Hallo,
ich bin kürzlich in eine Mietwohnung nahe der Stadtmitte in einem Mehrfamilienhaus ins 2. Obergeschoss eingezogen. Direkt unter mir im Erdgeschoss befindet sich ein Bistro/Kneipe.Das dortige Bistro stellt tagsüber & auch abends Tische und Stühle nach draußen. Soweit kein Problem, nur lässt der Wirt immer laut Musik laufen und öffnet dabei zusätzlich die Kneipentür + eine größere Schiebetür. Dadurch kann die Musik bestens aus der Kneipe "schallen".
Momentan ist es so, dass ich bei geschlossenem Fenster nur minimal etwas höre. Ich hatte allerdings auch schon Tage, an denen ich die Musik auch bei geschlossenen Fenster deutlich wahrnehmen konnte (inklusive der Bässe).
Meine Frage ist nun was ich mir als Mieter eigentlich diesbezüglich gefallen lassen muss, was also zulässig ist und was nicht. Wer kann mir hier von Euch möglichst genaue Antworten gegen? (werde morgen beim Ordnungsamt auch noch Infos einholen...)
Vielen Dank für Eure Antworten, Maria

Nach 22 Uhr mußt du dir das nicht mehr gefallen lassen

hallo, lies dir mal den Artikel auf der Seite durch, ich denke der wird dir weiterhelfen. http://www.klasen-hennings.de/mietrecht-fachanwalt-berlin/126-laerm-als-mangel
Das sind ganz normale Geräusche in der Stadt. Du wußtest vorher, daß du in die Stadt ziehst. Andere haben Probleme, wenn die Strassenbahn alle 10 min vorbei fahrt. Der Friseur hat immer den Schleudergang der Waschmaschine an. Die Lieferanten schlagen ihre Autotüren zu laut zu. In, um, über Kneipen und Bistros ist das alles als normal zu bezeichnen.
ordnungsamt !!! beschwer dich !, ich denke der mieter hat damit eigentlich gar nichts zu tun, beim ordnungamt bist du da schon an der richtigen adresse
ein kleingeist zieht in die innenstadt und beschwert sich über leben...sowas hasse ich! du wusstest dass dort eine kneipe ist..also zieh da bitte auch nicht hin.

du warst dir doch mit Sicherheit schon vor dem Einzug im Klaren, dass dort ein Bistro ist. Du hättest wissen müssen, dass eine Gaststätte nunmal Lärm macht.
Das hättest Du wissen müssen, das ein Bistro nun mal Lärm verursacht. Du hast Dir doch vorher bestimmt die Wohnung angesehen.

Das ist auch das Beste was Du machen kannst, zum Ordnungsamt gehen. Habe im TV über dieses Problem auch schon Berichte gesehen und da gibt es auch Vorschriften

Hallo du wußtest doch vorher wo du hinziehst. Hinterher kannst du jetzt nicht kommen und dich beschweren. Du hast halt eine gesellige Nachbarschaft.
Nein, ich habe bevor ich den Mietvertrag unterschrieben habe keine Schallmessung in meinem jetzigen Wohnheim vornehmen können.
cheezy am 8. September 2009 21:13 Du hast aber gewusst, dass dort ein Bistro/Kneipe ist. Und Kneipen machen nunmal Lärm. Darüber hättest du dir schon im Vornherein klar sein müssen
..aber nicht, dass die Tür offen steht und die Musik aufgerissen wird!
dqb210 am 8. September 2009 21:15 Wo eine Kneipe ist, werden immer Türen auf und zu gemacht.
.. aber bleiben nicht dauerhaft offen stehen! Eine Diskothek in der Innenstadt wird ja auch nicht die Wände herunterziehen oder das Dach einfahren, nur damit mehr Leute angelockt werden durch laute Musik
cheezy am 8. September 2009 21:21 ääähm...doch? Bei uns in Köln ist das normal
das ist leider komplett falsch... die 22 Uhr Regelung ist eine allgemein geltende Lärmschutzregelung. Gaststätten und Kneipen innerorts verfügen so gut wie immer über eine Ausnahmegenehmigung... verschiedene Gerichte haben auch schon entschieden das ein Mieter dies dulden muß wenn die Kneipe oder das Bistro schon vor Mietbeginn vorhanden war.
Ab 22 Uhr beginnt die Nachtruhe. Ausnahmen gibt es nur zu Stadtfesten oder ähnliches.Hier gilt das Landesemissionsschutzgesetz und BGB § 906
in Innenstädten, besonders in Altstadtbereichen wird von der jeweiligen Stadt so gut wie immer eine abweichende Sperrzeit festgesetzt... allgemein üblich in von 01:00-06:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeit hat der Betreiber der Lokalität zwar dafür zu sorgen das sich der Lärm in grenzen hält, jedoch kann er beispielsweise in einem Bistro nicht vermieden werden. Man kann sich zwar jeden Tag aufs neue darüber beschweren, allerdings urteilen dir Gerichte so gut wie immer zu Gunsten des Betreibers. Ein Recht auf Mietminderung hat man in diesem falle auch nur wenn man nachweisen kann das ein baulicher Mangel vorliegt der den Lärm begünstigt.
Das gilt bundesweit und nicht nur in Altstädten
https://secure.service.brandenburg.de/leika/index.php/32.04.02.01L%C3%A4rmschutz,AusnahmegenehmigungzurNachtruhe_beantragen
Auszüge des Landesimmisionsschutzgesetzes
§ 6 Benutzung von Tongeräten (1) Geräte, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnliche Geräte, dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt werden kann.
Wer sich nicht dran hält begeht eine Ordnungswidrigkeit
§ 13 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Abs. 1 in der Nachtzeit Betätigungen ausübt, die zu einer Störung der Nachtruhe führen,
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Selbst im Auto hat man dieses Recht auf Lärm nicht.
(3) Auf öffentlichen Verkehrsflächen, in öffentlichen Anlagen, in Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie in und auf sonstigen Anlagen, die der allgemeinen Nutzung dienen, auf Zelt- und Campingplätzen, in Schwimm- und Strandbädern sowie in der freien Natur ist die Benutzung der in Absatz 1 genannten Tongeräte verboten, wenn hierdurch andere erheblich belästigt werden können oder die natürliche Umwelt beeinträchtigt werden kann.
o.k. einmal versuch ichs noch... STÄDTE können und haben so gut wie immer eine AUSNAHMEGENEHMIGUNG für den Innenstadtbereich erteilt. In dieser Ausnahmegenehmigung legen sie Sperrzeiten für Lokale, Kneipen, Bistros... fest. Hat eine Kneipe innerhalb dieser Sperrzeit noch geöffnet kannst du sofort Anzeige erstatten und bekommst auch Recht. Außerhalb dieser Sperrzeiten urteilen Gerichte fast IMMER zu Gunsten des Betreibers. Nur wenn es nachgewiesenermaßen zu Starken Lärmbelästigungen kommt hat man die Möglichkeit Recht zu bekommen. Außerdem wird in Innenstadtbereichen auch extra festgelegt von wann bis wann der Betreiber Außen-Bestuhlung haben darf.