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lebensversicherung bei hartz 4

gefragt von ErdemHsari am 03.09.2009 um 12:23 Uhr

ich gehe naechsten monat über zu hartz4, jetzt habe ich eine lebensversicherung bzw. meine partnerin die ca. 10500 euro wert ist. muss ich jetzt diese auflösen , denn auf den info seiten steht irgendwas über 13000 euro aber auch ist erwähnt das dies nur für den rentenfall gilt. kann mir jemand helfen bin 28 ?????

danke

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versicherung x 5.647 hartz4 x 986

anonym
beantwortet von Morti am 3. September 2009 12:27
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Auch eine Lebensversicherung ist Vermögen und kann deshalb angerechnet werden. Im Rahmen der Vermögensanrechnung gibt es jedoch einen Freibetrag, unter den u. a. auch eine Lebensversicherung fällt. Für Vermögen jeder Art gilt ein Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr für jeden volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner (mindestens 3.100 Euro und maximal jeweils 9.750 Euro). Wenn Sie vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, beträgt der Freibetrag 520 Euro pro Lebensjahr. Die Höchstgrenze liegt bei 33.800 Euro.

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/52140.lebensversicherung.htm

Kommentar von 475c790f541940fb1f794590a3c7850csmallSchokokeks1987 am 3. September 2009 12:29

zu den 150 EUR pro Lebensjahr und Kopf kommen jeweils einmalig 750 EUR dazu!


Franciscarved
beantwortet von Franciscarved am 3. September 2009 12:26
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wenn die deiner Freundin gehört, geht die das gar nichts an!

Kommentar von 168c2c144451bae4a7cb67aeca6706dfsmallbienemaja79 am 3. September 2009 12:29

Das ist so nicht ganz richtig.. Wenn die beiden zusammen wohnen geht sie das sehr wohl etwas an.. Aber man muss ja nicht alles an die große Glocke hängen.. Und wenn es doch raus kommt hat man das eben nicht gewusst...

Kommentar von 266b674e4b433c512a5d75e2cca0890dsmallFranciscarved am 3. September 2009 12:31

Guter Rat!

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 4. September 2009 16:21

... und ziemlich rechtswidrig. Betrug ist ein Straftatbestand.

Kommentar von phobie1 am 23. September 2009 23:01

Quatsch! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Kommentar von Morti am 3. September 2009 12:36

Bei einer Bedarfsgemeinschaft sehr wohl.


malli
beantwortet von malli am 4. September 2009 08:57
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die antwort von morti ist schon ganz gut allerdings ist es ein altersvorsorgevertrag! wenn der ablauf bis mindestens zum 60. lebensjahr geht kannst du im schlimsten fall der fälle eine ausschließlichkeit vereinbaren d.h. du kommst nicht mehr vor dem 60. rann an die kohle dafür bekommst du einen zusätzlichen freibetrag von 250€ pro lebensjahr! also bei 28 jahren = 7000€ lg malli!


tinimini
beantwortet von tinimini am 3. September 2009 12:25
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Leg sie still da du dir das einzahlen dann doch nicht mehr leisten kannst.Auflösen würde ich die nicht,und das würde ich auch nicht an die große Glocke hängen.

Kommentar von 475c790f541940fb1f794590a3c7850csmallSchokokeks1987 am 3. September 2009 12:29

"nicht an die große Glocke hängen" - man muss sein komplettes Vernmmögen offenlegen. Und rückkaufswerte sind Vermögen!!


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