Legionellen bei Mietvertrag verschwiegen

4 Antworten

Laut schreiben hatte dieser einen Spitzenwert von 300.

Der Spitzenwert in einem meiner Bestände lag bei 70.000 KbE (Koloniebildende Einheit). Der Wert von 300 KbE ist praktisch zu vernachlässigen.

Diese Werte sagen mir erst einmal nichts, weder ob dies schädlich ist oder ob ich da jetzt irgendwas machen kann.

Das dürfte weder schädlich sein, noch kannst Du da was machen. kritisch könnte es ab einem Wert von 10.000 KbE sein.

Was mich jetzt allerdings ärgert, ist das der Vermieter bei keinem mal diese nachgewiesenen Legionellen erwähnt hat.

Muss er auch nicht. Er muss lediglich mitteilen, dass ein Legionellenbefall vorhanden ist und er muss diesen beseitigen. Im übrigen erfolgt diese Prüfung aller 3 Jahre. Durchaus möglich, dass er zu Mietbeginn von den Werten noch nichts wusste.

Wahrscheinlich dachte er sich, das das keinen guten Eindruck macht und hat dies Verschwiegen.

Gegenfrage: Wie hoch war der Legionellenbefall in deiner alten Wohnung? Oder hat Dir das der Vermieter etwa verschwiegen? das wäre nämlich - rechtlich gesehen - absolut nicht in Ordnung.

Ansonsten würde ich mein Jahresgehalt verwetten, dass es auch in allen Wohnungen, in denen Du bisher gewohnt hast, Legionellen gegeben hat. Nur weil der Gesetzgeber neuerdings eine derartige Prüfung vorschreibt, heißt das längst nicht, dass es sowas vorher nicht gegeben hat.

Vorhandener Legionellenbefall berechtigt lt. eines Urteiles zur Mietminderung von 20%.

Google und Wikipedia helfen:

In der Trinkwasserverordnung ist für Legionellen ein Technischer Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) je 100 ml festgelegt. Wird bei einer Untersuchung eine Überschreitung dieses Wertes festgestellt, muss dies unmittelbar an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Es kommt außerdem gemäß § 16 Abs. 7 TrinkwV zu weiteren Pflichten und technischen Maßnahmen wie einer Gefährdungsanalyse vor Ort bis hin zu einer ggf. erforderlichen umfassenden Sanierung der Trinkwasser-Installation.

http://de.wikipedia.org/wiki/Legionellen#Gesetzliche_Untersuchungspflicht

Ob der Vermieter gegen die Informationspflicht verstoßen hat, glaube ich nicht. Im Zweifelsfall hilft aber der Mieterverein weiter.

Und erwarten das man bei einer Wohnungsbesichtigung das schwarze Brett erstmal prüft kann doch auch keiner.

Das würde ich immer machen, denn man kann schon auch Rückschlüsse auf die Wohnung und das Haus ziehen, wenn man sich das schwarze Brett anschaut.