Lebensmittelgutscheine Jobcenter auch mit Vollmacht abholen Möglich?

7 Antworten

tut mir leid ich verstehe euch nicht, wie kann man sich eine Sanktion gefallen lassen und dann noch 100%, was hat er denn zu verlieren, er soll zu einem Anwalt gehen und sich dagegen wehren, egal was er getan oder auch nicht getan hat ihm steht das Existensminimum einfach zu, jeder der im Knast sitzt ist besser dran als ein sanktionierter Hartz4 Empfänger, sind denn diese Leute nur noch der Abschaum der Nation auf die man rumtrampeln kann, wenn man das hört "Lebensmittelkarten" wie nach 1945 als es nichts zu beisen gab, das deutsche Volk soll endlich aufwachen und sich gegen diese menschenverachtenden Machenschaften auflehnen, die einzigen die sich wirklich in den Steuergeldern suhlen sind die da ganz oben und nicht der kleine Arbeitslose oder Hartz4 Empfänger

das deutsche Volk soll endlich aufwachen und sich gegen diese menschenverachtenden Machenschaften auflehnen

  • du rufst zur Revolution auf und sitzt selber am warmen Ofen, oder?
  • Wann hast du denn an einer Demonstration zu diesem von dir angeschnittenen Thema teilgenommen?
  • In wie weit engagierst du dich in Erwerbslosen- oder Sozialhilfeinitiativen?

Bei der Arge wird er persönlich vorbeischauen müssen!

Mit Vollmacht geht da nur in echten Notfällen was, wenn er also zB gehunfähig in der Klinik liegt oder so...

Aber nur, weil du nicht 2x fahren willst, geht da gar nix.

Spendier ihm das Busticket und er soll früh raus und da hin... wie arbeitende Menschen halt auch früh hoch müssen. Denn umsonst wird er keine 100%-Sanktion kassiert haben!

das ist aber lediglich deine Meinung mit dem persönlichen vorbeischauen, oder?

Stelle doch einfach die gesetzliche Grundlage hier ein, warum die Lebensmittelgutscheine nur in Notfällen von Dritten abgeholt werden können.

Mit Vollmacht geht einiges. Aber ob das klappt weiß ich nicht. Dein Bekannter soll mal im Callcenter vom Jobcenter anrufen und da nachfragen.

Hmm ... Rein Rechtlich spricht da nix gegen