Lebenslanges Wohnrecht aufhebbar?

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Ein lebenslanges Wohnrecht gibt es in Deutschland und Österreich nur, wenn diese "Last" im Grundbuch vermerkt ist. Ist sie das nicht, gibt es dieses Wohnrecht nicht. Also prüfen, ob eine Eintragung vorliegt, wenn nicht, Betretungsverbot aussprechen und Schlösser wechseln.

Woher weisst du das so genau ? Ist das in DE und A gleich ? Bist du Anwalt ? 

@ErdenbuergerIn

In Österreich unterscheidet man zwischen Wohnungsgebrauchsrecht und Wohnungsfruchtgenussrecht. In dem Nutzungsvertrag muss eindeutig hervorgehen, um welches Recht es sich handelt. Dann erst kann die Last im Grundbuch vermerkt werden. Ist der Vertrag nicht eindeutig, muss das Grundbuchsgericht den Antrag auf Einverleibung des Wohnrechtes abweisen.

Somit gibt es hier einen Unterschied zwischen Deutschland und Österreich. Aber im Grunde braucht es in beiden Ländern die Eintragung der Last im Grundbuch.

Nachlesen kann man das im § 521 ABGB.

Nein, ich bin kein Anwalt, aber Immobilienbesitzer und Vermieter in beiden Ländern.

wenn sie damit einvertnden ist geht das bestimmt. aber wahrscheinlich wrd sie sich das dann °°°bezahlen°°°  lassen wollen

Hallo,

in welcher Form besteht das Wohnrecht? Schriftlich mit Vertrag? Wurde dies im Grundbuch vermerkt?

War das Wohnrecht an eine Bedingung geknüft? Wenn ja, sind die Bedingungen noch erfüllt.

Fragen über Fragen, denn so einfach ist das nicht.

In wie weit beteiligt sie sich an den laufenden Kosten? Denn Wohnrecht heißt nicht umsonst wohnen.

Notfalls ihr eine Abfindung anbieten und dann soll sie vertraglich auf das Wohnrecht verziechten.

Dein Ex ist aber in der Hinsicht auch nicht die hellste Kerze im Leuchter.

Lg

Hallo, ob sie im Grundbuch steht,weiss ich nicht ?!? Er meinte nur, dass es auf jeden Fall schriftlich gemacht wurde, wie genau, da schweigt er sich aus ...?!? Werd ihn mal genauer fragen müssen...

Was heißt zugesichert? Was steht im Vertrag? Um gültig zu sein muss es im Grundbuch eingetragen sein. Wenn sie Geld gezahlt hat oder eine Gegenleistung vorliegt müßte er das mit ihr ausmachen und eventuell das Geld zurückzahlen (beim Notar).