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Lehrer/Schüler

gefragt von SnapeUndDeanSnapeUndDean am 08.11.2009 um 19:24 Uhr

Sexuelle Beziehungen zwischen Schülern und Lehrern sind in Deutschland strafbar. Auch wenn der/die Schutzbefohlene bereits 18 Jahre alt ist. Stimmt das ?


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anonym
beantwortet von Tadugor am 8. November 2009 19:26
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nein, ab 18 hat in Deutschland jeder das geschäftsfähige Alter erreicht und trägt die Verantwortung für sich selbst.

Kommentar von Felixguido am 8. November 2009 19:37

Das ist korrekt !! Und gilt natürlich auch für Professor/inn/en und Student/inn/en.....


turalo
beantwortet von turalo am 8. November 2009 19:25
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Stimmt. Der Lehrer hat Obhutpflicht und das schließt eine sexuelle Beziehung aus


anonym
beantwortet von Coolmanof am 8. November 2009 19:25
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Ja stimmt. weil sonst könnte der/die Schüler/in ja bevorzugt werden.


anonym
beantwortet von nancyg am 8. November 2009 19:25
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soviel ich weiß ja.


DragonTrival
beantwortet von DragonTrival am 8. November 2009 19:25
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Wenn die Schülerin ehemalige Schülerin ist, d.h. nicht mehr an der Schule ist, und 18 ist, eigentlich nicht, nein.


mamo2402
beantwortet von mamo2402 am 8. November 2009 19:25
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Es geht um Abhängikeit, wenn keine Schulbeziehung besteht kräht kein Hanhn danach


anonym
beantwortet von freakdreak am 8. November 2009 19:25
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wen eine person dich üebr 16 ist mit einem unter 16 sex hatt ist das strafbar oder nein wen ein über 18 jähriger mit einem unter 16 hjährigen schlaft das ist strafbar

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 8. November 2009 19:32

Nein, das stimmt nicht. Im Strafgesetzbuch steht das nicht.


anonym
beantwortet von mandy1101 am 8. November 2009 19:29
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jaa das stimmt schon . aber es muss ja keiner wissen ;) wen ihr euch liebt wo ist das problem .=)


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 8. November 2009 19:31
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Leider wirst du hier bei gutefrage.net eher die falschen Antworten bekommen. Ich beobachte dieses Thema schon eine Weile und erschrecke immer wieder darüber was die Leute für eine falsche Vorstellung vom (Sexual-) Strafrecht haben.

Der Einfachheit halber zitiere ich meine eigene Antwort auf eine ähnliche Frage vom 04. September:

"Die Sache ist eigentlich ganz einfach: Keiner von beiden macht sich strafbar.

Beide sind volljährig und die vom Strafgesetz geschützte sexuelle Selbstbestimmung ist nicht irgendwie eingeschränkt.

Letztlich ist der Fall das gleiche wie, wenn ein Finanzbeamter (45) mit einer Steuerpflichtigen (43) anbandelt und im Bett landet und er gleichzeitig aber noch einen Steuerbescheid für sie erstellt. Es kann in solchen Fällen sein, dass derjenige, der im staatlichen Auftrag handelt gegenüber dem Partner befangen ist. Das ist allerdings keine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung."


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