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Levocitirizin verschreibungspflichtig und Citirizin frei verkäuflich, wo liegt da der Unterschied?

gefragt von Agnes10Agnes10 am 01.04.2007 um 12:59 Uhr

Beides sind Antiallergika. Warum ist der eine Stoff verschreibungspflichtig und der andere nicht? Ist nicht Levocitirizin die Neuentwicklung von Citirizin? Bin auf der Suche nach einem neuen gut wirkendem Antiallergikum.

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Allergie x 1.284 Verschreibungspflichtig x 15

anonym
beantwortet von occident am 1. April 2007 13:36
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Eine ausführliche Erläuterung der Medsana.ch:

Die Anwendung von Levocetirizin, einem H1-Antihistaminikum der 2. Generation, erfolgt zur Behandlung von Beschwerden, die durch allergische Erkrankungen bedingt sind, wie beispielsweise allergische Rhinitis und Nesselsucht.

Bei Levocetirizin handelt es sich um eine relativ neu auf dem Markt befindliche Substanz, die sich von Cetirizin ableitet oder genau gesagt ein Enantiomer des Cetirizins ist. Damit ist gemeint, dass Cetirizin sich aus zwei Substanzen zusammensetzt, die zwar von der chemischen Struktur her identisch sind, sich aber in der räumlichen Anordnung der Atome minimal unterscheiden. Unterscheidbar sind diese leicht unterschiedlichen Substanzen durch ihre Eigenschaft, je nach Anordnung der Atome einfallendes Licht in unterschiedliche Richtungen zu lenken. Gibt es Moleküle mit identischer chemischer Struktur und unterschiedlicher räumlicher Anordnung werden diese als Enantiomere einer Substanz bezeichnet. Das Gemisch aus zwei unterschiedlich optisch aktiven Substanzen wird als Racemat bezeichnet. Es kommt häufiger vor, dass sich die beiden Enantiomere einer Substanz hinsichtlich ihrer pharmakologischen Wirkungen deutlich unterscheiden.

Von den beiden Enantiomeren des Cetirizins ist nur Levocetirizin pharmakologisch wirksam. Daher wird Levocetirizin mit einer Dosierung von 5 mg angewendet, wogegen die Dosierung von Cetirizin 10 mg beträgt. Trotz diesem offenkundigen Vorteil der Substanz gegenüber Cetirizin ist aber zu bedenken, dass bei der Einführung einer neuen Substanz generell nicht alle Gefahrenquellen für die Anwender überschaubar sind. Daher sind alle neu entwickelten Arzneimittel auch grundsätzlich verschreibungspflichtig. Erst wenn nach einer langjährigen Anwendung neuer Arzneimittel eine Unbedenklichkeit für die Patienten als sicher gilt, wird der Wirkstoff aus der Verschreibungspflicht entlassen und unterliegt dann nur noch der Apothekenpflicht.


anonym
beantwortet von Laika am 1. April 2007 13:25
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Leider kann ich Dir den Unterschied nicht sagen, aber brauche auch seit längerem Antihistaminikum. Früher habe ich Cetirizin genommen und habe vor 2 Monaten auf Fenistil gewechstelt. Das vertrage ich wesentlich besser und die Wirkung hält auch viel länger an. Kann ich sehr empfehlen!



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