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Lehrer/Schüler

Frage von SnapeUndDean SnapeUndDean

Sexuelle Beziehungen zwischen Schülern und Lehrern sind in Deutschland strafbar. Auch wenn der/die Schutzbefohlene bereits 18 Jahre alt ist. Stimmt das ?

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Antworten (9)

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    Antwort von Tadugor Tadugor

    nein, ab 18 hat in Deutschland jeder das geschäftsfähige Alter erreicht und trägt die Verantwortung für sich selbst.

    Kommentar von Felixguido FelixguidoFelixguido

    Das ist korrekt !! Und gilt natürlich auch für Professor/inn/en und Student/inn/en.....

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    Antwort von turalo turalo

    Stimmt. Der Lehrer hat Obhutpflicht und das schließt eine sexuelle Beziehung aus

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Leider wirst du hier bei gutefrage.net eher die falschen Antworten bekommen. Ich beobachte dieses Thema schon eine Weile und erschrecke immer wieder darüber was die Leute für eine falsche Vorstellung vom (Sexual-) Strafrecht haben.

    Der Einfachheit halber zitiere ich meine eigene Antwort auf eine ähnliche Frage vom 04. September:

    "Die Sache ist eigentlich ganz einfach: Keiner von beiden macht sich strafbar.

    Beide sind volljährig und die vom Strafgesetz geschützte sexuelle Selbstbestimmung ist nicht irgendwie eingeschränkt.

    Letztlich ist der Fall das gleiche wie, wenn ein Finanzbeamter (45) mit einer Steuerpflichtigen (43) anbandelt und im Bett landet und er gleichzeitig aber noch einen Steuerbescheid für sie erstellt. Es kann in solchen Fällen sein, dass derjenige, der im staatlichen Auftrag handelt gegenüber dem Partner befangen ist. Das ist allerdings keine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung."

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    Antwort von mandy1101 mandy1101

    jaa das stimmt schon . aber es muss ja keiner wissen ;) wen ihr euch liebt wo ist das problem .=)

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    Antwort von freakdreak freakdreak

    wen eine person dich üebr 16 ist mit einem unter 16 sex hatt ist das strafbar oder nein wen ein über 18 jähriger mit einem unter 16 hjährigen schlaft das ist strafbar

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Nein, das stimmt nicht. Im Strafgesetzbuch steht das nicht.

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    Antwort von mamo2402 mamo2402

    Es geht um Abhängikeit, wenn keine Schulbeziehung besteht kräht kein Hanhn danach

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    Antwort von DragonTrival DragonTrival

    Wenn die Schülerin ehemalige Schülerin ist, d.h. nicht mehr an der Schule ist, und 18 ist, eigentlich nicht, nein.

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    Antwort von nancyg nancyg

    soviel ich weiß ja.

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    Antwort von Coolmanof Coolmanof

    Ja stimmt. weil sonst könnte der/die Schüler/in ja bevorzugt werden.

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