Sexuelle Beziehungen zwischen Schülern und Lehrern sind in Deutschland strafbar. Auch wenn der/die Schutzbefohlene bereits 18 Jahre alt ist. Stimmt das ?
Antworten (9)
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2Antwort von
TadugorTadugor
nein, ab 18 hat in Deutschland jeder das geschäftsfähige Alter erreicht und trägt die Verantwortung für sich selbst.
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1Antwort von
turaloturalo
Stimmt. Der Lehrer hat Obhutpflicht und das schließt eine sexuelle Beziehung aus
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heinmueckheinmueck
Leider wirst du hier bei gutefrage.net eher die falschen Antworten bekommen. Ich beobachte dieses Thema schon eine Weile und erschrecke immer wieder darüber was die Leute für eine falsche Vorstellung vom (Sexual-) Strafrecht haben.
Der Einfachheit halber zitiere ich meine eigene Antwort auf eine ähnliche Frage vom 04. September:
"Die Sache ist eigentlich ganz einfach: Keiner von beiden macht sich strafbar.
Beide sind volljährig und die vom Strafgesetz geschützte sexuelle Selbstbestimmung ist nicht irgendwie eingeschränkt.
Letztlich ist der Fall das gleiche wie, wenn ein Finanzbeamter (45) mit einer Steuerpflichtigen (43) anbandelt und im Bett landet und er gleichzeitig aber noch einen Steuerbescheid für sie erstellt. Es kann in solchen Fällen sein, dass derjenige, der im staatlichen Auftrag handelt gegenüber dem Partner befangen ist. Das ist allerdings keine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung."
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mandy1101mandy1101
jaa das stimmt schon . aber es muss ja keiner wissen ;) wen ihr euch liebt wo ist das problem .=)
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freakdreakfreakdreak
wen eine person dich üebr 16 ist mit einem unter 16 sex hatt ist das strafbar oder nein wen ein über 18 jähriger mit einem unter 16 hjährigen schlaft das ist strafbar
Kommentar von
heinmueckheinmueck Nein, das stimmt nicht. Im Strafgesetzbuch steht das nicht.
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mamo2402mamo2402
Es geht um Abhängikeit, wenn keine Schulbeziehung besteht kräht kein Hanhn danach
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DragonTrivalDragonTrival
Wenn die Schülerin ehemalige Schülerin ist, d.h. nicht mehr an der Schule ist, und 18 ist, eigentlich nicht, nein.
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Coolmanof Ja stimmt. weil sonst könnte der/die Schüler/in ja bevorzugt werden.
Das ist korrekt !! Und gilt natürlich auch für Professor/inn/en und Student/inn/en.....