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Lehrer müssen auskunft geben...?

gefragt von Luctor am 13.07.2009 um 14:25 Uhr

Muss ein Lehrer den Eltern auskunft geben(bzw. Sie informieren wenn etwas Vorfällt z.B. Verweis) wenn der Schüler über 18 Jahre ist??


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Wolkenheim
beantwortet von Wolkenheim am 13. Juli 2009 14:25
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nein,weil volljährig


anonym
beantwortet von timonturtle am 13. Juli 2009 14:26
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nicht wenn du die einverständniserklärung zur information der eltern verweigert hast, aber darüber werden sie auch informiert (so isses zumindest in österreichischen öffentlichen schulen)


anonym
beantwortet von Olli80 am 13. Juli 2009 14:28
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An sich schon, der Schüler ist zwar bereits volljährig, aber der Lehrer darf auf jeden Fall den Eltern als nächsten Verwandten Auskunft erteilen.

Ich denke die einzige Ausnahme kann darin bestehen, wenn du nachweist, dass du schon selbstständig bist, alleine wohnst und der Direktion ausdrücklich und schriftlich mitteilst, dass du keine Auskunftserteilung deinen Eltern gegenüber wünschst (und das wird daheim sicher auch Zores geben).

Also wenn du etwas angestellt hast, ist es wahrscheinlich besser gleich zu beichten.


anonym
beantwortet von pumi001 am 13. Juli 2009 14:25
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nein


anonym
beantwortet von Norlicht am 13. Juli 2009 14:26
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Nein, wenn der Schüler volljährig ist, nicht.



hoppie
beantwortet von hoppie am 13. Juli 2009 14:26
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Müssen Sie nicht aber wenn man nachfragt an der Schule kann man auch mal Glück haben und jemand gibt einem die Auskunft.


anonym
beantwortet von althaus am 13. Juli 2009 14:56
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Also mein Bruder ist 21 und der Lehrer hat die Eltern telefonisch informiert, als er im Unterricht fehlt. Ob er das aber darf, kann ich Dir nicht sagen.


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