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läst sich die Führerscheinstelle auf Kompromiss ohne MPU ein ?

gefragt von tom39tom39 am 12.05.2009 um 15:23 Uhr

Ich hatte schon 2000 und 2001 zwei schlechte MPU und schlechte Eintragungen in der Führerscheinakte mit Alkoholmissbrauch und Verdacht auf Alkoholabhängigkeit. Seit 2001 habe ich ein geregeltes Leben mit einer 5 köpfigen Familie und ohne Alkohol. Die Behörde oder Gutachterstelle zu überzeugen ist laut der Akte hoffnungslos.Sie berufen sich immer auf die Vergangenheit. Mein Führerschein ist seit 11,5 Jahre jetzt weg.


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Mysticdevil
beantwortet von Mysticdevil am 12. Mai 2009 15:24
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ohne MPU wirst du so gut wie keine Chance haben denk ich.Aber wenn du jetzt ein normales Leben hast könntest du sie ja bestehn oder?? Ansonsten würd ich mal fragen ob du den Führerschein komplett neu machen kannst.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 12. Mai 2009 15:25
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Wirst wohl um eine weitere MPU nicht herum kommen. Ist auch gut so - wie sollen die Beamten, die dich ohnehin nicht kennen, deine Glaubwürdigkeit einschätzen können?

Bei der Vorgeschichte ist Vorsicht der Königsweg. Aber Hut ab, dass du es wieder auf die Beine geschafft hast. Die MPU kannst du jetzt auch schaffen.


Franticek
beantwortet von Franticek am 12. Mai 2009 18:36
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Es gibt auch gesetzliche Vorgaben, bei der die Behörde keinen Spielraum hat. Daher würde ich mir über einen solchen Kompromiß keinen Gedanken machen, den gibt es nicht.
.
Als du 2000 und 2001 zur MPU bist, hast du ja zuvor einen Antrag auf Erteilung eines Führerscheines gestellt. Hast du diesen Antrag, nachdem die MPU's negativ waren, jeweils gleich wieder zurückgezogen? Dann wäre nämlich der Anlaß zur MPU in 4 1/2 Jahren nicht mehr verwertbar und du könntest dann den FS ohne MPU wieder erhalten. Hast den die Anträge damals nicht zurückgezogen, dann läuft diese 15-Jahresfrist von der letzten negativen MPU aus, also jetzt noch weitere 7 Jahre.


anonym
beantwortet von jockl am 12. Mai 2009 15:24
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Sicher NEIN


wurstbieger
beantwortet von wurstbieger am 12. Mai 2009 15:26
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vorher überlegen!

Kommentar von 9b32991c684c5f8e2437285f11a02fb9smallKBB0815 am 12. Mai 2009 15:29

Wie vorher überlegen? Er war besoffen!!! Und selbst wenn nicht wie hätte er vor 11 Jahren wissen können, dass er heute ein geregeltes Leben führt mit Kindern und Verantwortung???? Damals war dieWelt bunt und eine Katastrophe jagte die andere..... Vorher überlegen ist vieleicht auch beim Antworten eine gut Grundhaltung... manmanman wer lässt all die Gutmenschen hier rein????


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 12. Mai 2009 15:26
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Da wirst du keine Chance haben,denn nur eine gute MPU ist die Gewähr dafür,dass du fähig bist, als Kraftfahrer,am öffentlichen Verkehr teilzunehmen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 12. Mai 2009 15:27
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Hier fragen http://forum.jurathek.de/ (Betreiber = erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht)


anonym
beantwortet von Tumba am 12. Mai 2009 15:27
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Wende Dich an die 'Führerscheinstelle'.


Onnlein
beantwortet von Onnlein am 12. Mai 2009 15:28
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Und wo ist das Problem mit einer MPU in der jetzigen Situation?


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 12. Mai 2009 15:59
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Nein und das ist auch richtig so!


anonym
beantwortet von AVBTeam am 17. Mai 2009 10:12
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Fragen Sie bei der FE-Behörde nach, ob das Delikt nach 10 Jahren verjährt ist. Im Idealfall ist seit 10 Jahren keine Aktivität gewesen und Sie können Ihre FE ohne erneute theoretische u praktische Fahrprüfung ausgehändigt bekommen. Also: an der richtigen Stelle fragen.

das AVB-Team


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