gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
56 

Läßt man sein Kind im Urlaub in einer Ferienanlage kurz allein, wenn man zum Essen geht?

gefragt von eselsohreselsohr am 28.05.2007 um 11:26 Uhr

Meine Kleine ist noch viel zu klein, um sie auch nur kurz aus den Augen zu lassen, aber der Fall aus Portugal geht mir nicht aus dem Kopf. Wie handhabt ihr das in einer Ferienanlage mit schlafenden Kleinkindern und mit um die Ecke essen gehen? Was ist normal?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Kinder x 17.929 Essen x 14.313 Urlaub x 9.142 Schlaf x 1.982 Kleinkinder x 188 Betreuung x 138 Ferienanlage x 5

anonym
beantwortet von Capuccino am 28. Mai 2007 11:31
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eindeutig niemals alleine lassen --- NEIN ---, es gibt keine Ausnahmen!!!


elkera
beantwortet von elkera am 28. Mai 2007 11:37
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wir haben unsere Tochter bis sie ca. 6 Jahre alt war nie alleine gelassen. Auch zu Hause nicht. Denn Kinder können auch aufwachen und in einer fremden Umgebung ist das noch schlimmer als zu Hause. Wie unsere Tochter 6 Jahre alt war haben wir sie tagsüber schon mal für die Zeit des Einkaufes aber nie länger als 1 Stunde zu Hause gelassen. Aber sie konnte uns über das Telefon immer erreichen. Nachts war sie ca. 10 Jahre wo sie auch ohne Babysitter das erste Mal alleine blieb.


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 28. Mai 2007 11:34
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nicht alleine lassen. Entweder jemanden bitten die Zeit bei dem Kind zu bleiben oder man wartet, bis das Kind ausgeschlafen hat.


jaguar4
beantwortet von jaguar4 am 28. Mai 2007 23:03
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

NEIN, NEIN, und nochmals NEIN! entweder ich nehme die kinder mit, ich esse auf dem zimmer, oder die eltern wechseln sich ab. meine meinung hat übrigens nichts mit dem aktuellen geschehen in portugal zu tun.


anonym
beantwortet von silvie34 am 29. Mai 2007 10:52
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nie das kind alleine lassen,unsere heutigen zeiten erlauben das nicht mehr!!!!nein lass dein kind nicht alleine!


anonym
beantwortet von reiseoma am 29. Mai 2007 10:18
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auch hier kann ich nur zustimmen - NIEMALS ein Kind allein lassen - es gibt gute "Transportmöglichkeiten", wo ein Kleinkind auch bei Euren Mahlzeiten weiterschlafen kann.


anonym
beantwortet von strippe am 29. Mai 2007 11:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein, alleine lassen keinesfalls, eventuell würde ich im Bedarfsfall eine Mitarbeiterin der Anlage fragen, ob sie in der Lage ist zu helfen. Ansonsten muss man sich ablösen.


sternchenausdd
beantwortet von sternchenausdd am 29. Mai 2007 11:39
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

NEIN! egal wie alt die kleinen sind, gerade im ausland kann so viel passieren, es werden immer wieder kinder verschleppt.


Mikatto
beantwortet von Mikatto am 28. Mai 2007 18:31
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Prinzipiell haben hier alle schon recht, nur, wie definiere ich Kind, bis zu welchem Alter?
Es werden ja genauso 10-, 12- oder auch 14-jährige entführt.
Jedes Kind muß man auch individuell sehen, das eine ist reifer und selbständiger als das andere.
Die totale Sicherheit gibt es leider nicht, und kranke Elemente wird es leider auch immer geben, die schwache Momente ausnutzen.


anonym
beantwortet von czart am 28. Mai 2007 23:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke 6 -7 Jahre alt sollte das Kind sein bevor man es irgendwo alleine lässt. Ich hab meinen Sohn immer mitgenommen. Bis zum Wagerlalter hat er dann im Buggy geschlafen und später neben mir auf der Bank.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.