GummiBaerchen01 am 17.08.2008 um 20:29 Uhr
ich habe das hier gelesen...aber wie lang ist denn dann lebenslang?

Da nach einer Entscheidung der Bundesverfassungsgerichts der Inhaftierte zumindest die Hoffnung haben muß, einmal in Freiheit zu kommen, wird nach 15 Jahren eine Haftprüfung vorgenommen. Das bedeutet aber nicht, daß er dann auch in Freiheit gesetzt wird.
Wenn im seinerzeitigen Urteil keine Besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, wird er wohl durchschnittlich nach insgesamt 17 bis 18 Jahren freikommen.
Bei besonderer Schwere der Schuld wird hingegen die Mindestverbüßungsdauer festgesetzt; die kann durchaus 30 bis 40 Jahre betragen, oft liegt sie aber auch zwischen 20 und 30 Jahren. (Der Mörder von Lebach sitzt seit den 60er Jahren.)
In beiden Fällen wird, bevor die Entlassung zur Bewährung ansteht eine Prüfung vorgenommen, ob noch eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht. Geht man von einer solchen aus, bleibt er drin.
Soweit die Fakten; es werden aber auch viele Märchen erzählt.

25 Jahre
GummiBaerchen01 am 17. August 2008 20:30 das ist doch nur 1 viertel des lebens..das versteh ich nicht...wieso dann lebenslang...bei 70 jahren würd ichs verstehn

Lebenslang ist eben nicht lebenslang.In etlichen Bereichen ist unsere Rechtssprechung halt zu liberal.

25 Jahre und dann kommt entweder Sicherheitsverwahrung oder nicht...

Zu teuer,-
kann der Staat sich nicht leisten, so einen Zoo.
Ausserdem wird im Knast daran gearbeitet, diese Menschen mit psycholog. Methoden zu normalisieren,-
die sitzen ja nicht nur da und gucken an die Wand
Es gibt immer Hintergründe für die Tat, daran müssen sie arbeiten-und das braucht Bedenkzeit!
Dnach kann ein neues Leben beginnen,
die Leute sind für immer geprägt und werden nie mehr die Person sein , als welche sie eingebuchtet wurden