beide leibliche Geschwister wärt, oder einer adoptiert und deswegen als leibliches Geschwister gilt.

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    Antwort von Jademuschel Jademuschel

    Quatsch. Ihr seit ja nicht blutsverwandt. Ihr dürft tun und lassen was ihr wollt.

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    Antwort von LadyM4711 LadyM4711

    nein, ihr seid doch nicht Blutsverwandte

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    Antwort von yulia85 yulia85

    es hilft bestimmt, wenn ihr frueher als eltern heiraten, dann es ist nicht mehr dein problem, und wegen gesetz auch. viel gluck!!

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    Antwort von schildi schildi

    ihr seit doch nicht leiblich Verwandt, also könnt ihr tun und lassen was ihr wollt, so einfach ist das

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    Antwort von gruenbaer gruenbaer

    Du darfst.

    Also ran, auf das die Renten sicher sind!

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    Antwort von mela1970 mela1970

    Nein,es ist kein inzest da ihr ja nicht Blutsverwand seit !Anders wäre es wenn eure Eltern dann noch ein gemeinsames Kind bekommen,mit dem seit ihr dann beide Blutsverwand,was aber nichts an euerer Beziehung ändert da ihr nur jeweils mit diesem Kind verwand seit

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    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Ihr seid nicht leiblich verwandt miteinander, auch wenn eure Eltern eine Beziehung eingehen. Das wäre für eure Beziehung nicht wichtig.

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    Antwort von lynnie1981xx lynnie1981xx

    Kein Inzest da ihr nicht blutverwandt seid!!Nur wenn die beiden Kinder bekommen und ihr mit denen Sex haben würdet wäre es Inzest!!

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    Antwort von Hasii Hasii

    Gute Frage. Aber wenn ihr schon vorher zusammen wärt, solltet ihr trotzdem zusammen sein, egal was das Gesetzt sagt.

  • 1
    Antwort von kuntzkids kuntzkids

    Ihr seid nicht blutsverwandt -- von daher ist es schon mal kein Inzest.

    Aus meinem Bekanntenkreis kenne ich einen derartigen Fall; die jeweils ledigen "Schwiegereltern" haben später einander geheiratet.

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    Antwort von GrafMilan GrafMilan

    also inzest,ist glaube ist nur im Verwandschaftsverhälnis 1 oder 2 Grade

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    Antwort von dingsvomdach dingsvomdach

    ihr habt aber nicht zu 100% die gleichen Eltern,also nur ein Elternteil. Blutsverwandt nein, da DEIN Vater und IHRE Mutter. meinkopfraucht verdammt gute Frage!

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