gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Lastschrift trotz Kündigung

gefragt von eventhorizion85eventhorizion85 am 18.06.2009 um 2:15 Uhr

Hallo, ich hab folgendes Problem. Ich wollte mir vor ca. einem Monat so ne Art DVD Abo zulegen. Der erste Film zum halben Preis, danach jede DVD nur 15 EUR. Es hieß ich könnte bei nichtgefallen und ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen (nach Erhalt der ersten DVD) einfach eine Kündigung schreiben. Dies tat ich auch frisgerecht, weil sich die DVD's nur am Rechner abspielen lassen,und nicht am DVD Player (das wurde wiederum nicht in den AGB's oder auf der Homepage erwähnt!). Jetzt haben die aber gestern trotzdem 15.- von meinem Konto abgebucht. Ich weiß jetzt nicht genau, soll ich das einfach zurückbuchen lassen??? Ich hab die Kündigung leider nicht per Einschreiben weggeschickt. Wie sieht da die Rechtslage aus wenn ich das zurückbuchen lasse? Oder habt Ihr Ideen oder ähnliche erfahrungen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.217 Geld x 22.649 Abzocke x 769

anonym
beantwortet von GinGis007 am 18. Juni 2009 02:18
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie hast du den gekündigt ?

Kommentar von 997f70b52b99291065d47a244bf4ee03smalleventhorizion85 am 18. Juni 2009 02:19

Schriftlich per Post

Kommentar von GinGis007 am 18. Juni 2009 02:20

Gut wenn es den Fristgemäß war dann Buch es umgehend zurück!!!

Kommentar von GinGis007 am 18. Juni 2009 02:21

Also die Rechtslage spricht aufjedenfall für dich.

Kommentar von 997f70b52b99291065d47a244bf4ee03smalleventhorizion85 am 18. Juni 2009 02:22

Naja, nicht das die dann behaupten ich hätte nicht gekündigt (kanns ja leider nicht Beweisen...). Und dann kommen noch irgendwelche anderen Kosten oder so...

Kommentar von GinGis007 am 18. Juni 2009 02:24

deswegen mach das niewieder ...kündigen immer so das man das beweisen kann wie z.b. per email aber ich denk mal post kommt meistens an

Kommentar von 997f70b52b99291065d47a244bf4ee03smalleventhorizion85 am 18. Juni 2009 02:26

Ja ja. Hinterher ist man immer schlauer... Danke, ich werd morgen zur Bank und zur Post stapfen, mal schauen was dabei rauskommt!

Kommentar von GinGis007 am 18. Juni 2009 02:28

mach das ^^


anonym
beantwortet von Quiril am 18. Juni 2009 02:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Rückbuchen und gleichzeitig per Einschreiben mit Rückschein genau das schreiben was du hier geschrieben hast. Rückbuchen wg unberechtigten Abbuchens da Kündigung bereits am DATUM erfolgt.


anonym
beantwortet von howhigh am 18. Juni 2009 02:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sorry falsch gelesen


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.