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Lebensversicherung: Die Versicherung wollen binnen 24/48 Std. nach dem Tod informiert werden. Warum?

gefragt von UlfDunkelUlfDunkel am 13.05.2007 um 17:32 Uhr

Was passiert eigentlich, wenn jemand, der eine Lebensversicherung (LV) hatte, gestorben ist und die Angehörigen nicht binnen 24/48 Stunden (je nach LV unterschiedlich) die Versicherung vom Ableben des Versicherten informieren?

Verliert der/die Begünstigte der LV dann automatisch den Anspruch auf Auszahlung? Oder was sonst kann schlimmstenfalls passieren?


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Reply


anonym
beantwortet von reinholdemil am 13. Mai 2007 18:20
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Das will der Versicherer wissen, den er könnte ja auch eine Obduktion verlangen, z.B. Verbrechen, unklare Todesumstände, die einer Auszahlung der Versicherungssumme im Wege stehen. Deshalb muß er auch innerhalb der vorgebenen Zeit informaiert werden

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 13. Mai 2007 19:04

was heißt muß ... manchmal weiß ja niemand daß derjenige überhaupt tot ist.. und das vielleicht schon seit Wochen oder Monaten...außerdem ist ja nicht unbedingt jedem bekannt, daß der verstorbene überhaupt eine Versicherung hatte, geschweige denn wo...

Kommentar von 45b54a18f2f3b57a3d5b58a6ec9c02basmallKolibri am 14. Mai 2007 08:03

Dann ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem man vom Todesfall Kenntnis erlangt!


Mikatto
beantwortet von Mikatto am 13. Mai 2007 19:45
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Die zeitnahe Information dient ganz sicher dem Nachgehen des Todesfalles, falls Unklarheiten bestehen würden - Suizid, Verbrechen etc.
Was genau passieren kann wird bestimmt explizit in den Versicherungsbedingungen aufgezählt, könnte mir da je nach Versicherung oder Versicherungsgesellschaft Unterschiede vorstellen in der Handhabung.
Bei klarem Fall dürfte auch eine verspätete Meldung keine Folgen haben, zumal wenn es entsprechende Gründe gäbe (Versicherung war nicht bekannt, Toter wurde erst später gefunden usw.)

Kommentar von 45b54a18f2f3b57a3d5b58a6ec9c02basmallKolibri am 14. Mai 2007 08:10

Wie ich bereits im Kommentar zu reinholdemil geschrieben habe ist im Falle eines späteren Bekanntwerdens des Todes der Zeitpunkt maßgebend, an dem man davon Kenntnis erlangte. Wenn man nichts von der Versicherung wusste, hat man "Pech gehabt" - das zählt nicht dazu! Deshalb sollte man bei Abschluß einer Lebensversicherung auf jeden Fall den Begünstigten informieren, am Besten auch noch eine weitere Person, die den Nachlaß regeln wird!


Kolibri
beantwortet von Kolibri am 14. Mai 2007 08:19
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Wie die jeweilige Versicherungsgesellschaft das hält steht in Deinem "Kleingedruckten" auf der Rückseite des Versicherungsscheines!

Im Allgemeinen ist es so, dass die Gesellschaft "zeitnah" (also schnellstmöglich) zu informieren ist und ihr die Gelegenheit zu eigenen Untersuchungen (Obduktion, etc.) gegeben werden muss! Dies dient dem Zweck der Feststellung der Todesursache, da einige Versicherungen bestimmte Todesarten ausschließen!

So ist bei einigen Suizid ganz ausgeschlossen, bei anderen wird eine Zeitspanne von drei Jahren zwischen Versicherungsabschluß und Suizid verlangt! Man geht davon aus, dass niemand seinen Selbstmord auf diese Zeit im voraus plant und in diesem Wissen eine Versicherung abschließt!

Wird der Versicherte erst später gefunden ist der Zeitpunkt zu dem man Kenntnis vom Tod erlangt maßgebend!

Hatte man keine Kenntnis vom Bestehen einer Lebensversicherung hat man allerdings keinen Anspruch auf Auszahlung - deshalb sollte man beim Abschluß einer Lebensversicherung immer den informieren, den man als "Begünstigten im Todesfall" einsetzt auch hierüber informieren!!!

Am Besten informiert man aber auch noch mindestens eine weitere Person - am Besten die, die auch den Nachlaß regeln soll! Bei meinem Bruder war ich diejenige, die über seine Versicherungen Bescheid wusste, da ich ihm den Schriftkram erledigte und damals auch im Finanz- und Versicherungswesen tätig war! Die Versicherung musste innerhalb 24 Stunden verständigt werden und ich saß am Abend seines Todes in seiner Wohnung und sortierte seine Papiere und verständigte die Versicherung, während alle um mich herum schon trauern konnten! Ich "funktionierte" einfach und machte alles, was getan werden musste automatisch.

Mein Umfeld hielt mich sicher zum Teil für herzlos, die anderen für geldgierig oder gefühlskalt... aber es musste gemacht werden und ich hatte meine Nerven so lange unter Kontrolle, bis alles erledigt war - mein Zusammenbruch kam dann erst nach der Beerdigung, als alle anderen schon wieder langsam auf die Beine kamen...

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 14. Mai 2007 11:24

Danke für diese detaillierte (und intime) Antwort, Flattervogel. :-)

Dein Hinweis auf "kein Anspruch auf Auszahlung" überrascht mich. Wenn A stirbt und B Begünstigte/r ist, aber nichts davon weiß, muss dann nicht die Versicherung, nachdem sie informiert würde über As Tod, ggf. B selbst kontaktieren? Sie "schuldet" doch B eine Geldleistung und ich dachte immer, Geldschulden sind Bringschulden.




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