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Lebenspartnerin haut mit unserem Kind ab

gefragt von Didi1970 am 16.06.2009 um 12:52 Uhr

Meine (noch-) Lebenspartnerin ist mit unserem kleinen Sohn ausgezogen, ohne vorheriges Gespräch. Es ist klar, dass sie sich wohl sehr lieb mit dem Kleinen ist, dass sie aber psychisch sehr labil ist. Außerdem hat sie eine starke "Homophobie", sodass mein Sohn wohl nur sehr selten - wenn überhaupt - andere Menschen kennenlernen wird (jedenfalls nicht vor der Kindergartenzeit). Sie ist hoch verschuldet und wird nach der Elternzeit (ist im Mai ausgelaufen) noch ein Jahr ALG beziehen, danach kommt Hartz IV. Unterhalt kann sie von mir nicht viel erwarten. Meine Frage: Kann man ihr aufgrund ihrer Erziehungsunfähigkeit (psychisch labil, verschuldet, momentan keine Wohnung, auch dadurch wenig Chancen auf neuen Job usw.) das Sorgerecht streitig machen? Sie denkt, ich hätte da keine Chance. Wer was darüber weiß (am besten mit Beispiel), bitte schnell antworten!! Vielen Dank und Grüße! Didi

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Sorgerecht x 614

anonym
beantwortet von Slizia am 16. Juni 2009 12:56
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Didi - Deine Freundin ist mit Eurem Kind gegangen. Du zählst hier alle ihre Probleme auf, sagst im gleichen Moment, sie kann von Dir nicht viel Unterhalt erwarten, was darauf hindeutet, dass Du auch nicht ganz problemfrei bist, nicht wahr? Wäre ich Sachbearbeiter auf dem Jugendamt, würde ich von dem, was Du da gerade schreibst erstmal einige Prozente abziehen, die mir zu deutlich darauf hinzudeuten scheinen, dass Du sie verletzen willst, wie sie es bei Dir getan hat und mir danach die Verhältnisse beider Elternteile ansehen, bevor ich da irgendwas empfehle. Kinder sind keine Waffen, die man gegeneinander richtet.

Kommentar von Didi1970 am 16. Juni 2009 13:12

Natürlich bin ich im moment nicht ganz problemfrei; das hat aber nur finanzielle gründe - die habe ich in dem moment nicht mehr, wenn sie weg ist (bisher hat sie zu 80 % aus meinem portemonnaie gelebt - ich habe es aus rücksicht auf den kleinen zugelassen). wenn sie weg ist, ist meine finanzielle lage absolut i. O. mit 1.300 netto + kindergeld kämen wir gut zurecht. verletzen will ich sie bestimmt nicht, ich sehe nur die fakten. mein sohn wäre bei ihr schlechter aufgehoben. absolut objektiv und sogar von ihren eltern bestätigt.

Kommentar von Slizia am 16. Juni 2009 13:22

Didi - informiere das Jugendamt und beruhig Dich, bitte. Ich habe nicht in Abrede gestellt, dass Du im Recht sein könntest, aber man merkt auch, dass Du verletzt bist. Das Kind leidet unter einem offenen Krieg zwischen den Eltern mehr als unter einigen Tagen, in denen es vielleicht nicht optimal versorgt wird, sofern es sich dabei nicht wirklich um drastische Vernachlässigung handelt, aber das steht ja nach deiner Aussage nicht zu befürchten. Du wirst aber bei keinem Amt punkten, wenn Du mit erfundenen Diagnosen ankommst (Homophobie). Das wird am Ende sehr kontraproduktiv. Ich wünsche Dir und dem Steppke viel Glück.


moonrox
beantwortet von moonrox am 16. Juni 2009 12:55
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ich denke, du solltest der institution konkrete beweise für deine-auf mich subjektiv wirkenden- einschätzungen der situation vorlegen. es sind schwere anschuldigungen.


lenno
beantwortet von lenno am 16. Juni 2009 12:53
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Habt ihr denn momentan geteiltes Sorgerecht? Homophobie heißt meines Wissens nach Hass/Angst gegen Schwule. Ich denke du hast gute Chancen auf das Sorgerecht!

Kommentar von Slizia am 16. Juni 2009 13:11

Korrekt. http://de.wikipedia.org/wiki/Homophobie Deshalb gehe ich davon aus, dass dies Diagnose nicht bestätigt ist, sondern nur vom Threadersteller angenommen. Traurig, dass ihm sein "ach so wichtiges" Kind, nicht mal die Mühe wert ist, richtig zu recherchieren, bevor er eine Frau durch den Kakao zieht, für die er ja immerhin mal was empfunden haben muss, ganz egal ob sein Ärger und seine Sorgen ganz oder in weiten Teilen berechtigt sind.


vitessa
beantwortet von vitessa am 16. Juni 2009 12:53
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Sie hat keine Wohnung und ist mit einem Kind unterwegs? Wohin denn?? Also, ich würde sofort das Jugendamt einschalten.

Kommentar von Slizia am 16. Juni 2009 12:59

Tja ... stellt sich aber auch mal die Frage, warum flieht jemand aus einer doch scheinbar sicheren Existenz ins Ungewisse, noch dazu mit einem Kind. Dass ihr das Kind wichtig ist und sie es liebhat, hat er ja nicht bestritten? Ich maße mir nicht an, sie da nach einer so einseitigen Darstellung zu verurteilen, dazu müsste sie schon erstmal ihre Gründe nennen.

Kommentar von 14ce93912e9c8f1850654c25fe58b707smallvitessa am 16. Juni 2009 13:18

Klar wird sie ihre Gründe haben. Aber wo sie samt Kind, da "momentan keine Wohnung"!, untergekommen und somit erreichbar ist, wäre für mich im Moment die dringlichste Frage.


anonym
beantwortet von jumba am 21. Juni 2009 13:50
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sollte sie das alleinige sorgerecht haben, dann sind deine chancen gleich null irgendwas zu machen. sie wird mit dem kind in eine wohnung ziehen u. die entscheidungen die sie trifft hast du so hinzunehmen. das einzige was dir bleibt ist einen regelmäßigen umgang zu erreichen u. da du 1300 euro verdienst, kann sie den mindestunterhalt von etwa 200 euro oder mehr von dir verlangen. wenn das nicht genügt musst du halt mehr arbeiten. spare dir das geld für den anwalt u. versuche dich mit ihr, wenn nötig mit hilfe einer mediation des jugendamtes zu einigen. solche behauptungen die hier vorträgst solltest du unterlassen, es sei denn du kannst hieb u. stichfest kindeswohlgefährdung beweisen. kannst du es nicht machst du dich unglaubwürdig u. stellst dich hin als würdest du die mutter nur schlecht machen. so wie du es hier tust.


anonym
beantwortet von Maingoval am 16. Juni 2009 12:59
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ich würde mich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und sehen, dass Ihr eine gütliche Einigung erzielt, immerhin geht es um ein Kind! Man kann bestimmt eine Regelung finden nach der beide das Umgangsrecht und somit Zugang zum Sohn haben.


HERS100
beantwortet von HERS100 am 16. Juni 2009 12:58
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Wenn du eine gefestigte Umgebung dem Kind bieten kannst und du den Kind als Alleinerziehender etwas bieten kannst , dann hast du große Chancen , melde das dem Jungendamt, aber bitte tragt euren Krieg un das Sorgerecht niemals auf den Rücken des Kindes aus!! Findet einen Weg , das der beste für EUER KIND ist und nicht für euch!! Nichr Egoistisch denken , und das geteilte Sorgrecht wäre auch éine Möglichkeit!!! Euer Kind hängt bestimmt an der Mutter also überlegt euch gründlich und vorher Nachdenken bevor man handelt!! So eine kleine Kinderseele ist leicht Verletzbar!!!!!!!


curafe
beantwortet von curafe am 16. Juni 2009 12:58
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am besten zum judendamt gehen und dort die lage erklären, so ohne weiteres wird einem nicht das sorgerecht entzogen, was du tun kannst wenn du dich um das kind voll kümmern kannst ist das aufenthaltbestimmungsrecht beantragen


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 16. Juni 2009 12:56
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hast du mit dem Jugendamt bereits Kontakt aufgenommen? Unterhaltszahlungen sind Pflicht soweit ich weiß,selbst wenn du nicht nach Vorschrift zahlen kannst-du wirst es wahrscheinlich müssen.Ist diese psychische Labilität/Phobie dokumentiert,also vom Arzt diagnostiziert? Wenn du für das Kind sorgen kannst/die Möglichkeiten/Zeit hast,dann wird es wohl dir zugesprochen werden-oder zumindest werdet ihr Zwei euch das Sorgerecht teilen


nero070
beantwortet von nero070 am 16. Juni 2009 12:56
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Sorgerecht würde ich nicht angehen. Eher das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR). Wende Dich an das zuständige Jugendamt und bitte um ein Meditationsgespräch. Gute Infos bekommst Du auch hier: www.treffpunkteltern.de


anonym
beantwortet von newcomer am 16. Juni 2009 12:55
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du hast keine Chance, nutze sie. Das einzige, was du erreichen kannst, das ihr das Jugendamt für einige Zeit einen Betreuer beistellt. Die anderen Probleme interessieren Familiengerichte nicht im geringsten, solange nichts nachweisbares vorgefallen ist.


anonym
beantwortet von Ganxterjava am 16. Juni 2009 12:55
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du kannst vors Gericht, und deine Argunmente dem Richter vortragen.

Wenn du Glück hast hast du das Kind dann. Es kommt aber auch noch auf die Meinung des Kindes an, solange es schon darüber entscheiden kann...


Bluesky08
beantwortet von Bluesky08 am 16. Juni 2009 12:55
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Ich würde mir bei einmem anwalt hilfe suchen erstgespräche sind oft kostenlos. da sie sehr labiel ist könntest du gute chancen haben aber versucht das lieber so zu klären das ihr beide was von dem kleinen habt... ist auch besser fürs kind.


expertin
beantwortet von expertin am 16. Juni 2009 12:54
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ein Gutachten dürfte dann dir das Sorgerecht zusprechen. Aber auch nur wenn das Kind einen engen Kontakt zu dir hatte.


anonym
beantwortet von benjiman am 16. Juni 2009 12:54
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Umgehend einen Fachanwalt konsultieren. Der Erfolg deines Vorhabens hängt von vielen Faktoren ab, aber das muss ein Fachmann prüfen. Wenn deine Frau wirklich labil ist, dann musst du schnell handeln (dem Kind zuliebe).


UhuBuhu
beantwortet von UhuBuhu am 16. Juni 2009 12:53
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Wer hat denn von Euch das Sorgerecht ?


Mimimimi
beantwortet von Mimimimi am 16. Juni 2009 12:53
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du meinst soziophobie

nicht homophobie.

Kommentar von sogehts am 16. Juni 2009 13:01

Aber wenn sie doch Vorurteile gegenüber dem schwulen Vater hat


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