Sali zusammen,
nach dem Tod meiner Mutter (womit ich auch noch immer zu kämpfen habe) kommt ihre Risiko-Lebensversicherung zur Auszahlung und begünstigt sind je zur Hälfte mein Bruder und ich. Die Summe, die in der Police steht, ist nicht unerheblich.
Merci vielmal für Infos !
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Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland
Sie ist in Deutschland als Erbanfallsteuer ausgestaltet, sie knüpft also an den konkreten Erwerb des jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmers oder sonstigen Erwerbers an. Ihr Anknüpfungspunkt ist also nicht – wie beim System der Nachlasssteuer, das in anderen Staaten gilt – abstrakt das vom Erblasser hinterlassene Vermögen als Ganzes. Ihre Rechtfertigung findet die Erbschaftsteuer in der erhöhten steuerlichen Leistungsfähigkeit des Erben sowie in der gewünschten Umverteilung von im Erbgang angehäuften Vermögen.
Verhältnis von Erbschaft- und Schenkungsteuer [Bearbeiten]
Im deutschen Steuerrecht sind Erbschaft- und Schenkungsteuer im selben Gesetz geregelt. Schenkungsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung.
Rechtsgrundlagen [Bearbeiten]
Die Rechtsgrundlagen für die Erbschaftsteuer finden sich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz[1] sowie in der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung[2]. Die Bewertung des angefallenen Vermögens richtet sich, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nach den Vorschriften des Ersten Teils des Bewertungsgesetzes[3].
Geschichte [Bearbeiten]
Bereits seit dem frühen Mittelalter wurden Erbschaftszehnt oder Besitzwechselabgaben an den Grundherrn oder König erhoben. Einzelne deutsche Staaten zogen in der Neuzeit zunächst Stempelabgaben (Urkundensteuern für Testamente und Erbschaftsverträge) ein. 1873 erließ Preußen das erste moderne Erbschaftsteuergesetz, gefolgt von Hamburg 1894 und Baden 1899. Das Reichsgesetz von 1906 vereinheitlichte die landesrechtlichen Erbschaftsteuergesetze.
Der später ermordete Reichsfinanzminister Matthias Erzberger verankerte 1919 die Erbschaftsteuer als Reichssteuer. Seit 1945 geht die Erbschaftsteuer wieder an die Länder.[4]
Steuergegenstände [Bearbeiten]
Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen
Steuerbefreiungen [Bearbeiten]
Steuerfrei bleiben etwa:
Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2
des Parteiengesetzes,
Inländisches Betriebsvermögen, inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile von über 25 % an Kapitalgesellschaften bleiben in Höhe von 85% oder 100% steuerfrei soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, insbesondere sofern der Erbe das Vermögen mindestens 7 bzw 10 Jahre lang behält und eine bestimmte Gesamtlohnsumme in der Zeit nicht unterschritten wird. Der verbleibende Wert bleibt in Höhe von bis zu 150.000 Euro außer Ansatz §13a ErbStG
, §13b ErbStG
Am besten ist, Du fragst mal bei Deinem Finanzamt in der Schweiz unverbindlich an, die können Dir Auskunft geben. Für Deinen Bruder dürfte das klarer sein. Ueberweisen auf Dein Bankkonto kann Dir Dein Bruder jeden Betrag ohne Probleme. Wie das versteuert wird, ist dann Dein Problem, wie gesagt, erkundige Dich auf Deiner Gemeinde.
benütze moneygramm da hat staat kein einsicht auf die transaktionen
moneygramm berechnet die Summe nicht mal...und auch die Gebühr wäre dann jenseits von Gut und Böse, glaub ich ^^ Ob das heute, morgen oder nächste Woche da wäre, ist mir ou gliich. Am Staat vorbeischmuggeln will ich es aber nicht. Wenn das mal rauskommt, werd ich wohl eher des Landes verwiesen wegen Steuerbetrug...und ich möchte auf jeden Fall in 2 Jahren die doppelte Staatsbürgerschaft....

Kinder unterstehen der Erbschaftssteuer, wenn der Betrag 400.000 uebersteigt. In diesem Falle jedoch, ist es eine Risikolebensversicherung, die meines Wissens (aber das klaere doch besser mit dem Steuerberater) nicht als Erbe gilt, sondern der Absicherung dient!
Da mit der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt, bei allen die mehr als 60 Tage im Jahr dort leben (unabhaengig von der Staatsbuergerschaft) zahlst du nur einmal Steuern - ob Du waehlen kannst, weil bspw. der Freibetrag in der Schweiz hoeher ist, das weiss ich leider nicht!
Danke für den informativen Beitrag ! Ja, es übersteigt den Freibetrag und ja, es ist eine Risko-Lebensversicherung gewesen. Und genau, das mit dem Doppelbesteuerungsabkommen hab ich auch auf der Seite der Bundesverwaltung gelesen, aber ich bin nicht wirklich durchgestiegen ^^ Immerhin gibt es da aber eine Tel. Nr., wo man bezüglich Informationen anrufen kann, das werd ich dann mal machen...
MsPurple am 4. Mai 2009 09:53 das ist sicherlich das Beste... Ich wuerde Dir noch einen Tipp geben: oft genug kommt es vor, dass Geschwister nach Jahrzehnten des absoluten guten Verstehens bei solchen Themen dann schwierig werden! Lass das Geld auf DEIN Konto ueberweisen und gib Deinem Bruder dann die Haelfte der Beerdigungskosten... Es ist schon zu oft zu einem sehr unerwarteten Streit deswegen gekommen!
da haste auch keine probleme benütze ich und family auch bei größere summen