leute heute waren wir drausen auf dem schulgelädne wir hatten schulschluss und da haben ein paar leute geraucht und eine frau hat es gesehn und einer lehrerin gesagt doch die frau wusste nicht recht wer geraucht hat weil es 7 leute waren deswegen wollte keine rmit der natwort rausrücken und die lehrerin meint jetzt das sie jedem einen verweis geben wil aber sie hat kein beweis darf sie das?
würde ich aber ganz dringend Einspruch erheben. Keine Strafe ohne Schuld. Damit dürfte die Schule nicht durchkommen. Drohen darf sie aber, vielleicht knickt ja noch jemand ein :)

Das geht nicht, wenn nicht klar ist, wer die "Übeltäter" waren.
Auf keinen Fall darf sie das, nur der Schulleiter darf das Man muss nur eine Raucherordnung abschreiben und fertig,
Aber Verweis geht wegen sowas auf keinen FALL!
mfg Chris
so ist es. Wobei "Klassenstrafe" auch ins auge gehen kann - ich würde die Strafarbeit nicht machen.

Gleich gegen 7? Stell ich mir schwer vor, da müsste sie das schon selber gesehn haben oder Beweise haben.. Aber fürs Rauchen wird man doch nicht von der schule verwiesen...

Warum sollte sie das nicht dürfen?
Weil in Deutschland keine Sippenhaft existiert.
Weil sie es nicht selber gesehen hat und weil es nach Schulschluss war!
moon73 am 15. Mai 2009 13:52 Rauchen ist auch nach Schulschluß verboten. Und auf dem Schulgelände und rundherum sowieso!

Es ist doch immer wieder erfrischend, wie unsere Jugend mit den regeln der gesellschaft umgeht.
Gerade auf dem Gelände von Bildungseinrichtungen ist das Rauchen durch das Nichtraucherschutzgesetz untersagt.
Anstatt sich stundenlang darüber Gedanken zu machen, was die lehrerin darf oder nicht, solltet ihr mal darüber nachdenken, dass Ihr auch etwas verbotenes gemacht habt.

Ja natürlich als erzieherische Maßnahme durchaus angebracht:
Kinder, was wollt ihr eigentlich? Erst verbotenerweise draußen qualmen, dann nicht mal den Mum haben dafür grade zu stehen und die anderen sozusagen mitreinreißen und jetzt noch einen Affen machen und euch über die Lehrerin beschweren ob sie das darf??
Pfeift lieber eure Qualmer zurecht, dass die mal brav zum Lehrer gehen und sich stellen, dann sind die anderen nämlich auch frei von Tadel und Verweis.

Natürlich darf sie das! Schon alleine deswegen, weil außerhalb der Schulzeit niemand etwas auf dem Schulgelände zu suchen hat!
wir haben aufm bus gewartet^^ und sie hat uns nicht gesehn

Einen Verweiß kann nur der erhalten, der erwiesener Maßen gegen die Schuldiszilplin verstoßen hat. Sie will die Klasse psyschologisch unter Druck setzen um so die "sieben Schwaben" zur Aufgabe zu zwingen oder die übrige Klassse zur Denunziation zu treiben. Macht Euch keine Gedanken und erklärt im Chor, dass sowas bei Euch nicht zieht und rechtlich sogar bedenklich ist! Hört Sie nicht aufmerksam zu, dann steckt es dem Schulleiter!

An eurer Stelle wär ich so ehrlich und würd sagen wers war(Lehrer sind ja nicht blind,sehn onst ja auch wer von euch raucht ) ,egal ob Schulschluss oder nicht ,rauchen auf dem Schulgelände ist verboten nun mal ..und noch dazu wie alt seit ihr so im Durchschnitt??
Ihr kennt ja anscheinend alle gesetzestexte mit denen Ihr oponieren könnt auswendig..wie wäre es mit dem auswendig Lernen von Regeln für ein normales zusammenleben???
Sag das mal der Frau die die Schüler denunziert hat. Das tut man nicht. Dass die sich wehren ist dann ja normal.
moon73 am 15. Mai 2009 14:04 Sag mal lieber den Schülern dass das Rauchen unter 18 Jahren verboten ist und auf und um das Schulgelände sowieso und sag mal den Übeltätern, dass die Klappe halten und alle mitreinreißen mehr als daneben ist. Die Lehrerin handelt korrekt, denn man kann nicht ständig die Augen davor verschließen,wenn unsere Kinder Mist bauen.