ich habe mir vor kurzem folgende frage gestellt und ich komm auf keinen gemeinsamen nenner.
folgendes: (nehmen wir mich als beispiel) ich habe eine freundin, dies über einen längeren zeitraum.jetzt sind wir beide scheidungskinder.wie würde es vor dem gesetz aussehen wenn ihre mutter und mein vater eine beziehung eingehen würden? (heirat,verlobung,zusammenleben etc.) gibt es da irgendeine gesetztliche regelung?denn wir wären dann stiefbruder und stiefschwester.es wäre dann doch in engsten sinne inzest, wenn ich dann mit meiner freundin schlqafen würde.
also fand die frage ganz interessant vielleicht weiß ja jemand von euch was es da an lösungen von gevatter staat gibt.

Nee, da gibts keine Probleme, da ihr keine leiblichen Verwandten seid!
Aber ihr habt beide nicht die gleichen leiblichen Eltern. Indam Falle ist es juristisch kein Inzest. Was die Gesellschaft (Schule o.ä.) draus macht steht auf einem anderen Blatt.

Blut ist dicker als Wasser. Heißt nur Blutverwandschaft zählt Du kannst sogar deine angeheiratete Tante heiraten wenn dein Onkel sich scheiden läst.

solange ihr keine gemeinsamen gene hab, könnt ihr machen was ihr wollt... auch die eltern
Ihr seid dann Stiefgeschwister das stimmt! Aber das hat nichts mit inzest zu tun weil ihr zum Beispiel nicht die selbe Erbinformation habt!

Nein, das wäre kein Inzest. Nur wenn Ihr beide leibliche Geschwister wärt, oder einer adoptiert und deswegen als leibliches Geschwister gilt.

Quatsch. Ihr seit ja nicht blutsverwandt. Ihr dürft tun und lassen was ihr wollt.
es hilft bestimmt, wenn ihr frueher als eltern heiraten, dann es ist nicht mehr dein problem, und wegen gesetz auch. viel gluck!!

ihr seit doch nicht leiblich Verwandt, also könnt ihr tun und lassen was ihr wollt, so einfach ist das

Du darfst.
Also ran, auf das die Renten sicher sind!
Nein,es ist kein inzest da ihr ja nicht Blutsverwand seit !Anders wäre es wenn eure Eltern dann noch ein gemeinsames Kind bekommen,mit dem seit ihr dann beide Blutsverwand,was aber nichts an euerer Beziehung ändert da ihr nur jeweils mit diesem Kind verwand seit

Ihr seid nicht leiblich verwandt miteinander, auch wenn eure Eltern eine Beziehung eingehen. Das wäre für eure Beziehung nicht wichtig.

Kein Inzest da ihr nicht blutverwandt seid!!Nur wenn die beiden Kinder bekommen und ihr mit denen Sex haben würdet wäre es Inzest!!

Gute Frage. Aber wenn ihr schon vorher zusammen wärt, solltet ihr trotzdem zusammen sein, egal was das Gesetzt sagt.

Ihr seid nicht blutsverwandt -- von daher ist es schon mal kein Inzest.
Aus meinem Bekanntenkreis kenne ich einen derartigen Fall; die jeweils ledigen "Schwiegereltern" haben später einander geheiratet.

also inzest,ist glaube ist nur im Verwandschaftsverhälnis 1 oder 2 Grade

ihr habt aber nicht zu 100% die gleichen Eltern,also nur ein Elternteil. Blutsverwandt nein, da DEIN Vater und IHRE Mutter. meinkopfraucht verdammt gute Frage!