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Lagerungsfehler bei OP?

gefragt von Marieke2712Marieke2712 am 15.09.2009 um 14:09 Uhr

Hallo, ich bekam vor 10 Tagen eine Vollnarkose. Direkt nach dem Aufwachen bemerkte ich ein Kribbeln und ein Taubheitsgefühl in Kleinfinger und Ringefinger der linken Hand (dortr wurde die Infusione gelegt). Der informierte Anaestesist meine, das verginge wieder. Bis jetzt keine Besserung. Ich kann derzeit noch nicht zum Neurologen um das abklären zu lassen. Falls es sich um einen irreversiblen Schaden handel sollte, muss das Krankenhaus dann haften? Oder zählt das zu den Risiken für die man unterschreibt? Vielleicht haben wir hier ja entsprechende Fachleute unter uns. Vielen Dank!

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OP x 504 Folgeschaden x 3 Fehllagerung x 1

tinschen
beantwortet von tinschen am 15. September 2009 14:13
2x
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Wahrscheinlich hat der Narkosearzt einen nerv erwischt beim setzen der Nadel.Das dauert zwar eine Weile,vergeht aber wieder.


anonym
beantwortet von Gingryu am 15. September 2009 14:12
2x
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Generell zählt so etwas zu den Risiken. Einzige Ausnahme: Du kannst nachweisen, dass der Anesthäsist grob fahrlässig gehandelt hat.... Aber das wird wohl problematisch weil in Dt. gilt in der Medizin noch immer das "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"-Prinzip


anonym
beantwortet von RatsucherZYX am 15. September 2009 14:17
1x
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Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist bei der Lagerung der Ulnaris (Nerv im Ellenbogen) beeinträchtigt worden.

Kann wieder weggehen, hat bei mir Monate nach der OP gedauert und durch einen Zufall behoben.


anonym
beantwortet von inzwi am 15. September 2009 14:11
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Sprich mit deinem Hausarzt und wende dich an deine Krankenkasse. So würde ich es jedenfalls machen. :-)


chefSeba
beantwortet von chefSeba am 15. September 2009 14:12
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Der Arzt war zu feige dir zu sagen, dass ein kleiner Fehler unterlaufen ist!!


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