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Leistet Haftpflicht bei geliehenen Dingen?

gefragt von mscfv am 05.01.2009 um 22:58 Uhr

Hallo zusammen,

wir haben vor die Haftpflicht zu wechseln. Jetzt fiel mir bei einigen Versicherern auf, dass geliehene Dinge wie z. B. Skiausrüstung oder Surfbrett nicht mit versichert sein sollen. Stimmt das? Was kann man tun. Gibt es Unterschiede wenn ein Kind den Schaden angerichtet hat oder ist es egal. Braucht man dann überhaupt so eine Versicherung? Vielleicht hat jemand damit Erfahrung (gemacht)?

LG mscfv

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Recht x 35.284 Haftpflichtversicherung x 627 Versicherungen x 561

anonym
beantwortet von makefun1 am 5. Januar 2009 23:04
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  1. 80% der Haftpflichtversicherer nicht. Schau in Deine Police! 2. Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung überhaupt, gebe bei Vertragsabschluß die für Dich wichtigen Punkte im Vorfeld an und prüfe diese regelmäßig auf Aktualität. Dafür gibt es entsprechende Checklisten!
  2. Hast Du minderjährige Kinder, achte auf eine entsprechende Klausel in Deinem Vertrag. Das erspart Dir im Schadenfall Streitigkeiten, ob Du die Aufsichtspflicht verletzt hast oder nicht

MfG makefun1

Kommentar von makefun1 am 5. Januar 2009 23:07

Nachtrag: ausführliche Infos incl. Angebotsrechner findest Du hier: http://berlinfinanz24.de/privat.haftpflicht.privat.index.html


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 5. Januar 2009 23:02
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Kann mich da leider nur Cortex anschliessen. Ist leider so.


Cortex
beantwortet von Cortex am 5. Januar 2009 22:59
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Tut sie nicht. Überlassen ist wie eigener Besitz.


anonym
beantwortet von RexDanny am 6. Januar 2009 20:38
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Normalerweise zahlt die PH für geliehene Sachen nix. Ausnahmen gibt es, z.B. die Mietwohnung oder wenn Gefälligkeitshandlungen mitversichert sind (Hilfeleistung beim Umzug, TV fällt dabei zu Boden). Meist gilt ein SB und eine Summenbegrenzung.

Wenn so etwas nicht versichert ist, pP.

M


anonym
beantwortet von Candlejack am 6. Januar 2009 18:34
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Die meisten Versicherungen tun es nicht, es gibt allerdings einige wenige, die es für eine erträglichen Mehrprämie anbieten, z.B. Axa. Aber da hier wohl keine Werbung gemacht werden darf, halt ich lieber den Mund.


anonym
beantwortet von rudibee am 6. Januar 2009 09:43
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Die Frage ist nicht ganz präzise, bzw. missverständlich. Nietest du mit geliehenen Skiern jemand um oder löst du eine Lawine aus, zahlt deine Haftpflichtversicherung die Schäden der Anderen nach den gleichen Regeln als seien das deine eigenen Ski gewesen - also bei Fahrlässigkeit ja, bei Vorsatz nein. Gehen die Skier kaputt, werden geklaut, machen sich beim Anziehen selbständig und sausen ohne dich ins Tal, zahlt deine Versicherung nichts - obwohl der Verleiher einen Anspruch gegen dich hat. Das gilt sinngemäß für Surfbretter, Fahrräder, Paddelboote, nicht für Moppeds und Autos (weil die motorisiert sind).


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 5. Januar 2009 23:02
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Also für geliehene Dinge zahlt die Haftpflicht nicht. Wir hatten mal einer Bekannten einen Zeichenkurs(mehrer Bücher) geliehen. Die Mutter hat das als Müll verbrannt! Die Haftpflichtversicherung hat aus diesem Grund nicht gezahlt. Der Kurs war verloren und Ersatz haben wir auch nicht bekommen!!!

Kommentar von rudibee am 6. Januar 2009 09:50

Hier zahlt natürlich keine Versicherung, obwohl dir die Bekannte zum Ersatz verpflichtet ist. Solange das aber nicht Leonardo da Vincis Originalkurs ist, lässt der sich wieder beschaffen. Versuch mal rauszukriegen, was sowas kostet (ebay, amazon) und sprech deine Bekannte darauf an.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 6. Januar 2009 10:29

Das liegt Jahre zurück, die Bekannte kennen wir so gut wie nicht mehr, die Mutter ist tot!


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