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Leasing und KFZ-Brief ..

gefragt von Deflabel am 07.09.2009 um 14:19 Uhr

Ich habe heute ein Fahrzeug geleast, die Leasingagentur hat jedoch den Fahrzeugbrief bei mir vergessen. Das Fahrzeug ist auf mich zugelassen, auch im Brief stehe ich als Fahrzeugbesitzer ..wäre es legal wenn ich aus dem Vertrag zurücktrete und das Fahrzeug behalte???

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Leasing x 192 Fahrzeugbrief x 47 Besitzer x 18

anonym
beantwortet von Annabelle2 am 8. September 2009 13:57
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Dokumente verändern nicht das Recht sondern dokumentieren es lediglich. Wenn also ein Richter feststellt, daß sich etwas in Wirklichkeit anders verhält als es "auf dem Papier" steht, gilt die Wirklichkeit.

Die Leasinggesellschaft hat das Fahrzeug erworben und den Kaufpreis beim Lieferanten bezahlt. Damit ist sie Eigentümerin des Fahrzeugs geworden - ganz gleich, wer den Kfz-Brief im Besitz hat. Der Leasingnehmer ist lediglich Mieter des Fahrzeugs.

Also: Grave1989 hat Recht. Schicke den Brief an die Leasinggesellschaft. Ein grundloser Rücktritt wäre unwirksam. Wenn Du die Raten nicht bezahlst, ist dies andererseits für die Leasinggesellschaft ein Kündigungsgrund. Und der Wertverlust bei der Verwertung eines gerade frisch zugelassenen Fahrzeugs wäre von Dir zu tragen.


Grave1989
beantwortet von Grave1989 am 7. September 2009 22:09
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Natürlich ;)

Das wäre super legal!

Ich frage mich immer wieder auf welchem Planeten einige Menschen leben -.-

Nehme am besten Kontakt mit der Leasinggesellschaft auf und schicken ihnen den Brief zu, alles andere wäre blödsinn und hat nur Konsequenzen.



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