Nach dem Tod meines Vaters wurde die LV, ohne vorhandene Originalpolice, an die getrennt lebende 2. Frau ausgezahlt. Die hat das Erbe ausgeschlagen und uns Kindern aus erster Ehe das Geld gegeben. Jetzt hat sie Angst, dass die Versicherung das Geld zurückfordern kann, wenn die original Police auftaucht und will von uns Sicherheiten. Eine Abtretung ist bei der Versicherung nicht angezeigt. Jetzt die Frage, kann ihr da was passieren? Wie können die Sicherheiten ausschauen? Damit sie auch Gültigkeit haben.
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Der Fall ist erledigt, auch mit Police gibt es kein Geld mehr für jemand anderen.Sie war offensichtlich Erbberechtigt und bei der Versicherung als Berechtigte hinterlegt, denn sonst hätte sie das Geld nicht bekommen.Also keine Panik, sie soll im zweifel die Versicherung anrufen, von euch kann sie keine Sicherheiten verlangen, einzig eine Empfangsbestätigung des Geldes.

Die Schenkung ist abgeschlossen und es gibt keine Grund für eine nachträgliche Rückforderung der Schenkung des Geldes oder einer Absicherung für eine solche Schenkung. Die Schenkung ist losgelöst von der Versicherung erfolgt. Taucht die Originalpolice irgendwann in Verbindung mit einer gültigen Abtretungsungserklärung der Rechte und Ansprüche aus der Versicherung auf, so kann die Versicherung von der irrtümlich Begünstigten das Geld zurückfordern. Der Hinweis der Versicherung auf die Rückforderungsmöglichkeit ist eine reine Vorsorgemaßnahme.
Diese Frage solltet ihr mit der Versicherung abklären. Das wird bestimmt nicht grundsätzlich gehandhabt, sondern ist von Fall zu Fall verschieden.
Von der Versicherung bekommt sie nur so wischi-waschi Aussagen. Nichts konkretes.
Die Versicherung hat das Geld doch schon ausgezahlt. Wie lange ist das her? Ich kann mir nicht vorstellen, dass da noch was kommt. Und stand denn auf der Original-Police jemand anders als Berechtigter oder wo könnten da die Probleme zu sehen sein?

Eine Versicherung zahlt nicht einfach so die Leistungen aus, d.h. sie mußte bei der Versicherung schriftlich bestätigen, dass sie keine Police mehr hat.
Daraufhin zahlt die Versicherung dann die Summe aus.
Im Nachhinein kann da jetzt gar nichts mehr passieren.
Denn würde der Versicherungsschein jetzt wieder auftauchen, hat keiner mehr einen Anspruch auf Auszahlung ...
Sie soll das mal mit der Versicherung klären .
Abgesehen davon, hat das ja auch nichts damit zu tun, dass sie euch das Erbe ausgeschlagen hat.
Sie kann so oder so nichts mehr von euch zurückfordern.
euer Vater =VN hat im sterbefall anscheinend sie als bezugsberichtigten reingeschrieben! somit gibt es deine keine problem...jedoch wegen der schenkung...weiß ich nicht um welchen betrag es sich handelt? wegen steurlichen gründen :)