swissdog am 21.01.2009 um 18:42 Uhr
Wer ist "schuld" - der Besitzter der Hündin, weil er nicht richtig auf die Hündin aufgepasst hat, oder der Besitzer des Rüden? Kann der Besitzer der Hündin Schadensersazt oder sowas verlangen?

Ein Mischlingsrüde hatte sich mit einer läufigen Rassehündin eingelassen.
Zwei Monate später kamen sechs (von der Hundehalterin ungewollte) Mischlingswelpen zur Welt. Die Halterin der Hundedame verklagte daraufhin den Halter des Rüden auf Schadensersatz wegen des ungewollten Deckaktes. Das Amtsgericht (AG) Daun wies ihre Forderung zurück. Man könne einen Hund wohl kaum dafür verantwortlich machen, wenn er seinen Instinkten folge und eine läufige Hündin decke, befanden die Richter (Urteil des AG Daun, Aktenzeichen: 3 G 436/95)

die frage ist, hat sie eingewilligt, oder hat er sie vergewaltigt.
Na eine läufige Hündin muss man wohl nciht vergewaltigen, oder ;-))
Also als erfahrener Hundebesitzer weiss man aber doch, daß man seine läufige Hündin nicht einfach so laufen lässt? Oder? Also bei uns ist das so. Wir treffen in unserer Gegend sehr oft die gleichen Leute mit ihren Hunden. Wenn eine Hündin läufig ist, wird das gesagt und dann nehmen meist die anderen ihre Rüden an die Leine, bis es vorbei ist. Das funktioniert ganz gut und jedem ist geholfen
wenn ich mit meinen läufigen Hündinnen rausgehe macht es keinen Sinn sie anzuleinen wenn ein Rüde ohne Besitzer daherkommt. Ich leine dann eher den Rüden an und suche den Besitzer. Allerdings suchen meine Damen auch keinen Rüden und wenn die ganz heiße Phase ist dürfen sie nicht ohne Leine laufen. Dann muß die Flexi herhalten. Ich geh dann aber auch immer nur kurz mit denen raus. Laufen allerdings beide ohne Leine muß ich schon drauf achten, dass sie sich sich "wegspielen". Fast immer ein sicheres Zeichen dafür, dass es gleich zu einem Deckakt kommen könnte. Beide müssen aufpassen. Nicht nur einer. Ist anders, wenn die Hündin im Garten sitzt und der Rüde "einbricht" oder durch den Zaun deckt. Wie bei einer Beisserei, da sind auch fast immer beide "schuld" Ausserdem sind 4 Wochen im Jahr aufpassen ja wohl nicht zuviel verlangt. Und das ist schon hochgegriffen. Die paar Stehtage sind weniger Zeit.
ist ja auch richtig so. Wenn man eine läufige Hündin hat muss man aufpassen und sie am besten nicht von der leine machen.
huhu!
soweit ich weis, ist der Halter der Hündin verpflichtet sie anzuleinen und ein Decken durch den Rüden abzuwehren. Was immer das auch heissen soll. Mein Bekannter hatte seine läufige Hündin angeleint (Dobermann-Hündin). Der freilaufende Rüde bedrängte sie so stark, dass schlussendlich der Hündinnen-Halter hinfiel und er die Leine aus der hand verlor.
Trotzdem hätte er seine Hündin besser schützen müssen zb. durch spezielle Hosen für läufige Hündinnen oder ggf. durch hochnehmen (????)und nur kurze Ausflüge.
Dem besi des Rüden geschah seltsamer weise nichts, kleine mündliche Verwarnung und das wars! Ziemlich ungerecht! Zur Sicherheit würde ich einen TA befragen ob sie aufgenommen hat und weiteres besprechen.
LG coldpony
Der streundene Rüde war

was heisst hier wer ist schuld??? fakt ist, daß leinenpflicht besteht........ kannst ja alimente beantragen...........
ähm, auf Freilaufflächen nicht...
wenn beide hunde frei waren sind beide besitzer schuld

Nun, wenn man eine läufige Hündin hat, dann sollte man sie doch nicht freilaufen lassen. Ich habe auch eine Hündin- wenn ihr soetwas passieren würde, käme ich persönlich nicht auf die Idee überhaupt an Schadenersatz zu denken.Das ist typisch deutsch. Wenn der Halter des Rüden bekannt ist, könnte man da nicht miteinander reden und zu einer Einigung (Welpen- Kosten- etc) kommen? Ach ich sehe jetzt erst: Das gericht hat meiner Meinung nach endlich mal richtig entschieden.

Bei Freilauf beider Tiere rechnet sich das gegenseitig auf. Wäre ein Hund angeleint gewesen könnte man versuchen, den Halter des freilaufenden Hundes in Anspruch zu nehmen.

Wo ist der Schaden?.
swissdog am 21. Januar 2009 18:45 Besitzer der Hündin wollten keine Welpen wegen Zeitaufwand & Kosten oder so
firstguardian am 21. Januar 2009 18:45 Bei Trächigkeit - Kosten der Abtreibung bzw. Kosten der ärztlichen Erstversorung der Welpen.
:-)))) ich find die frage lustig! was kann der besitzer dafür? du hättest doch genauso aufpassen können!
der besitzer der hünin ist selbst schuld
swissdog am 21. Januar 2009 18:43 ja

Der Besitzer der Hündin hat die Aufsichtspflicht verletzt, und ist damit selbst dafür verantwortlich.
sehr gut...:o)))) Danke!
Wobei das Gericht aber offensichtlich die Frage offen gelassen hat, ob die Hündin nun den Rüden auf Unterhalt für sich und die Welpen verklagen kann!;-)
...ja, leider. Aber nur, weil sie Daun waren.