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Letzt Mahnung von www.Fabrikverkahf.com muß ich die Rechnung bezahlen ?

gefragt von barvan am 20.06.2008 um 20:29 Uhr

ich habe mich im Netz bei www.Fabrikverkauf.com eingelogt ,ich habe meine Daten angegben und dann erst gesehen das ich dafür zahlensoll.Jetzt habe ich eine letzte Mahnung bekommen(die erste Mahnung ) muß ich zahlen auch wenn ich keine Leistung in anspruch genommen habe? Liebe grüße


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Letzte Mahnung (1)
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Reply


anonym
beantwortet von etmundi am 20. Juni 2008 20:50
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gegen den anbieter sind bereits über 5000 strafnaziegen eingegangen. bei youtube gibts mehrere videos (zb von akte 08) zu diesem laden.

wirst wohl bald post von der dubiosen anwältin frau günther bekommen...hat aber bestenfalls altpapier-wert. und bei den altpapierpreisen heuzutage sind solche briefe vielleicht gar willkommen..

Weitere infos: http://kuerzer.de/1O51lRqoL

Kommentar von mfierke am 31. Juli 2008 05:04

eine verbindliche Frage zu Fabrikverkauf. Da ich meine ruhe haben will, würde ich den Betrag von 60 € bezahlen, wenn das einmalig wäre. Die haben mir nach mehrmaligen Anfragen in dieser Sache keine Antwort geschickt. habe wörtlich geschrieben:

Das ich mich zahlungswillig zeige, wenn fabrikverkauf mir bestätigt, das keine weiteren Forderungen an mich bestehen.

kam immer nur der Standartbrief zahle ich jetzt kommt in den nächsten Tagen die neue Rechnung. Habe keinerlei Vertragsunterlagen wo ich mich dran feste halte. Weiß auch nicht, was und wo ich kündigen soll.

Gruß


anonym
beantwortet von ichnoki am 20. Juni 2008 20:37
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Ich habe mal auf der Seite geschaut. Der Preis steht eindeutig in den AGB's und du hast mit dem Häkchen erklärt, dass du sie gelesen und verstanden hast. Außerdem steht der Preis auch ein kleines Stück unter dem Eingabeformular. Ich denke du wirst zahlen müssen.

Um da aber ganz sicher zu gehen, kannst du dich an die Verbraucherschutzzentrale www.vzbv.de wenden. Evtl. liegen da über die Firma schon mehrere Beschwerden vor.

Beeil dich aber, sonst kann es teuer werden. Um die Mühlen erstmal lahm zu legen, würde ich versuchen noch vom Vertrag zurück zu treten (schriftlich per Einschreiben).

VG

Kommentar von Simple_avatar10smallSilentBob am 20. Juni 2008 20:39

Was ist den da los,das ist der Dritte heute.


kevinwelsch
beantwortet von kevinwelsch am 20. Juni 2008 20:42
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Das ist eine gute Frage. Es steht Fettgedruckt auf der Anmeldeseite und in den AGB. Da würde ich mal zu einen Experten gehen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 20. Juni 2008 21:16
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laß Dich beraten.


Vickygirli
beantwortet von Vickygirli am 21. Juni 2008 13:51
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Wenn man minderjährig wäre und sich aber als Volljährig ausgibt, dann kann man damit zum Rechtsanwalt gehen. Ansonsten muss man es bezahöen- man war wegen ABG einverstanden- tut mir Leid!







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