Mein Arzt hat bei mir eine aufwendige Behandlung durchgeführt, die gerade mal zu 10% von der Beihilfe gedeckt wird. Im Vorfeld habe ich angegeben, dass ich Beihilfeberechtigt bin und die Leistungen danach abzurechnen sind. Mir gegenüber hat er nicht gesagt, dass ich diese Kosten selber zu tragen habe. Was ist nun genau zu tun?

Wenn du beihilfeberechtigt bist, hast du doch auch eine KK oder? Normalerweise mußt DU Dich aber erkundigen, was die Beihilfe übernimmt und was nicht...ich weiß das ist ätzend, weil die es selbst kaum wissen aber der Arzt muß ja nicht die Richtlinien der Beihilfe kennen.

Der Arzt schreibt doch nur seine Rechnung. Der ist nicht dafür zuständig, dich aufzuklären, was deine Beihilfe zahlt und was nicht. Das hättest du mal besser mit denen abklären sollen.
DH
zahlen, was soll denn sonst zu tun sein.
und in zukunft vorher die kostenfrage mit der beihilfe abklären.

Bei der Beihilfe abrechnen und den Rest in der Steuererklärung angeben.
Bei speziellen Behandlungen ist es immer sinnvoll, sich vorher bei der Beihilfe zu erkundigen, ob und welche Kosten sie übernimmt.
Wenn du einen Zusatztarif hast, in dem deine Krankenkasse die nicht von der Beihilfe übernommenen Kosten übernimmt, solltest du die Kosten mit dem Ablehnungsbescheid bei der Krankenkasse geltend machen.
Woher soll der Arzt wissen, wie du versichert bist, wie dein Vertrag aussieht. Was deine Beihilfe nicht ganz bezahlt, mußt du deiner PKV vorlegen. Einen Selbstbehalt hat man doch immer. Du bist den Behandlungsvertrag mit dem Arzt eingegangen und du bist beihilfeberechtigt und somit privat versichert. Der Arzt hat mt deiner Versicherungsabdeckung gar nichts zu tun. Du allein bist ihm zu 100% zahlungspflichtig. Vorher alles genau abklären !!!

Normalerweise sind besonders aufwendige Behandlungen mit der Beihilfestelle vorab zu klären. Der Arzt hätte das wissen und entsprechend aufklären müssen.
Wenn Du die Arztrechnung noch nicht bezahlt hast, würde ich abzüglich der als nicht beihilfefähig anerkannten Kosten zahlen. Laß ihn klagen; die Position des Beklagten ist recht komfortabel.
Wenn Du gezahlt hast, kannst Du nur auf Rückzahlung der entsprechenden Kosten klagen. Das ist etwas aufwendiger.
Es kann durchaus sinnvoll sein, vorher mit einem Vertreter Deines Vertrauens Deiner Restkostenversicherung zu sprechen, so Du eine hast.
Zu den Erfolgsaussichten kann ich mangels genauer Kenntnisse der näheren Umstände nichts sagen. Es handelt sich lediglich um eine allgemeine Auskunft.
Der Arzt ist verpflichtet, den Pat. über die geplante Beh. aufzuklären und auch über die Kosten, aber nicht über die Kostenabwicklung mit der Beihilfe bzw. PKV. Es gibt auch ein Aktenzeichen, welches ich aber grad nicht zu Hand habe. Ist aber so!
Würde ich genauso sehen, WolfRichter.
WolfRichter am 17. Juni 2008 20:50 Er muß es nicht ungefragt.
Wenn aber der Auftrag - wie hier - ausdrücklich lautet, beihilfekonform abzurechnen, hätte er auf die Vorabklärung hinweisen müssen. Auch dazu gibt es Entscheidungen.