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Lehne von einem Stuhl in der Uni kaputt gemacht - als Student haftbar?

gefragt von hoppsasa am 07.07.2009 um 20:21 Uhr

Es war keine mutwillige Zerstörung. Lediglich zurückgelehnt und dann ist sie gebrochen. Der Bibliotheksaufseher will den Schaden ersetzt haben. Ist das rechtens?


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anonym
beantwortet von crohnie2 am 7. Juli 2009 20:22
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schlag zurück und verlange von der UNI ein Schmerzensgeld.


anonym
beantwortet von dantes am 7. Juli 2009 20:23
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Melde es deiner Privathaftpflichtversicherung. Sie zahlt solche Schäden (wenn du keine eigene hast, unter 30 Jahre bist und in dem 1. Ausbildungsweg bist, zahlt die Privathaftpflicht der Eltern.)


anonym
beantwortet von Annaberg am 7. Juli 2009 20:22
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Wenn kein Vorsatz vorliegt, können sie Dich nicht in Regress nehmen. Ganz normaler Verschleiß.

Kommentar von dantes am 7. Juli 2009 20:25

Das stimmt nicht. Das hat nichts mit Vorsatz zu tun. Er hat sich zurückgelehnt und sicherlich "gekippelt", wie ich das kenne. Das ist eine fahrlässige Beschädigung. Klar muss geprüft werden, ob der Stuhl nicht schon eh kaputt war. Aber das macht die Versicherung. Da muss man sich nicht selber herumärgern.


anonym
beantwortet von Weigan am 7. Juli 2009 20:23
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Wenn es sich so zugetragen hat, wie du behauptest, dann musst du nicht haften. Als Student ist man für solche Fälle über die Universität versichert.

Kommentar von dantes am 7. Juli 2009 20:25

Ja? Über welche Versicherung denn? Wäre mir neu, dass einen die Uni als Student versichert (gegen was denn überhaupt?).


anonym
beantwortet von kurtjohann am 7. Juli 2009 20:24
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ersten kann die haftpflicht dafür einspringen, zweitens stellt sich die frage, wie alt der stuhl war und ob es nicht einfach verschleiss war


Ermittler
beantwortet von Ermittler am 7. Juli 2009 20:24
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Mutwillig oder nicht: Du bist haftpflichtig - damit ist es ein Fall für Deine Haftpflichtversicherung.


Leeli
beantwortet von Leeli am 7. Juli 2009 20:24
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Ich meine man sieht ob ein Stuhl mutwillig zerstört wurde oder ob er durch seinen maroden Zustand zu Bruch ging. Wenn du ihn nicht fahrlässig benutzt hast (z.B. kibbeln) dann musst du ihn nicht ersetzen, aber im Normalfall kümmert sich deine Haftpflicht drum, melden und die machen den Rest...

Lg


justii
beantwortet von justii am 7. Juli 2009 20:30
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Zunächst einmal bist Du natürlich für jeden Schaden haftbar, den Du verursachst. Vorsätzlich oder nicht, ist dabei nicht erheblich.

Melde den Schaden Deiner Haftpflichtversicherung. Sie wird den Schaden prüfen und sollte es sich um eine Verschleissfolge handeln, den Schaden abweisen (gegebenenfalls auch vor Gericht). Sollte die Forderung gerechtfertigt sein, wird Deine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen (soweit er nicht mit Vorsatz herbei geführt worden ist).

Eine Vorsatztat wäre eine strafbare Handlung und natürlich kommt für so etwas eine Versicherung nicht auf. Aber dies nur am Rande...

Schöne Grüße

justii


anonym
beantwortet von Felixguido am 7. Juli 2009 20:39
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Vernünftigerweise wird sich eine derartige Institution Mobiliar in Vorrat halten. Frage mal bei der Studentenvertretung dazu nach. Möglicherweise wird es dann gar keine Schadenersatzforderung geben.Ausserdem ist ja gar nicht geklärt, ob der Aufseher überhaupt bevollmächtigt ist, eine Forderung zu stellen. Das soll auch die Studentenvertretung klären.


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