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läufige Hündin 'aus Versehen' beim Freilauf von Rüden gedeckt

gefragt von swissdogswissdog am 21.01.2009 um 18:42 Uhr

Wer ist "schuld" - der Besitzter der Hündin, weil er nicht richtig auf die Hündin aufgepasst hat, oder der Besitzer des Rüden? Kann der Besitzer der Hündin Schadensersazt oder sowas verlangen?

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Hunde x 3.683 Decken x 34 Läufigkeit x 26

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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 21. Januar 2009 18:44
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Hilfreichste Antwort

Ein Mischlingsrüde hatte sich mit einer läufigen Rassehündin eingelassen.

Zwei Monate später kamen sechs (von der Hundehalterin ungewollte) Mischlingswelpen zur Welt. Die Halterin der Hundedame verklagte daraufhin den Halter des Rüden auf Schadensersatz wegen des ungewollten Deckaktes. Das Amtsgericht (AG) Daun wies ihre Forderung zurück. Man könne einen Hund wohl kaum dafür verantwortlich machen, wenn er seinen Instinkten folge und eine läufige Hündin decke, befanden die Richter (Urteil des AG Daun, Aktenzeichen: 3 G 436/95)

Kommentar von 932f7d1aeef3429d282da44ce9499b82smallswissdog am 21. Januar 2009 18:47

sehr gut...:o)))) Danke!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 21. Januar 2009 18:50

Wobei das Gericht aber offensichtlich die Frage offen gelassen hat, ob die Hündin nun den Rüden auf Unterhalt für sich und die Welpen verklagen kann!;-)

Kommentar von 55e352120b1bd7026c2f8996215ffbddsmallWEISTDUS am 21. Januar 2009 18:55

...ja, leider. Aber nur, weil sie Daun waren.


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holsch
beantwortet von holsch am 21. Januar 2009 18:45
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die frage ist, hat sie eingewilligt, oder hat er sie vergewaltigt.

Kommentar von codan am 23. Januar 2009 18:08

Na eine läufige Hündin muss man wohl nciht vergewaltigen, oder ;-))


anonym
beantwortet von codan am 23. Januar 2009 18:10
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Also als erfahrener Hundebesitzer weiss man aber doch, daß man seine läufige Hündin nicht einfach so laufen lässt? Oder? Also bei uns ist das so. Wir treffen in unserer Gegend sehr oft die gleichen Leute mit ihren Hunden. Wenn eine Hündin läufig ist, wird das gesagt und dann nehmen meist die anderen ihre Rüden an die Leine, bis es vorbei ist. Das funktioniert ganz gut und jedem ist geholfen


anonym
beantwortet von chynah am 22. Januar 2009 10:02
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wenn ich mit meinen läufigen Hündinnen rausgehe macht es keinen Sinn sie anzuleinen wenn ein Rüde ohne Besitzer daherkommt. Ich leine dann eher den Rüden an und suche den Besitzer. Allerdings suchen meine Damen auch keinen Rüden und wenn die ganz heiße Phase ist dürfen sie nicht ohne Leine laufen. Dann muß die Flexi herhalten. Ich geh dann aber auch immer nur kurz mit denen raus. Laufen allerdings beide ohne Leine muß ich schon drauf achten, dass sie sich sich "wegspielen". Fast immer ein sicheres Zeichen dafür, dass es gleich zu einem Deckakt kommen könnte. Beide müssen aufpassen. Nicht nur einer. Ist anders, wenn die Hündin im Garten sitzt und der Rüde "einbricht" oder durch den Zaun deckt. Wie bei einer Beisserei, da sind auch fast immer beide "schuld" Ausserdem sind 4 Wochen im Jahr aufpassen ja wohl nicht zuviel verlangt. Und das ist schon hochgegriffen. Die paar Stehtage sind weniger Zeit.


anonym
beantwortet von Verena2508 am 22. Januar 2009 08:06
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ist ja auch richtig so. Wenn man eine läufige Hündin hat muss man aufpassen und sie am besten nicht von der leine machen.


anonym
beantwortet von coldpony26 am 21. Januar 2009 18:51
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huhu!

soweit ich weis, ist der Halter der Hündin verpflichtet sie anzuleinen und ein Decken durch den Rüden abzuwehren. Was immer das auch heissen soll. Mein Bekannter hatte seine läufige Hündin angeleint (Dobermann-Hündin). Der freilaufende Rüde bedrängte sie so stark, dass schlussendlich der Hündinnen-Halter hinfiel und er die Leine aus der hand verlor.

Trotzdem hätte er seine Hündin besser schützen müssen zb. durch spezielle Hosen für läufige Hündinnen oder ggf. durch hochnehmen (????)und nur kurze Ausflüge.

Dem besi des Rüden geschah seltsamer weise nichts, kleine mündliche Verwarnung und das wars! Ziemlich ungerecht! Zur Sicherheit würde ich einen TA befragen ob sie aufgenommen hat und weiteres besprechen.

LG coldpony

Der streundene Rüde war


anonym
beantwortet von merle1611 am 21. Januar 2009 18:46
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kein scherz,möchte gern einen kleinen


josysue
beantwortet von josysue am 21. Januar 2009 18:46
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was heisst hier wer ist schuld??? fakt ist, daß leinenpflicht besteht........ kannst ja alimente beantragen...........

Kommentar von chynah am 22. Januar 2009 09:55

ähm, auf Freilaufflächen nicht...


anonym
beantwortet von jule912 am 21. Januar 2009 18:46
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wenn beide hunde frei waren sind beide besitzer schuld


Pmoen
beantwortet von Pmoen am 21. Januar 2009 18:45
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Nun, wenn man eine läufige Hündin hat, dann sollte man sie doch nicht freilaufen lassen. Ich habe auch eine Hündin- wenn ihr soetwas passieren würde, käme ich persönlich nicht auf die Idee überhaupt an Schadenersatz zu denken.Das ist typisch deutsch. Wenn der Halter des Rüden bekannt ist, könnte man da nicht miteinander reden und zu einer Einigung (Welpen- Kosten- etc) kommen? Ach ich sehe jetzt erst: Das gericht hat meiner Meinung nach endlich mal richtig entschieden.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 21. Januar 2009 18:44
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Bei Freilauf beider Tiere rechnet sich das gegenseitig auf. Wäre ein Hund angeleint gewesen könnte man versuchen, den Halter des freilaufenden Hundes in Anspruch zu nehmen.


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 21. Januar 2009 18:43
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Wo ist der Schaden?.

Kommentar von 932f7d1aeef3429d282da44ce9499b82smallswissdog am 21. Januar 2009 18:45

Besitzer der Hündin wollten keine Welpen wegen Zeitaufwand & Kosten oder so

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 21. Januar 2009 18:45

Bei Trächigkeit - Kosten der Abtreibung bzw. Kosten der ärztlichen Erstversorung der Welpen.


dragonball
beantwortet von dragonball am 21. Januar 2009 18:43
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:-)))) ich find die frage lustig! was kann der besitzer dafür? du hättest doch genauso aufpassen können!


anonym
beantwortet von jule912 am 21. Januar 2009 18:43
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der besitzer der hünin ist selbst schuld

Kommentar von 932f7d1aeef3429d282da44ce9499b82smallswissdog am 21. Januar 2009 18:43

ja


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 21. Januar 2009 18:43
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Der Besitzer der Hündin hat die Aufsichtspflicht verletzt, und ist damit selbst dafür verantwortlich.


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