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Leichter Diebstahl mit 16 welches strafmass habe ich zu erwaten?

gefragt von Nachtfalke02Nachtfalke02 am 31.12.2008 um 16:01 Uhr

War mit nem freund in einem PC spiele fach geschäft. Es war sehr kalt also zog ich meine hanschuhe aus und hielt sie in der rechten Hand fest. Mit der linken handnahm ich ein Spiel (in diesem fachgeschäft sind es immer leere Hüllen) aus dem regal das ich interessant fand und studierte die Rückseite genauer. Als ich ein Angebotsschild entdeckte (2kaufen 1gratis) habe ich das spiel in die rechte Hand zu den hanschuhen "getan" und bin in richtung dieses angebotsschild gegangen. Beim rumstöbern dort habe ich das spiel in meiner rechten total vergessen und als mein freund mir sagte er wolle unbedingt weiter sind wir einfach rausgegangen. Ungefähr 30-40m weiter wollte ich meine Handschuhe wieder anziehen und entdeckte dabei die Hülle in einer Hand. Ich war total Baff und es kam nur: "S******e ich hab was geklaut ohne es zu wissen"r aus. Mein freund fing an zu lachen ich aber guckte zurück um laden und sah das mir andere kundn ausdiesem laden hinterherguckten und bekam panic zurückbringen konnte ich das spiel wohl schlecht habe ich gedacht und habe meine schritte beschleunigt und das Spiel( leere Hülle wohlgwmerkt) in die nächstbeste Tonne gekloppt. Jetz sitze ich zu hause und frage mich die ganze Zeit was mich wohl erwartet... meinen eltern könnte ich das niemals erzählen die würden einfach nur ausflippen... BITTE HILFE...


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grisu05
beantwortet von grisu05 am 31. Dezember 2008 16:03
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Das Wegwerfen war blöd. Die sauberste Lösung wäre, das im Laden zu klären und das Spiel (jetzt ohne Hülle) zu kaufen.


Taraa
beantwortet von Taraa am 31. Dezember 2008 16:04
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Bist Du erwischt worden? Hat Dich jemand angezeigt? NEIN dann passiert auch nix. JA dann bekommst Du evtl. Hausverbot, Geldstrafe (Schadensersatz) und Sozialstunden.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 31. Dezember 2008 16:04
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wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Bejkagten und aus eine rleeren Hülle hat der Laden keinen Schaden gezogen...

aslo das nächste Mal aufpassen


Nachtfalke02
beantwortet von Nachtfalke02 am 31. Dezember 2008 16:07
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Stimmt Danke gehe morgen dahin und kläre das... Verdammt waas soll ich den sagn: hab was ausversehen geklaut und wollt das jetz kaufn oda was?


anonym
beantwortet von CL1984 am 31. Dezember 2008 16:11
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Wenn was raus kommt dann kannst Du sicher mit einer Verwarnung und einer kleinen Geldstrafe rechnen, sofern Du noch keine Strafdelikte oder ähnliches hattest. Ist nicht schlimm! Mir ist das auch passiert.


Nachtfalke02
beantwortet von Nachtfalke02 am 31. Dezember 2008 16:21
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ja aber trotzdem istdas diebstahl oder nicht??

Kommentar von CL1984 am 31. Dezember 2008 16:35

logisch aber du hast dir ja noch nix zu schulden kommen lassen oder?

Kommentar von 8b122aa34942dec288e0802aace05f45smallNachtfalke02 am 31. Dezember 2008 16:49

Nein noch nixx... Boah trotzdem komisches Gefühl :D


DaKilla
beantwortet von DaKilla am 31. Dezember 2008 16:31
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Ich hätts dir absolut nicht geraten, da reinzumarschieren und zu sagen:"Hallo, ich hab versehentlich ein Spiel eingesackt." Da hätten die 100%ig die Polente rangepfiffen. Ich hätte versucht, das Spiel anonym zurück zum Händler zu schicken. In einem beiliegenden Brief hätte ich die Sache erklärt.

Kommentar von 8b122aa34942dec288e0802aace05f45smallNachtfalke02 am 31. Dezember 2008 16:47

Hab die LEERE HÜLLE nachher d.h sofort nachdem ich aus dem Laden raus bin, und gemerkt hab das ich das Spiel immer noch in der Hand halte sofort in die nächstbeste Mülltonne gekloppt... Ich weiss Doof, war aber irgendwie so panik Reaktion so blöd sich das auch anhört...

Kommentar von Cb133a0613a125dcf20d62531717ce04smallDaKilla am 31. Dezember 2008 17:08

Komm in Zukunft am Besten gar nicht erst auf dumme Gedanken. Sag dir einfach:"Klauen hab ich nicht nötig. Ich spar ne Weile, dann hab ich das Geld."

       BITTE NICHT MISSVERSTEHEN!
Kommentar von 8b122aa34942dec288e0802aace05f45smallNachtfalke02 am 31. Dezember 2008 17:09

War ja NICHT absichtlich!!!!!!!!!!1 ich weiss ja das das leere hüllen sindund das geld die 20€ hätt ich ja gehabt!!!

Kommentar von Cb133a0613a125dcf20d62531717ce04smallDaKilla am 31. Dezember 2008 17:56

Habs ja nur mal gesagt.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 31. Dezember 2008 19:55
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strafrechtlich ist es nichts, da Dir die rechtswidrige Zueignungsabsicht fehlt zivilrechtlich kann Ersatz eines entstandenen Schadens auf Dich zukommen;


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 31. Dezember 2008 16:17
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Ich versteh' das Problem nicht - das war doch nur die Hülle, oder????


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 31. Dezember 2008 16:31
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Diebstahl ist und bleibt Diebstahl und wenn der Schaden noch so gering sein mag ! Wie soll der Laden das Spiel ohne Original Verpackung verkaufen ? Jeder hält das Spiel für eine billige Kopie

Kommentar von 8b122aa34942dec288e0802aace05f45smallNachtfalke02 am 31. Dezember 2008 16:40

und wie kläre ich die sache deiner meinung nach??


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