Mein Bruder möchte seinen Lebensversicherungs-Vertrag nicht mehr zahlen. Ist es bei jedem Lebensversicherungs-Vertrag ohne weiteres möglich, den Vertrag beitragsfrei zu stellen, also den Vertrag weiter laufen zu lassen ohne dass neue Beiträge gezahlt werden?
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Ja du mußt die Beitragsfreistellung nur beantragen. Der Vertrag sollte aber schon eine weile laufen.

Ja,dass machen wir auch so. Die Beitragsfreistellung muss beantragt werden.
jawohl, das ist mit jedem Vertrag jederzeit möglich. Ein schriftlicher Antrag an den Versicherer genügt dazu. Der Vertrag läuft dann weiter ohne dass neue Beiträge gezahlt werden und bereits eingezahlte Beiträge werden mindestens mit einem Garantiezins verzinst.

ne ne ohne weiteres nicht er muss eine beitragsfreie versicherungssumme aufweisen! einfachmal bei der versicherung anrufen. !!achtung!! wenn der vertrag vor 01.01.2005 geschlossen ist gibt er bei späterer beitragszahlungsfortsetzung seine steuerfreiheit auf

ne ne ohne weiteres nicht er muss eine beitragsfreie versicherungssumme aufweisen! einfachmal bei der versicherung anrufen. !!achtung!! wenn der vertrag vor 01.01.2005 geschlossen ist gibt er bei späterer beitragszahlungsfortsetzung seine steuerfreiheit auf
Falls der Vertrag monatlich gezahlt wird, ist er immer zum übernächsten des laufenden Monates kündbar. Sollte noch kein Rückkaufswert vorhanden sein, kann Dein Bruder trotzdem kündigen. Da schreibt aber hin und wieder die Versicherung, dass dies nicht möglich ist. Der Vertreter muß dann einen Teil oder die gesamte Provision zurückzahlen. Man versucht dann, dass der Versicherte solange zahlt bis die Provision bezahlt ist. Dein Bruder bekommt dann aber auch kein Geld zurück. Je länger er zahlt, desto mehr Geld verliert er.
Alle Lebensversicherungen können nach Ablauf einer bestimmten Beitragszahlungszeit (i.d.R 3 Jahre)beitragsfrei gestellt werden. Zu beachten sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und ev. Antragsfristen. Ich empfehle einen Anruf bei der Versicherungsgesellschaft
Folgende grundlegenden Voraussetzungen sollten nicht vergessen werden:
a) Es handelt sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung (z. B. gemischte Kapital-Lebensversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung); b) Die Versicherungsbedingungen erlauben eine Beitragsfreistellung zu dem gewünschten Zeitpunkt; c) Es ist ausreichend Guthaben (Rückkaufswert bzw. Fondsguthaben sowie Überschüsse) vorhanden, um eine Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung zu ermöglichen; d) Bei einer "älteren" Lebensversicherung (Abschluss/Beginn vor 1.1.2005) sollten bereits fünf Jahre Beiträge gezahlt worden sein - sofern die Vertragsdauer ohnehin mindestens 12 Jahre beträgt -, wenn man die Steuervorteile nicht verlieren möchte; e) Man nimmt in Kauf, auf bestimmte Zusatzversicherungen (z. B. "BUZ" Beitragsbefreiung bzw. Rente bei Berufsunfägigkeit), falls diese bislang eingeschlossen sind, zu verzichten; f) Man akzeptiert einen deutlich niedrigeren Versicherungsschutz zugunsten der Hinterbliebenen im Todesfall; g) Man hat sich als Alternative zu f) erkundigt, ob lediglich die Risikobeiträge (wie hoch?) gezahlt werden können, wenn der Todesfall-Versicherungsschutz aufrecht erhalten werden soll;
Gruß, JoPeters