Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

7 Antworten

Das gleiche Problem hatte mein Mann und hat dieses Schriftsütck nicht unterschrieben!!

Du würdest damit bestätigen, Dich in der Lage zu fühlen, arbeiten gehen zu können!!

Verweigere die Unterschrift, zumal Du einen Rentenantrag stellen willst.

Das kann man doch nicht verallgemeinern!

@Seehase

Aufgrund der Frage ist es für mich eindeutig und um einen Rat zu bekommen, wurde die Frage wohl auch gestellt.. und die Erfahrung habe ich gemacht!! Punkt!

@amdros

Da ist nichts mit Punkt weil andere "Fälle" ganz anders zu behandeln sind und mit dieser Aussage gegen die Wand laufen würden!

Hallo

genau das habe ich mir auch gedacht.  Kann duch meine HWS ( Bandscheibenvorfälle) meine Schultern Arme  nicht mehr so lange belasten.

 

Danke!! Gruß Mariechen

@Mariechen21

Meinem Mann wurde die EMR anerkannt, allerdings mit heftigen Kämpfen.

Drücke Dir die Daumen, daß Du Erfolg hast!!

Hallo ich grüße dich recht herzlich.

Ich kann dir in deiner Sache einen weiteren Tip geben.

In meiner Sache ging es darum das ich seit langem Ärger mit der Rentenversicherung habe. Ich bin 90 % Schwerbehindert. Aus der Arbeitsvermittlung vollkommen ausgegliedert, da ich laut Gutachten der Bundesanstalt für Arbeit nicht vermittelbar bin. Aber die Rentenversicherung lehnt eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bisher ab.

Das ist ganz kurz die Ausgangssituation.

Mein Tip: Bitte dann nicht aufgeben !!!!!

Ich habe meine Sache (Antrag auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit) schon sehr lange am laufen. Und das Sozialgericht hat der RV ebenfalls Recht gegeben. Alle Klagewege habe ich durch. Und dann hat mir fast jede Stelle und jede Person gesagt das ich nichts mehr machen kann. Aber das stimmt nicht !!!

Unabhängig von allem was bei der RV läuft kann man eine Sache prüfen lassen. Und zwar beim "Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin".

Das Schreiben kann vollkommen formlos sein. Stell deine Situation dar. Lege, wenn du hast Nachweise bei.

Der Ausschuss prüft dann deine Sache und gibt dir Bescheid ob sie angenommen wird. Wenn sie angenommen wird, dann wird das Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, eingeschaltet.

Dieses Amt prüft dann die Sache mit der Rentenversicherung zusätzlich.

So hast du dann "mehrere Eisen im Feuer".

Die Rentenversicherung muss deinen Widerspruch bearbeiten. Der Petitionsausschuss prüft die Sache. Und das Bundesversicherungsamt auch.

Ich habe es auf diesem Wege geschafft, das sich zusätzlich das Bundesarbeitsministerium (zuständig für die Rentenversicherung) und sogar der Bundespräsident eingeschaltet haben. Und alle Stellen haben der Rentenversicherung mitgeteilt das sie meiner Auffassung Recht geben, das die RV mir Rente geben müsste.

Das Ganze hat nur einen kleinen Haken. Diese Stellen können der RV keine Weisung erteilen. Sie können nur eine Empfehlung geben.

Aber dann steht die RV ganz schön unter Druck und kann die Sache nicht mit einer lapidaren Begründung ablehnen. Da muss sie schon bessere Argumente haben.

Jeder wird dir auch sagen "Du musst allem nachkommen was die RV wünscht. Wenn die noch Gutachten wollen usw. musst du diese Gutachten machen lassen".

Das stimmt so auch nicht.

Ich habe zum Schluss das letzte Gutachten abgelehnt, weil im Laufe der Zeit schon mehrere Gutachten erfolgt sind und nicht ersichtlich ist was ein weiteres Gutachten ergänzend bewirken kann / soll.

Ebenso habe ich Gutachter abgelehnt, die wer weis was für Ansprüche gestellt haben. Zum Beispiel war einer dabei, der ein psychologisches Gutachten machen sollte. Der wollte meine sämtlichen Arbeitgeber und viele andere Sachen wissen.

Mit der Begründung das dies für meinen psychologischen Zustand vollkommen unerheblich ist, habe ich das abgelehnt und Recht bekommen.

Ich hatte dann die Nase voll von dem ganzen Theater mit der RV.

Habe der RV mitgeteilt das ich keinerlei weitere Gutachten machen lasse. Und das auf Grundlage der bestehenden Gutachten nun die Entscheidung zu erfolgen hat. Und ich habe ihr eine Frist von 8 Wochen gesetzt, nach der ich Klage einreiche wegen Untätigkeit.

Und die RV hat sich nicht getraut mit etwa zu schreiben das dann keine Entscheidung erfolgen kann. Und ebenso sind sie nicht mit dem Blödsinn von "fehlender Mitwirkung" gekommen. Sondern sie bearbeiten die Sache jetzt abschließend.

Ich bin davon überzeugt das die RV auf Grund des Drucks es nicht wagt mit lapidaren Gründen abzulehnen. Sie muss ja auch dem Petitionsausschuss, dem Bundesversicherungsamt, dem Bundespräsidenten und dem Bundesarbeitsministerium für Arbeit entsprechend begründen warum sie welche Entscheidung getroffen hat. Und weil die alle auf meiner Seite stehen hat sie schlechte Karten.

Ich denke jeder kann sich jetzt ein Bild davon machen das es noch weitere Wege gibt, ausser der Klage vor einem Sozialgericht.

Und vor allem wird die Sache dann noch einmal von anderen unabhängigen Stellen geprüft.

Daher stelle ich diese Informationen als Tip für alle zur Verfügung und hoffe der eine oder andere kann sie nutzen und in seiner Angelegenheit verwenden.

Gruß Michael

hallo, es kommt auch ganz darauf an wie du aus der reha entlassen wurdest. ich z.B. wurde arbeitsunfähig entlassen. darf den beruf verkäuferin nicht mehr ausüben(bandscheiben). nur noch eine leichte tätigkeit. eine leichte tätigkeit aber mindestens 6 stunden am tag. sobald ein arzt das in deinen abschlussbericht reinschreibt hast du keine chance auf erwerbsminderungsrente. ich habe teilhabe zum arbeitsleben beantragt und bewilligt bekommen. das war im februar eine umschulung mach ich dann wahrscheinlich ende dieses oder anfang nächstes jahr. liebe grüße

Hallo, ihr Lieben, die Frage ist schon länger her. Dennoch möchte ich etwas dazu sagen. Wenn die Rentenversicherung anbietet vor der Rente LTA zu beantragen, solltet ihr das ruhig machen. Der Antrag auf Rehaleistungen wird bei Ablehnung oder bereits bestehender Erwerbsminderung automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt. Wenn also klar ist, dass die Erwerbsfähigkeit durch Reha-Leistungen nicht mehr positiv beeinflusst werden kann, wird der Reha-Antrag zu einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Die Rentenversicherung will euch mit einem solchen Angebot nicht aufs Kreuz legen, sondern den Grundsatz "Reha vor Rente" befolgen. Die Rentenversicherung ist verpflichtet, euch ein solches Angebot zu machen und ihr seid verpflichtet, mitzuwirken. Solltet ihr dieses Schreiben also nicht unterschreiben, kann euch fehlende Mitwirkung vorgeworfen werden. Dies kann dann widerum dazu führen, dass Leistungen nicht bewilligt werden. Überlegt euch also genau, was ihr möchtet. Es geht um eure Zukunft! Liebe Grüße von alice in dreamland

Wende dich bitte an den Integrationsfachdienst in deiner Nähe!!  Mit denen kannst du den Antrag besprechen weil der Fachdienst dann vom Rententräger bezahlt wird. Es geht ja um die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben! Hast du einen GdB??

 

Ja hab einen GdB von 30 aber hab schon  Widerspruch eingelegt!

@Mariechen21

Du mußte Verbindung mit dem Integrationsamt aufnehmen. Auf jeden Fall solltest du die Gleichstellung bei der Arbeitsagentur beantragen. Lauf nicht allein ins Feuer es sei denn du bist Rechtskundig!

Bist du Mitglied im Sozialverband? Schlimmstenfalls sagt der AG: Ich habe keinen Arbeitsplatz für Sie. Und dann hast du keine Rente und keinen Arbeitsplatz!