ich habe mir vor kurzem folgende frage gestellt und ich komm auf keinen gemeinsamen nenner.
folgendes: (nehmen wir mich als beispiel) ich habe eine freundin, dies über einen längeren zeitraum.jetzt sind wir beide scheidungskinder.wie würde es vor dem gesetz aussehen wenn ihre mutter und mein vater eine beziehung eingehen würden? (heirat,verlobung,zusammenleben etc.) gibt es da irgendeine gesetztliche regelung?denn wir wären dann stiefbruder und stiefschwester.es wäre dann doch in engsten sinne inzest, wenn ich dann mit meiner freundin schlqafen würde.
also fand die frage ganz interessant vielleicht weiß ja jemand von euch was es da an lösungen von gevatter staat gibt.
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