gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


leistungskürzung arge

gefragt von mimi7 am 24.01.2008 um 18:30 Uhr

bin seit anfang dieses jahres arbeitslos und bekomme das arbeitslosengeld 1. hatte vorher vollzeit gearbeitet,jetzt kann ich nur noch teilzeit arbeiten wegen meinem kind. das arbeitsamt möchte mir die derzeitige leistung kürzen,weil ich nicht mehr voll dem stellenmarkt zuverfügung stehe,ist das möglich?????


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (34177)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


schurke
beantwortet von schurke am 24. Januar 2008 18:31
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja und auch rechtens. Wenn Du nur noch Teilzeit arbeitest verdienst Du ja auch weniger.


Lamai
beantwortet von Lamai am 24. Januar 2008 18:31
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja das ist richtig so. Wenn Du dem Arbeitsmarkt nur noch als Teilzeitkraft zur Verfüfung stehen kannst, wird auch Dein Arbeitslosengeld danach berechnet. Hat alles so seine Richtigkeit.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 24. Januar 2008 20:59
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, das war bei mir vor über 20 Jahren schon so. Stehst dem Arbeitsmarkt ja auch nur als Teilzeitkraft zur Verfügung.Ich hatte mich damals für 4 Std. pro Tag (also halbe Tage) zur "Verfügung"gestellt u. bekam somit auch nur die Hälfte Arbeitslosengeld. Ist leider so!


bommel65
beantwortet von bommel65 am 24. Januar 2008 18:35
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ALG I wird doch nach den letzten Einkommen berechnet?

Kann das Amt es begründen, bzw. liegt ein schriftlicher Bescheid vor?

Hast du das Kind erst jetzt bekommen, daß du nicht mehr voll arbeiten kannst und bekommst du Elterngeld? Vielleicht wird da was verrechnet?

Du siehst es stellen sich mehr Fragen weil die Situation nicht komplett dargestellt wird... wie so häufig.

Nur auf "Hören-Sagen" würde ich mich nicht verlassen. Warte bis der Kürzungsbescheid, dann weißt du, welche Gründe vorliegen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Januar 2008 18:44

''(5)1Ist der Arbeitslose nicht mehr bereit oder in der Lage, die im Bemessungszeitraum durchschnittlich auf die Woche entfallende Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, vermindert sich das Bemessungsentgelt für die Zeit der Einschränkung entsprechend dem Verhältnis der Zahl der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden, die der Arbeitslose künftig leisten will oder kann, zu der Zahl der durchschnittlich auf die Woche entfallenden Arbeitsstunden im Bemessungszeitraum. 2'' (SGB III § 131) Das Bemssungsentgelt ist wiederum Grundlage für das alg.

Auf deutsch: Wer nur noch Teilzeit arbeiten kann/will der bekommt auch nicht das volle alg.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 25. Januar 2008 11:01

Hui, das ist ja irgendwie schon frech - zum Glück habe ich einen Job... und seltsam, ich dachte bei ALG I wäre es anders - tja, danke für die Belehrung... :-(


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 24. Januar 2008 19:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, leider ist das so.

Du zahlst VERSICHERUNGSbeiträge und - die Versicherung redet sich raus.

Da bleibt fast nur die Frage, wie gut deine Chancen bei einem Vollzeitjob sind. Wenn sie schlecht sind, kannst du ja dafür zur Verfügung stehen. Falls du dann einen Job kriegst, musst du ihn allerdings auch annehmen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Januar 2008 19:57

''Wenn sie schlecht sind, kannst du ja dafür zur Verfügung stehen.''

Mit Kind kauft einem das die Arbeitsagentur aber nicht einfach ab. Da muss man den glaubwürdigen Nachweis erbringen, dass das Kind beaufsichtigt ist, wenn die Mutter arbeitet.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 25. Januar 2008 11:03

Aber (wie) ging es denn vorher mit Kind? Das geht aus der Frage nicht so deutlich hervor...


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.