Ich bin selbstständig und habe im September und Okober jeweils von der GEZ die Aufforderung erhalten meine Geräte anzumelden. Ich zahle allerdings schon privat GEZ-Gebühren und nutze mein Notebook nur für meine Selbstständigkeit. Ich schaue nicht zwischendurch ZDF-Filme oder ähnliches über deren Mediathek. Nun habe ich heute eine "Letzte Erinnerung" erhalten mit der Drohung weiterer Maßnahmen und bis zu 1000 Euro Bußgeld. Was soll ich machen? Ich habe bereits ein Schreiben fertig und möchte damit das Notebook anmelden. Am liebsten würde ich aber der GEZ kein weiteres Geld in den Rachen werfen.

schick denen das du bereits bezahlst also deine private gez nummer dann bist du erstmal auf der sicheren seite
GEZ kann dir nix solange du da nicht angemeldet bist. Darfst nur nicht lügen, also wenn die kommen sagen "hab keine zeit" und tür zu. Mit Polizei drohen dürfen die auch nicht sonst kannste die anzeigen, bzw. die mal darauf hinweisen das du das kannst wenn die dir drohen. Außerdem zählt es nicht wenn sie von außerhalb der Wohnung ein Gerät sehen.
Notebook anmelden - darum kommst du legalerweise nicht herum -, aber dann keine Zahlung leisten. Bis die GEZ im Auftrag der zuständigen Rundfunkanstalt einen Gebührenbescheid verschickt, vergehen einige Monate. Dann kannst du mit Hinweis auf die schon gefällten Urteile Widerspruch einlegen. Erst wenn der abgelehnt ist (Bearbeitungszeit 4 bis 6 Moante) musst du dir überlegen, ob du klagst. Bis dahin dürften schon Urteile in der zweiten Instanz gefällt sein. Alles nachzulesen bei www.gebuehren-igel.de
Ich melde jetzt mein Notebook an aber fordere zugleich einen Gebührenbescheid. Ich hoffe dass die Gerichte bald ein gewichtiges Urteil wegen der PC-Gebühr fallen werden.
Ich habe das Notebook nun bei dem Abkassier-Verein angemeldet und warte nun ab was die "GEZ-Fritzen" antworten. Einige Gerichte haben ja jetzt entschieden dass ein beruflich genutztes Notebook nicht mit der GEZ-Gebühr belastet werden darf.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in seinem Urteil vom 15.07.2008 (AZ 4 A 149/07) einem Kläger gegen den NDR Recht gegeben.
Nach Auffassung des Gerichts fällt der beruflich genutzte PC des Klägers unter die Zweitgeräteregelung, da dieser bereits für private Geräte Gebühren zahlt.
Ferner sei es unverständlich, warum ein Gewerbetreibender für seinen PC Gebühren zahlen solle, ein Lehrer dagegen nicht. Außerdem stellte das Gericht fest, dass Gewerbetreibende schon von Gesetz wegen einen PC benötigen (z.B. für die Übermittlung der Umsatzsteuer).
Alle, die bereits Gebühren für beruflich genutzte PC's zahlen, sollten diesbezüglich mal an die GEZ herantreten.
Es gibt inzwischen ein Urteil des VG Koblenz, das noch viel weiter geht. Demnach sind gewerblich genutzte PCs grundsätzlich nicht als Rundfunkgeräte einzustufen www.gebuehren-igel.de/aktuelles5.php#290708.
Sich an die GEZ zu wenden und auf Rückzahlung zu pochen, dürfte dennoch vergeblich sein. Die Urteile sind nicht rechtskräftig und nur für die bestimmten Fälle und Bundesländer von Belang. Hier hilft nur, die Zahlungen einzustellen und einen Bescheid abzuwarten, gegen den man Widerspruch einlegen und später selbst klagen kann.

also was ich getan habe ist vielleicht nicht ganz so korrekt, aber ich habe das formular die,die immer schicken einfach nur unterschrieben und gar nichts ausgefüllt und dann zurück an gez geschickt... ist nie wieder was gekommen (seit 3 jahren)

Die private Entrichtung hat nichts mit der gewerblichen zu tun. Es ist auch nicht relevant ob man öffentlich rechtliches nutzt, sondern nur, ob man es könnte!
Wenn Du ein Auto hast, dann mußt Du dieses Autoradio z.B. auch anmelden (dann brauchst Du aber den PC nicht mehr anmelden). Wir hatten hier einen Gerichtsfall und verloren. Wenn Du Dir die Richtlinien durchliest, wirst Du das auch finden.
PS: Die GEZ ist nur eine Einzugszentrale. Im Streitfall mußt Du Dich an Deine Rundfunkanstalt wenden. Die GEZ selbst ist nur beauftragt das Geld "einzutreiben". Die Rundfunkanstalten erheben aber die Gebühren!!!
Lass es drauf ankommen und lies http://www.theinquirer.de/2008/10/07/positives-gez-urteil-finger-weg-vom-interne...

Mir ist bis heute kein Fall persönlich bekannt, dass es einem schlecht ergangen wäre, wenn er kein Gerät anmeldet - die einzige Konsequenz gegenüber diesem arroganten und anmaßenden Inkassounternehmen namens GEZ.

musste mal hier suchen vor wenigen tagen erst gabs das thema das ein gericht entschieden hat dass die ledigliche nutzung eines pcs nicht ausreicht um davon ausgehen zu können das du auch gez pflichtige sachen nutzt.
In letzter Zeit erschienen mehrere Berichte, wonach PC´s selbst wenn Rundfunk-bzw. TV-tauglich, nicht angemeldet werden müssen. Hierzu am besten das I-net mittels der in Frage kommenden Stichworte " GEZ gebührenpflicht PC" durchsuchen. U.a. wehrte sich ein Rechtsanwalt erfolgreich gegen die unberechtigten GEZ-Forderungen.
Leider auf den ersten Blick keinerlei Aktenzeichen gefunden.
Nach gründlicher Vorabinfo deinerseits, mein Vorschlag der GEZ rechtl. Schritte z.B. wegen Nötigung anzudrohen. Die GEZ ist für ihre teilweisen groben Umgangsformen zwecks Einschüchterung seit Jahren bekannt.
Topismama am 19. November 2008 11:38 ich kann auch sehr einschüchternd wirken die sollen bei mir mal läuten....

Ich verstehe deinen Ärger, mag der GEZ auch nichts in den Rachen werfern. Melde doch einfach ein Rundfunkgerät an, kostet 5,52 im Monat und gut ist. Alle weiteren PC`s sind dann kostenfrei.
Vom Laptop mußt du ja nichts erzählen.
Auszug GEZ: Wir haben in unserer Firma fünf PCs und einen Firmenwagen mit Autoradio. Welche Geräte müssen wir anmelden und dafür bezahlen?
Nur das Radio im Firmenwagen ist anmelde- und gebührenpflichtig. Für die PCs ist keine zusätzliche Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn bereits (auf ein und demselben Grundstück) ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist.
Die monatliche Rundfunkgebühr für ein Radio beträgt 5,52 Euro.
Genauso habe ich es auch gemacht und habe ein "neuartiges Rundfunkgerät" für 5,52 € angemeldet. Gestern hatte ich den Brief von der GEZ im Kasten und was stand drauf: 5,52 € und 17,03 €!!!!
moon73 am 19. November 2008 14:57 Nein, du darfst ja auch neuartiges Rundfunkgerät anmelden, sondern einfach nur ein Radio (z.B. Autoradio) und schon läßt dich die GEZ in Ruhe. Denn das sollen die einem erst mal nachweisen, daß man einen Laptop benutzt - die spinnen doch - ich zahle doch nicht für meinen PC/Notebook gebühren, nur weil dir mir unterstellen, daß ich damit Internetradio und TV nutze.
Hast du die GEZ schon diesbezüglich angeschrieben? Leg Deinen Standpunkt schriftlich dar und schau was die dazu meinen. Ignorieren bringt Dir nur unnötigen Ärger.

Tja da wirst Du aber leider nicht drumrumkommen. Selbst Du kein ZDF oder ARD schaust, musst Du sogar zahlen. Und weisst Du warum? Zitat: "Weils einfach fair ist"

Ignorieren!! Die können dir gar nix!!
Absoluter Quatsch.
Hausmeischda am 19. November 2008 11:29 Hmm hab ich anders gehört ein Bekannter von meinem Bruder hat die Schreiben auch ignoriert und eines Tages standen die bei ihm vor der Haustüre. Das war ne teure Angelegenheit. Lieber die 30 Euro im Monat zahlen als später mehrere 1000 Euro.
würde ich mal sagen hat der bekannte von deinem bruder sich ganz schön verarschen lassen.
Nachtflug am 19. November 2008 11:31 Bezweifle auch, dass die wirklich von der GEZ waren.
cats4life am 19. November 2008 11:32 Selbst schuld wenn man die Tür aufmacht! Ohne Beweise können die einem gar nix! Ich zahle auch GEZ und bekomme trotzdem immer wieder Scheiben, dass ich meinen PC auch noch anmelden muss, das ist alles nur Geldmacherei!!
Senny74 am 19. November 2008 11:33 Im Privaten Bereich ist das auch egal. Als Gewerbe muß man zahlen!
Stimmt leider nicht! Die private Entrichtung hat nichts mit der gewerblichen zu tun. Es ist auch nicht relevant ob man öffentlich rechtliches nutzt, sondern nur, ob man es könnte!
Wenn Du ein Auto hast, dann mußt Du dieses Autoradio z.B. auch anmelden (dann brauchst Du aber den PC nicht mehr anmelden). Wir hatten hier einen Gerichtsfall und verloren. Wenn Du Dir die Richtlinien durchliest, wirst Du das auch finden.
PS: Die GEZ ist nur eine Einzugszentrale. Im Streitfall mußt Du Dich an Deine Rundfunkanstalt wenden. Die GEZ selbst ist nur beauftragt das Geld "einzutreiben". Die Rundfunkanstalten erheben aber die Gebühren!!!
Argumtent "Autoradio anmelden" fragwürdig: Ein Radio lt. allgemeiner Lebenserfahrung zum Rundfunkempfang bestimmt. Der PC dagegen ist nicht zwangsläufig dafür zu gebrauchen.
Hierzu im I-net z.B. mittels der Stichworte "GEZ gebührenpflicht PC" selbst recherchieren.
DH!