Leitplanke gestreift

3 Antworten

Es könnte noch eine Strafanzeige wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) folgen. Denn zunächst hättest du eine angemessene Zeit am Unfallort verbleiben müssen (mindestens 30 Minuten, eher 1 Stunde). Nach Ablauf dieser Zeit hättest du dich entfernen dürfen, aber du hättest dann auch unverzüglich (das heißt: ohne schuldhaftes Zögern) eine nahegelegene Polizeidienststelle oder aber den Geschädigten von dem Unfall in Kenntnis setzen müssen.

Die 24-Stunden-Frist des § 142 Abs. 4 StGB, die zur Strafmilderung oder gar zum Absehen von Strafe führen kann (nicht aber zur Schuldlosigkeit!), gilt nur für einen Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat (Zitat § 142 Abs. 4 StGB). Dein Unfall jedoch fand im fließenden Verkehr statt. Daher gilt die 24- Stunden-Frist hier nicht.

Also du musst deine Fahrtgeschwindigkeit so anpassen, dass da nichts mehr passieren kann. Ist zwar total idiotisch aber, dann hättest du halt 30 km/h fahren müssen.

Ob da noch was kommt hängt davon ab, ob die Straßenmeisterei schon eine Anzeige erstellt hat und ob das ganze von der Staatsanwaltschaft verfolgungswürdig ist. Ich nehme es mal nicht an, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen.

Wenn du noch Probezeit hast, dann kommt der Führerschein erstmal weg und du darfst eine MPU-Schulung machen. Vielleicht auch noch eine Geldstrafe.

Du könntest definitiv mal bei einem Anwalt anrufen. Verkehrsrecht am besten.

Hätte er sich überhaupt vom "unfallplatz" entfernen dürfen - ? da bin ich mir jetzt gerade mal nicht so sicher..

@Bibi1987

Das gilt nur als problematisch, wenn Anzeige erstattet wird.

@Wurzelmeister

Das gilt nur als problematisch, wenn Anzeige erstattet wird.

Irrtum!

Man entfernt sich immer Unerlaubt vom Unfallort wenn man dem Geschädigten nicht seine Personalien gibt oder ersatzweise die Polizei verständigt, und das ist sofort zu tun, nicht ein paar Stunden später.

Wenn du noch Probezeit hast, dann kommt der Führerschein erstmal weg

Der Führerschein ist nur in Gefahr, wenn es zu einer Strafanzeige und einer Verurteilung wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort kommt. Das aber hat nichts mit der Probezeit zu tun, das gilt ganz genauso auch für jeden anderen Kraftfahrer.

Ein Unfall allein (auch ein fahrlässig verschuldeter wie er hier vorliegt) hingegen führt weder zu einem Fahrverbot noch gar zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

und du darfst eine MPU-Schulung machen.

Was soll denn das sein?

Vermutlich meinst du ein Aufbauseminar, aber auch dazu wird es nur kommen, wenn dem Fragesteller ein A-Verstoß mit einem Bußgeld von mindestens 40 Euro oder gar eine Straftat vorgeworfen werden kann.

Ein solcher A-Verstoß könnte hier allerdings tatsächlich vorliegen, nämlich "Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren bei schlechten Wetterverhältnissen" (BKat.-Nr. 8.1, 100 Euro Bußgeld, 3 Punkte).

@JotEs

Die nicht angepasste Geschwindigkeit müsste bewiesen werden. Laut Tacho bin ich aber immer zwischen 50 und 60 km/h gefahren.

Die MPU darf man doch nur aufgebrummt bekommen wenn man die Allgemeinheit fahrlässig gefährdet d.h. stark überhöhte Geschwindigkeit und/oder Trunkenheit im Straßenverkehr ;)

@SunOnYee

Die unangepasste Geschwindigkeit ist schon (fast) damit beweisen das es zum Unfall kam. Wenn Du keine anderen Gründe dafür nennen kannst dann käme nur noch Unaufmerksamkeit in Betracht, das würde aber an der Sache selbst nicht viel ändern.

Eine MPU hast Du aber keinesfalls zu befürchten.

@Crack

Die nicht angepasste Geschwindigkeit müsste bewiesen werden. Laut Tacho bin ich aber immer zwischen 50 und 60 km/h gefahren.

Bei der nicht angepassten Geschwindigkeit geht es nicht um die Frage, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wurde, sondern ob die Geschwindigkeit den vorliegenden Straßenverhältnissen angepasst war - und das war sie nicht, wie der Unfall gezeigt hat.

Kommt da noch was oder is da jetzt Schicht im Schacht?

Das kann schon sein.

Im Extremfall wird man Dich einer Straftat beschuldigen, Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Du hast Dich zwar dann doch noch gemeldet, das aber erst am nächsten Tag.

Wahrscheinlicher ist es aber das Du ein Verwarnungsgeld zahlen musst, aber auch ein Bußgeld mit Punkten ist möglich.

Dazu kommt natürlich die Rechnung der Straßenmeisterei die aber Deine Haftpflichtversicherung begleichen wird. Wenn Du keine Vollkasko hast dann sind die Reparaturkosten des PKW selbst zu tragen.

Wahrscheinlicher ist es aber das Du ein Verwarnungsgeld zahlen musst, aber auch ein Bußgeld mit Punkten ist möglich.

Ich bin nicht sicher, ob das wirklich wahrscheinlicher ist. Immerhin hat sich der Fragesteller unerlaubt vom Unfallort entfernt und das ist eine Straftat, die aufgrund des bei Straftaten geltenden Legalitätsprinzips verfolgt werden muss, sobald die Verfolgungsbehörde Kenntnis davon erlangt. Es muss allerdings nicht unbedingt auch zu einer Verurteilung kommen.

Dazu kommt natürlich die Rechnung der Straßenmeisterei die aber Deine Haftpflichtversicherung begleichen wird.

Man sollte hier noch erwähnen, dass die Versicherung im Falle einer Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort möglicherweise zu Regressforderungen berechtigt ist, also den an die Straßenmeisterei gezahlten Schadensersatz bis zu einer Höhe von 5000 Euro vom Fragesteller ersetzt verlangen kann.

Dennoch DH für eine grundsätzlich gute Antwort, die einige Aspekte der Sache beleuchtet.

@JotEs

Ich ging vordergründig davon aus das an der Leitplanke nur sehr geringer Schaden entstanden ist, also z.B. Lackspuren. Wenn eine Werkstatt aber den Schaden am Fahrzeug auf 7000€ schätzt dann dürfte auch die Leitplanke deutlich mehr abbekommen haben...

@Crack

Es ist ein neueres Auto, deshalb ist der Schade auch so exorbitant hoch ;)