Ladung zur Vernehmung?

4 Antworten

Sie muss weder erscheinen noch dort aussagen oder den Termin absagen, nur bei einer Ladung als Zeuge durch Gericht oder Staatsanwaltschaft muss dieser Folge geleistet werden.

Aber auch wenn deine Freundin meint nichts zu wissen, kann sie vielleicht doch etwas zu Klärung beitragen.

Sie muss nicht, aber als "braver" Staatsbürger geht man hin, sonst kommt die nächste Ladung vom Staatsanwalt oder Gericht.

In der Regel sind Ladungen Pflicht. Wenn es nicht geht (Krankenhaus) muss Mitteilung erfolgen. Hauptzollamt ist Polizeibehörde und hat entsprechende Eingriffsrechte.

In der Regel sind Ladungen Pflicht

Aber nicht einer Ladung von Polizei oder Zoll.

@Antitroll1234

Tatsache, mein Fehler.

Also: Sie muss NICHT!

Einmal pro einmal contra. Was stimmt jetzt? Sie kennt ihn nicht und weiss nicht worum es geht. Also wenn sie dort auftauch kann sie ja im Endeffekt nichts sagen, da sie es ja nicht weißt.

Was stimmt jetzt?

Sie muss nicht erscheinen, dies ergibt sich aus dem Umkehrschluss in §163a Abs.3 der StPO

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163a.html

Also wenn sie dort auftauch kann sie ja im Endeffekt nichts sagen, da sie es ja nicht weißt

Vielleicht weiß sie ja doch etwas was zur Klärung des Falles, worum es auch immer gehen mag, beiträgt.

ja gut auch wenn sie nicht auftauch wird sie bestimmt ne ladung vom Staatsanwaltschaft bekommen. so oder so ist es für sie ja besser, wenn sie auftaucht. aber klärt es sich dann für sie bzw wenn sie dorthin geht und ihre aussage macht, da sie nichts davon weiss?

@JasonLee20

Ob deine Freundin etwas zur Sache beitragen kann oder nicht erfährt sie dann dort.

Okay. vielen dank!

Ich ziehe meine Auffassung zurück