gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Lebenslange Haft nicht lebenslang?

gefragt von GummiBaerchen01GummiBaerchen01 am 17.08.2008 um 20:29 Uhr

ich habe das hier gelesen...aber wie lang ist denn dann lebenslang?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Haft x 85 lebenslang x 12

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 17. August 2008 20:47
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da nach einer Entscheidung der Bundesverfassungsgerichts der Inhaftierte zumindest die Hoffnung haben muß, einmal in Freiheit zu kommen, wird nach 15 Jahren eine Haftprüfung vorgenommen. Das bedeutet aber nicht, daß er dann auch in Freiheit gesetzt wird.

Wenn im seinerzeitigen Urteil keine Besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, wird er wohl durchschnittlich nach insgesamt 17 bis 18 Jahren freikommen.

Bei besonderer Schwere der Schuld wird hingegen die Mindestverbüßungsdauer festgesetzt; die kann durchaus 30 bis 40 Jahre betragen, oft liegt sie aber auch zwischen 20 und 30 Jahren. (Der Mörder von Lebach sitzt seit den 60er Jahren.)

In beiden Fällen wird, bevor die Entlassung zur Bewährung ansteht eine Prüfung vorgenommen, ob noch eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht. Geht man von einer solchen aus, bleibt er drin.

Soweit die Fakten; es werden aber auch viele Märchen erzählt.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 17. August 2008 20:30
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

frühestens 15 jahre


Shira
beantwortet von Shira am 17. August 2008 20:29
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

25 Jahre

Kommentar von 0285ee8ff45380141ff2c43672b4334asmallGummiBaerchen01 am 17. August 2008 20:30

das ist doch nur 1 viertel des lebens..das versteh ich nicht...wieso dann lebenslang...bei 70 jahren würd ichs verstehn


dragon100
beantwortet von dragon100 am 17. August 2008 20:31
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Lebenslang ist eben nicht lebenslang.In etlichen Bereichen ist unsere Rechtssprechung halt zu liberal.


EfaStein
beantwortet von EfaStein am 17. August 2008 20:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. August 2008 20:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

25 Jahre und dann kommt entweder Sicherheitsverwahrung oder nicht...


Arki
beantwortet von Arki am 19. November 2008 15:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zu teuer,-

kann der Staat sich nicht leisten, so einen Zoo.

Ausserdem wird im Knast daran gearbeitet, diese Menschen mit psycholog. Methoden zu normalisieren,-

die sitzen ja nicht nur da und gucken an die Wand

Es gibt immer Hintergründe für die Tat, daran müssen sie arbeiten-und das braucht Bedenkzeit!

Dnach kann ein neues Leben beginnen,

die Leute sind für immer geprägt und werden nie mehr die Person sein , als welche sie eingebuchtet wurden


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 17. August 2008 20:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mindestens 15 Jahre.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.