gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Lärmschutzbestimmungen für Musikschulen

gefragt von Kealopian am 07.10.2008 um 17:48 Uhr

Hallo Wissende. Ich wohne in einer Großstadt an einer Hauptverkehrsstraße. Die 40-Tonner, Busse und Besoffenen (Kneipe gegenüber) stören mich allerdings nicht im Geringsten. Aber die Musikschule unter mir macht mich wahnsinnig. Nach meinen bisherigen akustischen Erfahrungen (ich wohne hier nun ein Jahr) unterrichten sie an zwei bis drei Schlagzeugen, E-Bässen, E-Gitarren, einem Klavier, Trompete, Posaune, Saxophon und allabendlich schlachten sie Schweine (das nennen sie Gesang). Sie üben durchschnittlich sieben Stunden am Tag (insbesonderes zwischen 18: und 22:00), sechs Tage die Woche (manchmal auch sieben), vierzig Wochen im Jahr. Das Schlimmste sind jedoch die mindestens viermal in der Woche stattfindenden acht-Mann-Bandproben - insbesondere die zwei Death-Metal-Bands machen mir und meiner Freundin zu schaffen. Die Basslastigkeit und Lautstärke ist so hoch, dass CDs aus Regalen fallen und ein Fernseher in Zimmerlautstärke nahezu komplett übertönt wird. Nach dem, was ich weiß, darf kein Gewerbe (außer in Industrieparks) 60 dB(A) überschreiten, da ab 65 dB(A) gesundheitliche Schäden auftreten, aber gilt das auch für Musikschulen? Und wie soll ich gegen diese Halunken vorgehen, die leiser spielen könnten, aber nicht wollen? Seit die Typen gestern Schlagzeuge vom Keller in den Raum unter meinem Wohnzimmer geschafft haben, drehe ich durch.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Mietrecht (3703)
Lärmbelästigung (141)
Musikschule (36)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Obelhicks am 7. Oktober 2008 18:40
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da hat sich so schnell keiner zum antworten gemeldet. ist auch verzwickt von hier zu helfen. ich versuch es einmal:

da du im ungestörten genuß der mietsache gehindert bist, würde ich schriftlich den vermieter benachrichtigen und eine mietminderung ankündigen. damit dreht der sich erst mal mit ein.

die zeiten sind nicht vertretbar. bis 20.00 uhr ist spät genug. frag doch mal beim ordnungsamt nach.

wäre es in bonn, so würde ich die untere umweltbehörde (gewerblicher immissionsschutz) einschalten. dort gibt es auch ein ordnungstelefon. wenn du nicht weiterkommst können die dir vielleicht einen tip für deine gemeinde geben: 0228 77 33 33


anonym
beantwortet von Obelhicks am 7. Oktober 2008 18:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ach ja...frag doch mal das gewerbeaufsichtamt, ob das gewerbe ohne auflage genehmigt wurde. oder ob es überhaupt gemeldet ist.

Kommentar von Kealopian am 7. Oktober 2008 18:57

"da hat sich so schnell keiner zum antworten gemeldet."??? Eine Stunde ist doch ne feine Antwortzeit. So, folgendes: Ersteres wußte ich bereits, hatte jedoch Sorge, dass eine versuchte Mietminderung eher den Makler dazu antreiben würde, mir zu kündigen - vor allem, da ich ja schon seit einem Jahr hier wohne und gehört hatte, man müsste so etwas nach zwei Wochen spätestens beanstandet haben, oder man verliert den Anspruch auf Mietminderung. Da sie allerdings nun ja lauter sind, als jemals zuvor, gilt ja vielleicht eine neue Frist. Ich versuche es mal. Antwort zwei und drei hingegen (gerwerblicher Immissionsschutz und Gewerbeaufsichtsamt) sind insofern klasse, da ich bei meinen Recherchen garnicht auf diese Möglichkeiten gestoßen bin. Ich werde mich gleich morgen bei den genannten Behörden (bzw. ihren niedersächsischen Töchtern) melden und hoffe einfach bis dahin die Axt im Schrank lassen zu können. Vielen Dank für die Hilfe.

Kommentar von Obelhicks am 7. Oktober 2008 21:56

normalerweise gibt es in den ersten 15 minuten so um die 10 antworten. leider obliegt es dem fragesteller die quallität derselben zu sondieren.

nach der neufassung des 635 BGB sieht die sache mit der verjährung bzw. verwirkung anders aus. allerdings kann ich deinen zeilen nicht entnehmen, daß du den mangel beim vermieter angezeigt hättest. damit kommt eine rückwirkende mietminderung - wenn überhaupt - allenfalls für 6 monate in betracht. dann sollte aber für diese zeit zumindest auch ein protokoll bestehen.

Kommentar von Kealopian am 9. Oktober 2008 09:31

Habe nun das Gewerbeaufsichtsamt angerufen und erst einmal erfahren, dass ich das Gewerbeamt für derartige Informationen anrufen soll. Das habe ich getan und erfahren, dass ich nicht berechtigt bin, Informationen über das Gewerbe zu erhalten. Wann ich berechtigt bin, Informationen über ein Gewerbe zu erhalten, konnte mir der Gewerbebeamte auch nicht mitteilen - im selben Haus zu leben reicht allerdings nicht. Ich klingel nochmal die Ordnungsämter durch.

Kommentar von Obelhicks am 9. Oktober 2008 10:14

in manchen orten sind die behörden halt noch hinter dem mond.... viel erfolg.



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.