Lehrabbruch, neuer Betrieb?

4 Antworten

In den ersten drei Auflösungsfällen hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber sofort die
zuständige kantonale Behörde (im Kanton Bern das Mittelschul- und Berufsbildungsamt) zu
benachrichtigen. Diese versucht nach Möglichkeit und Situation, eine Verständigung
zwischen den Vertragsparteien oder die Weiterführung des Lehrverhältnisses in einem
anderen Betrieb zu erreichen
http://www.erz.be.ch/erz/de/index/berufsbildung/grundbildung/informationen_fuerlernende.assetref/dam/documents/ERZ/MBA/de/ABS-ABB-ABR/Lehrbetriebe_Lernende/faq-lernende-24-7-08.pdf

Dafür ist das Lehrlingsamt, dass den Lehrvertrag auch Unterschrieben hat zuständig, allerdings weis ich nicht wie das ist wenn die Lehrstelle bereits abgebrochen wurde.

Aber normalerweise, kann man sich auf diesem Amt melden wenn Probleme mit dem Betrieb auftreten und die helfen dann auch gleich entweder indem sie mit dem Betrieb ein ernstes Wörtchen reden und oder indem sie einen anderen Betrieb finden.

Hallo,in der Schweiz muss du Leider mit der Ausbildung neu beginnen wenn du bei einer Firma in der Schweiz arbeiten willst.

Quatsch, man kann die Lehrstelle wechseln ohne Unterbruch.

passiert fast täglich irgendwo in der Schweiz.

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Wie man am besten vorgeht?

Die Ausbildung erst dann abbrechen wenn man schon einen anderen Betrieb gefunden hat.

geht halt manchmal nicht anders.

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