Leistungsschutzrechte beim Feuerwerken? Veröffentlichung und Vermarktung von Fotos erlaubt?
Ist es erlaubt, Fotos von Feuerwerken im Rahmen von Veranstaltungen wie "Rhein in Flammen" zu machen und diese ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters zu vermarkten (Werbezwecke oder verkauf von Leinwand-Bildern)?
Oder gibt es hier ein Leistungsschutzrecht des Veranstalters, der eine Vermarktung verbieten kann?
Wie sähe es beim Filmen eines solchen Feuerwerks aus?
Bitte gebt bei euren Antworten möglichst entsprechende Gesetztesparagraphen oder andere nachlesbare Quellen an, auf die Ihr euch bezieht.
Danke.
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Ich denke, das Feuerwerk stellt eine ähnliche künstlerische Darbietung dar, wie im Fall, der in http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BGH/zivil/bgh7-... verhandelt wurde.
Danach müsste die Vermarktung von Aufnahmen die Zustimmung des Veranstalters voraussetzen.
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Wie Poster Mikkey sehe ich hier eine Parallele zum verhüllten Reichstag, wonach eine Vermarktung von Abbildern des Werkes ohne Zustimmung des Urhebers nicht gestattet wäre. Siehe auch http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#christo
Des Werkes per se. Also etwa als Film oder als Bildband mit dem Thema "Wundervolles Feuerwerk" o. ä.
Anders könnte es bei einer aktuellen Berichterstattung aussehen - und bei einem Feuerwerk, das lediglich eine Nebenrolle spielt in einem eigenen Werk.
Gruß aus Berlin, Gerd
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Die Frage ist wirklich mal nicht dumm!!!
Wird es gewerblich genutzt um wirtschaftliche Einnahmen zu erzielen?
Ist es Allgemeingut? Tradtion?
Ist es ein Kunstobjekt, im rechtlich schützenwerten Sinn?
Du bevor ich was falsches mutmaße....ich habe kein Ahnung.
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Beim Feuerwerk wird im Normalfall wohl eher kein künstlerisches Werk angenommen, welches ein Urheberrecht generieren könnte. Das ist m.E. eher ein technisches Arrangement, die Öffentlichkeit hat uneingeschränkt Zugang.
Ich gehe davon aus, dass selbst eine kommerzielle Vermarktung kaum bemängelt würde - um Millionenbeträge kann es dabei nicht wirklich gehen. Wäre auch interessant, wie viele Pyrotechniker sich im gegebenen Fall dann ein (kontruiertes) Urheberrecht teilen müssten.
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Hmmm... die Frage ist gar nicht so einfach :-).
Da das Feuerwerk für jeden der will sichtbar ist und außerdem kaum die Möglichkeit besteht wirklich fest zu stellen welches Feuerwerk Du da aufgenommen hast, würde ich sagen: kein Problem.
Geschützt sein dürfte höchstens die Art wie man das Feuerwerk macht. Beachten würde ich bei so etwas nur die Persönlichkeitsrechte. Also aufpassen wer ggf. als Person mit auf dem Bild ist. Aber die Gefahr ist bei einem Feuerwerk wohl eher gering.
Es gibt AFAIK einen Choreografen, der den genauen Ablauf eines Feuerwerks plant.
Ein Feuerwerk ist durchaus ein "geschütztes Werk" i.S. §2 UrhG
Danke.
Dann wäre es bei einer Großveranstaltung wie "Rhein in Flammen" wohl eher angeraten, sich bei einer verantwortlichen Stelle genauer zu informieren. Ich nehme an, es werden zumindest regionale TV-Sender anwesend sein, ggf. sind diese dann ebenfalls nur über eine Entrichtung von Gebühren dabei.