Muss ein Lehrer den Eltern auskunft geben(bzw. Sie informieren wenn etwas Vorfällt z.B. Verweis) wenn der Schüler über 18 Jahre ist??
nicht wenn du die einverständniserklärung zur information der eltern verweigert hast, aber darüber werden sie auch informiert (so isses zumindest in österreichischen öffentlichen schulen)
An sich schon, der Schüler ist zwar bereits volljährig, aber der Lehrer darf auf jeden Fall den Eltern als nächsten Verwandten Auskunft erteilen.
Ich denke die einzige Ausnahme kann darin bestehen, wenn du nachweist, dass du schon selbstständig bist, alleine wohnst und der Direktion ausdrücklich und schriftlich mitteilst, dass du keine Auskunftserteilung deinen Eltern gegenüber wünschst (und das wird daheim sicher auch Zores geben).
Also wenn du etwas angestellt hast, ist es wahrscheinlich besser gleich zu beichten.

Müssen Sie nicht aber wenn man nachfragt an der Schule kann man auch mal Glück haben und jemand gibt einem die Auskunft.
Also mein Bruder ist 21 und der Lehrer hat die Eltern telefonisch informiert, als er im Unterricht fehlt. Ob er das aber darf, kann ich Dir nicht sagen.