Meine Ehefrau und ich leben seit zwei Jahren (inoffiziell) getrennt. Erst kurzlich habe ich die räumliche Trennung vollzogen. Von Scheidung ist schon seit Monaten die Rede. Jetzt ist mein Vater verstorben. Hat sie Anrecht auf mein Erbe?
Es kommt darauf an, wem dein Vater etwas vererbt. Erbst nur du, gilt der unten stehende Text.
Mit der Zustellung des Ehescheidungsantrages endet der eheliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern nicht durch Ehevertrag etwas anderes geregelt ist. Zu diesem Stichtag entsteht ein Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns, d.h. ein Anspruch auf Teilhabe an dem Vermögenszuwachs des wirtschaftlich stärkeren Partners in der Ehe.
Ähnlich wie beim Versorgungsausgleich wird aufgelistet, welche Vermögenswerte jeder Ehegatte an diesem Stichtag innehat. Zu den Vermögenswerten werden auch die Werte von Lebensversicherungen und Zahlungsansprüche gegen Dritte gerechnet. Der Gesamtwert ist dann um Verbindlichkeiten zu reduzieren und stellt das "Endvermögen" dar.
In das Endvermögen muss zunächst alles eingestellt werden, was vorhanden ist. Es spielt dabei zunächst keine Rolle, ober Vermögenswerte durch Erbschaft und Schenkung erworben oder bereits mit in die Ehe gebracht wurden. Diese zuletzt genannten Werte (Schenkungen, Erbschaften und in die Ehe gebrachte Vermögenswerte) stellen vielmehr zusammengerechnet das "Anfangsvermögen" dar. Die Formulierung ist etwas irreführend, weil "Anfangs"vermögen auch Schenkungen und Erbschaften nach dem Anfang der Ehe sind.
Das so ermittelte Anfangsvermögen wird dann vom Endvermögen abgezogen. Endvermögen und Anfangsvermögen können nicht niedriger als 0 sein. Das Ergebnis dieser Berechnung stellt dann den auf beiden Seiten erwirtschafteten Zugewinn dar. Sofern ein Ehepartner einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss er dem anderen die Hälfte dieses Mehrbetrages auszahlen. Achtung: ein solcher Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt innerhalb von drei Jahren ab Rechtskraft der Ehescheidung!
http://www.jansundkollegen.de/ehe%209%20scheidungsfolgen.htm

Ich glaube, das Erbe steht nur Dir zu. Auch wenn ihr noch zusammen leben würdet.
Wenn keiner von euch beiden die Scheidung bereits eingereicht hat JA.

Ja, das hat sie. Du bist ja noch nicht geschieden.

Das war doch wieder diese komplizierte Geschichte mit dem Zugewinn oder nicht. Vor ein paar Tagen gab es schon mal eine ähnliche Frage, an der wir uns die Zähne ausgebissen haben. Unter bestimmten Umständen zählt ein Erbe wohl nicht zum Zugewinn, der geteilt werden muss. Da war aber sehr kompliziert, ich konnte der Diskussion nicht wirklich folgen. Bevor wir hier weiter mutmaßen, frag doch lieber einen Anwalt.
ja, hat sie. ihr seid ja noch nicht geschieden oder gibt es irgendetwas schriftliches von einem rechtsanwalt ??? sieh zu, dass du mit dem erbe schulden bezahlst (wenn du keine hast, mach dir welche) heydasdarfichjagarnichtsagenbinaucheinefrau ;-)