Landesbauordnung BW: Zählen auch Gebäude zu den erlaubten 9 m Grenzbebauung auf einer Grundstücksseite, die nicht direkt auf der Grenze stehen?

1 Antwort

Ein Gebäude muss den Mindestabstand einhalten, es sei denn, es ist ausdrücklich privilegiert. Dazu müssen alle in der Landesbauordnung aufgeführten Bedingungen erfüllt sein. Deine Garage ist mit nur 1,5m Grenzabstand ein privilegiertes Gebäude und ist somit bei der Ermittlung der Maximallänge zu berücksichtigen.

Da hilft wohl nur eine Baulast, die Errichtung an einer anderen Grenze oder mit 2,5m Grenzabstand.