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Läuft ein Mini-Hund als Hund oder als Kleintier, vom Mietrecht her gesehen?

gefragt von spiritsoulspiritsoul am 02.01.2009 um 21:21 Uhr

Eine Freundin möchte sich einen Mini-Hund anschaffen (Yorki oder so einen Pimpf), aber im Mietvertrag sind Hunde nicht erlaubt- warum auch immer. Ich hab aber mal irgendwo gehört, dass so winzige Hunde vom Mietrecht her als Kleintier angesehen werden, nicht als Hund in dem Sinne. Nur mal zur Information: weiß da jemand was drüber?

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Recht x 35.336 Tiere x 29.002 wohnen x 7.322 Hund x 4.669 Wohnung x 4.649 Mietrecht x 3.903 Kleintier x 9 Mini-Hund x 1 Tier in Wohnung x 1

janinec
beantwortet von janinec am 2. Januar 2009 21:29
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Wir haben auch einen Yorki und er gilt nicht als Hund vor dem Gesetz.Er gilt als Kleintier mit einem Meerschweinchen oder hasen gleichzu setzen.Diese TIere sind nicht erlaubungpflichtig beim Vermieter.Anders sieht es aus,wenn es durch den Hund eine Geräusch oder Geruchsbelästigung gibt,dann kann der Vermieter sich einbringen und die haltung verbieten.

Kommentar von 6417bf79d949dcf19d948a7c5c90a56fsmallFenchelblatt am 2. Januar 2009 22:40

Und ab welcher Größe ist dann ein Nicht-Hund ein Hund?

Kommentar von Obelhicks am 3. Januar 2009 00:24

seit wann bellen meerschweinchen?


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 2. Januar 2009 21:24
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Ich glaube, es gibt ein neues Gesetz, dass Hundehaltung erlaubt werden muss, wenn schon ein Hund im Haus ist, bzw. garantiert wird, dass es keine Probleme durch den Hund geben wird. Mal beim Mieterverein erkundigen.

Kommentar von Obelhicks am 3. Januar 2009 00:22

quatsch

Kommentar von Catfan am 3. Januar 2009 01:59

kein Quatsch,es gibt ein Urteil wo Kleinhunde wie ein Yorkie ect zu den Kleintieren gehört udn nicht zwingend verboten werden darf


Qetan
beantwortet von Qetan am 2. Januar 2009 21:23
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Hund bleibt Hund und wird kein Kleintier.


sanne172
beantwortet von sanne172 am 2. Januar 2009 21:22
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ein Hund - egal wie klein - ist immer ein Hund


miccy
beantwortet von miccy am 2. Januar 2009 21:22
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Hund ist Hund!


fishhus
beantwortet von fishhus am 3. Januar 2009 09:07
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Wenn ich einen Mietvertrag unterschrieben habe -der eine Hundehaltung ausschließt- dann habe ich mich auch daran zu halten. Es ist leider in der letzten Zeit große Mode geworden das sich jeder ein sogenanntes Haustier anschafft. Man kann schon fast in keine Wohnung mehr kommen- wo es nicht nach -Katzen-Hunde oder sonstigen Tieren riecht. Bin bestimmt kein Tierhasser aber wenn ich sehe wie die Tiere in den kleinen Wohnungen gehalten werden tun mit die Tiere leid.


anonym
beantwortet von Ludmilla81 am 2. Januar 2009 21:24
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Als Kaninchen.Das war mal in ,,Höllische Nachbarn" auf RTl.Da sollte auch jemand seinen Yorkscher abgeben.Der Richter meinte es gäbe ein Gesetz, nachdem so kleine Hunde das gleiche Recht haben zu bleiben wie Kleintiere. Ist kein Witz ! Das gilt aber nur für die wirklich ganz kleinen

Kommentar von Obelhicks am 3. Januar 2009 00:23

du magst recht haben, aber nur wenn richter ihr rechtswissen aus dem fernsehen haben...


anonym
beantwortet von hundini am 21. April 2009 13:52
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Hund bleibt Hund. Die kleinen Rassen bellen meist auch mehr wie große. Aber am besten einfach mal den Vermieter fragen. Bei Zusage aber schriftlich geben lassen.


anonym
beantwortet von sv508809 am 4. Februar 2009 23:53
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Hallo wollte gerade sagen kommt gabz drauf an

als erstes sage ich Hund bleibt Hund !!! doch es gint Gerichtsurteile die sagen das die minihunde als klein tier zu zählen sind nun als muss es erst auf ein gerichtsstreit kommen und der richter entscheidet ...

habe aber folgendes gefunden Hunde: Wer sich einen Hund anschaffen möchte, sollte sicherheitshalber den Vermieter informieren und die Zustimmung einholen. Die Frage, ob Hundehaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört oder nicht, ob es also völlig normal ist, einen Hund in der Wohnung zu haben, sehen die Gerichte bis heute unterschiedlich. Sicher scheint, dass in vermieteten Einfamilienhäusern ein Hund angeschafft werden darf, wenn im Mietvertrag nichts anderes steht. Dies gilt aber nicht ohne weiteres in Mehrfamilienhäusern. Anders bei Katzen. Sie dürfen in einem derartigen Fall ohne weiteres mit einziehen.

Kleintiere: Völlig unabhängig von der Regelung im Mietvertrag gilt: Kleintiere darf der Mieter immer in seiner Wohnung halten. Das sind Goldhamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Schildkröten, Aquarienfische, Wellensittiche usw. Belästigungen der Mitbewohner sind bei Kleintieren praktisch ausgeschlossen.

Yorkshireterrier: Hunde mit winzigen Ausmaßen sind immer erlaubt und gelten als Kleintiere. Sie bellen angeblich nicht, sondern können nur krächzen.

Chihuahuas: Winzling-Hund, als Kleintier immer erlaubt. Belästigungen für Nachbarn sind nicht zu erwarten.


Angel26
beantwortet von Angel26 am 3. Januar 2009 17:09
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informir dich am besten bei einem anwald oder beim mieterschutzbund den es gab da wirklich eine gesetzes änderung. soweit ich weiß laufen die kleinen rassen als kleintiere Lg Angel26


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 3. Januar 2009 07:43
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Hast du keinen Vogelkäfig ?

Hund ist und bleibt Hund und Steuern kostet er auch !


anonym
beantwortet von Obelhicks am 3. Januar 2009 00:27
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keiner der "experten" konnte ein gesetz benennen.

wie auch wenn diese frage nur durch die rechtsprechung geregelt ist. dabei ist ein wichtiger satz daß ein angeschaffter hund nicht entfernt werden muß, nur weil es im mietvertrag verboten ist. ebenso kann auch bei genehmigung im mietvertrag die hundehaltung verboten werden, sobald nachbarn sich belästigt fühlen.

in diesem punkt finde ich unsere gerichte sehr weise. sie dulden, solange es keinen stört. dabei spielt die größe des tieres keine rolle.


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