ich gehe naechsten monat über zu hartz4, jetzt habe ich eine lebensversicherung bzw. meine partnerin die ca. 10500 euro wert ist. muss ich jetzt diese auflösen , denn auf den info seiten steht irgendwas über 13000 euro aber auch ist erwähnt das dies nur für den rentenfall gilt. kann mir jemand helfen bin 28 ?????
danke
Auch eine Lebensversicherung ist Vermögen und kann deshalb angerechnet werden. Im Rahmen der Vermögensanrechnung gibt es jedoch einen Freibetrag, unter den u. a. auch eine Lebensversicherung fällt. Für Vermögen jeder Art gilt ein Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr für jeden volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner (mindestens 3.100 Euro und maximal jeweils 9.750 Euro). Wenn Sie vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, beträgt der Freibetrag 520 Euro pro Lebensjahr. Die Höchstgrenze liegt bei 33.800 Euro.
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/52140.lebensversicherung.htm

wenn die deiner Freundin gehört, geht die das gar nichts an!
bienemaja79 am 3. September 2009 12:29 Das ist so nicht ganz richtig.. Wenn die beiden zusammen wohnen geht sie das sehr wohl etwas an.. Aber man muss ja nicht alles an die große Glocke hängen.. Und wenn es doch raus kommt hat man das eben nicht gewusst...
Franciscarved am 3. September 2009 12:31 Guter Rat!
... und ziemlich rechtswidrig. Betrug ist ein Straftatbestand.
Quatsch! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Bei einer Bedarfsgemeinschaft sehr wohl.

die antwort von morti ist schon ganz gut allerdings ist es ein altersvorsorgevertrag! wenn der ablauf bis mindestens zum 60. lebensjahr geht kannst du im schlimsten fall der fälle eine ausschließlichkeit vereinbaren d.h. du kommst nicht mehr vor dem 60. rann an die kohle dafür bekommst du einen zusätzlichen freibetrag von 250€ pro lebensjahr! also bei 28 jahren = 7000€ lg malli!

Leg sie still da du dir das einzahlen dann doch nicht mehr leisten kannst.Auflösen würde ich die nicht,und das würde ich auch nicht an die große Glocke hängen.
Schokokeks1987 am 3. September 2009 12:29 "nicht an die große Glocke hängen" - man muss sein komplettes Vernmmögen offenlegen. Und rückkaufswerte sind Vermögen!!
zu den 150 EUR pro Lebensjahr und Kopf kommen jeweils einmalig 750 EUR dazu!