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lehrer will 7 schüler verweis geben

gefragt von kumuru am 15.05.2009 um 13:41 Uhr

leute heute waren wir drausen auf dem schulgelädne wir hatten schulschluss und da haben ein paar leute geraucht und eine frau hat es gesehn und einer lehrerin gesagt doch die frau wusste nicht recht wer geraucht hat weil es 7 leute waren deswegen wollte keine rmit der natwort rausrücken und die lehrerin meint jetzt das sie jedem einen verweis geben wil aber sie hat kein beweis darf sie das?


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anonym
beantwortet von Dentier am 15. Mai 2009 13:43
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würde ich aber ganz dringend Einspruch erheben. Keine Strafe ohne Schuld. Damit dürfte die Schule nicht durchkommen. Drohen darf sie aber, vielleicht knickt ja noch jemand ein :)


anonym
beantwortet von LeaLaun am 15. Mai 2009 13:42
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Nö. Leere Drohung.


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 15. Mai 2009 13:42
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Das geht nicht, wenn nicht klar ist, wer die "Übeltäter" waren.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 15. Mai 2009 13:43
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Ganz bestimmt darf sie das.


harridan
beantwortet von harridan am 15. Mai 2009 13:43
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ja



anonym
beantwortet von benz7173 am 15. Mai 2009 13:43
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ich denke nicht das sie das darf...


TheChris
beantwortet von TheChris am 15. Mai 2009 13:43
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Auf keinen Fall darf sie das, nur der Schulleiter darf das Man muss nur eine Raucherordnung abschreiben und fertig,

Aber Verweis geht wegen sowas auf keinen FALL!

mfg Chris

Kommentar von DerCo am 15. Mai 2009 13:44

so ist es. Wobei "Klassenstrafe" auch ins auge gehen kann - ich würde die Strafarbeit nicht machen.


eiskalteMilch
beantwortet von eiskalteMilch am 15. Mai 2009 13:43
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Gleich gegen 7? Stell ich mir schwer vor, da müsste sie das schon selber gesehn haben oder Beweise haben.. Aber fürs Rauchen wird man doch nicht von der schule verwiesen...


anonym
beantwortet von Tumba am 15. Mai 2009 13:42
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Ja.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 15. Mai 2009 13:42
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Warum sollte sie das nicht dürfen?

Kommentar von DerCo am 15. Mai 2009 13:43

Weil in Deutschland keine Sippenhaft existiert.

Kommentar von crazyone1989 am 15. Mai 2009 13:44

Weil sie es nicht selber gesehen hat und weil es nach Schulschluss war!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 15. Mai 2009 13:52

Rauchen ist auch nach Schulschluß verboten. Und auf dem Schulgelände und rundherum sowieso!


anonym
beantwortet von samirax5 am 15. Mai 2009 13:43
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Ja.


DracoRex
beantwortet von DracoRex am 15. Mai 2009 13:43
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Klar kann sie einen Verweis geben.


anonym
beantwortet von DerCo am 15. Mai 2009 13:43
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nein


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 15. Mai 2009 13:43
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Nach Schulschluß geht das garnicht.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 15. Mai 2009 13:54
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Es ist doch immer wieder erfrischend, wie unsere Jugend mit den regeln der gesellschaft umgeht.

Gerade auf dem Gelände von Bildungseinrichtungen ist das Rauchen durch das Nichtraucherschutzgesetz untersagt.

Anstatt sich stundenlang darüber Gedanken zu machen, was die lehrerin darf oder nicht, solltet ihr mal darüber nachdenken, dass Ihr auch etwas verbotenes gemacht habt.


Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 15. Mai 2009 13:58

DH

Kommentar von kumuru am 15. Mai 2009 13:59

hilft mir nicht weiter

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 15. Mai 2009 14:03

Das war klar!!!


Ghost696
beantwortet von Ghost696 am 15. Mai 2009 13:43
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na ja es steht eine aussage gegen 7


moon73
beantwortet von moon73 am 15. Mai 2009 13:47
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Ja natürlich als erzieherische Maßnahme durchaus angebracht:

Kinder, was wollt ihr eigentlich? Erst verbotenerweise draußen qualmen, dann nicht mal den Mum haben dafür grade zu stehen und die anderen sozusagen mitreinreißen und jetzt noch einen Affen machen und euch über die Lehrerin beschweren ob sie das darf??

Pfeift lieber eure Qualmer zurecht, dass die mal brav zum Lehrer gehen und sich stellen, dann sind die anderen nämlich auch frei von Tadel und Verweis.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 15. Mai 2009 13:49
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Natürlich darf sie das! Schon alleine deswegen, weil außerhalb der Schulzeit niemand etwas auf dem Schulgelände zu suchen hat!

Kommentar von kumuru am 15. Mai 2009 13:50

wir haben aufm bus gewartet^^ und sie hat uns nicht gesehn


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 15. Mai 2009 13:58
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Einen Verweiß kann nur der erhalten, der erwiesener Maßen gegen die Schuldiszilplin verstoßen hat. Sie will die Klasse psyschologisch unter Druck setzen um so die "sieben Schwaben" zur Aufgabe zu zwingen oder die übrige Klassse zur Denunziation zu treiben. Macht Euch keine Gedanken und erklärt im Chor, dass sowas bei Euch nicht zieht und rechtlich sogar bedenklich ist! Hört Sie nicht aufmerksam zu, dann steckt es dem Schulleiter!


liveDetihW
beantwortet von liveDetihW am 15. Mai 2009 13:59
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An eurer Stelle wär ich so ehrlich und würd sagen wers war(Lehrer sind ja nicht blind,sehn onst ja auch wer von euch raucht ) ,egal ob Schulschluss oder nicht ,rauchen auf dem Schulgelände ist verboten nun mal ..und noch dazu wie alt seit ihr so im Durchschnitt??


anonym
beantwortet von tutenuggel am 15. Mai 2009 13:46
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Ihr kennt ja anscheinend alle gesetzestexte mit denen Ihr oponieren könnt auswendig..wie wäre es mit dem auswendig Lernen von Regeln für ein normales zusammenleben???

Kommentar von crazyone1989 am 15. Mai 2009 13:53

Sag das mal der Frau die die Schüler denunziert hat. Das tut man nicht. Dass die sich wehren ist dann ja normal.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 15. Mai 2009 14:04

Sag mal lieber den Schülern dass das Rauchen unter 18 Jahren verboten ist und auf und um das Schulgelände sowieso und sag mal den Übeltätern, dass die Klappe halten und alle mitreinreißen mehr als daneben ist. Die Lehrerin handelt korrekt, denn man kann nicht ständig die Augen davor verschließen,wenn unsere Kinder Mist bauen.


Praline
beantwortet von Praline am 15. Mai 2009 13:46
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Darf sie nicht! Soll das stecken lassen!


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