Frage von Hannibal44 31.12.2012

Leistungsschutzrechte beim Feuerwerken? Veröffentlichung und Vermarktung von Fotos erlaubt?

  • Antwort von Mikkey 31.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ich denke, das Feuerwerk stellt eine ähnliche künstlerische Darbietung dar, wie im Fall, der in http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BGH/zivil/bgh7-... verhandelt wurde.

    Danach müsste die Vermarktung von Aufnahmen die Zustimmung des Veranstalters voraussetzen.

  • Antwort von GerdausBerlin 01.01.2013

    Wie Poster Mikkey sehe ich hier eine Parallele zum verhüllten Reichstag, wonach eine Vermarktung von Abbildern des Werkes ohne Zustimmung des Urhebers nicht gestattet wäre. Siehe auch http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#christo

    Des Werkes per se. Also etwa als Film oder als Bildband mit dem Thema "Wundervolles Feuerwerk" o. ä.

    Anders könnte es bei einer aktuellen Berichterstattung aussehen - und bei einem Feuerwerk, das lediglich eine Nebenrolle spielt in einem eigenen Werk.

    Gruß aus Berlin, Gerd

  • Antwort von mrSaturas 31.12.2012

    Die Frage ist wirklich mal nicht dumm!!!

    Wird es gewerblich genutzt um wirtschaftliche Einnahmen zu erzielen?

    Ist es Allgemeingut? Tradtion?

    Ist es ein Kunstobjekt, im rechtlich schützenwerten Sinn?

    Du bevor ich was falsches mutmaße....ich habe kein Ahnung.

  • Antwort von Peterthb 31.12.2012

    Beim Feuerwerk wird im Normalfall wohl eher kein künstlerisches Werk angenommen, welches ein Urheberrecht generieren könnte. Das ist m.E. eher ein technisches Arrangement, die Öffentlichkeit hat uneingeschränkt Zugang.

    Ich gehe davon aus, dass selbst eine kommerzielle Vermarktung kaum bemängelt würde - um Millionenbeträge kann es dabei nicht wirklich gehen. Wäre auch interessant, wie viele Pyrotechniker sich im gegebenen Fall dann ein (kontruiertes) Urheberrecht teilen müssten.

  • Antwort von CharlieBrownXV 31.12.2012

    Hmmm... die Frage ist gar nicht so einfach :-).

    Da das Feuerwerk für jeden der will sichtbar ist und außerdem kaum die Möglichkeit besteht wirklich fest zu stellen welches Feuerwerk Du da aufgenommen hast, würde ich sagen: kein Problem.

    Geschützt sein dürfte höchstens die Art wie man das Feuerwerk macht. Beachten würde ich bei so etwas nur die Persönlichkeitsrechte. Also aufpassen wer ggf. als Person mit auf dem Bild ist. Aber die Gefahr ist bei einem Feuerwerk wohl eher gering.

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