Ladung zum Strafantritt, trotzdem verreisen möglich?
Ich habe eine Ladung bekommen, hatte aber die Chance, auf Sozialstunden (Gemeinützige Arbeit) Habe auch mit der Behörde ein Termin vereinbart und war auch schon da. Da die Geldstrafe "nur" circa 300 euro beträgt, haben wir ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt. Bisher noch keine Antwort. Nun fliege ich kurzfristig nach Spanien. (Samstag los, Sonntag wieder da) Und würde gerne wissen ob die denn möglich wäre, oder ob ich was zu beführten habe.
1 Antwort
Wenn Du "nur" eine Ladung zum Strafantritt bekommen hast und die Frist noch nicht abgelaufen ist, hast Du nix zu befürchten. Allerdings sollte die Frist bei der Wiedereinreise auch noch nicht vorbei sein. Ein Haftbefehl wird nämlich frühestens dann erlassen, wenn die Frist fürs selbst Stellen in der JVA abgelaufen ist.
Nein, das bekommt man nicht. Das kannst Du ja auch anhand Deiner Ladung ausrechnen (normalerweise 14 Tage nach Erhalt)
Ja. aber ich hatte mich ja bei der Behörde für Gemeinützige Arbeit gemeldet. Die 14 Tage sind schon lange um. Das schreiben war vom 25.3. Hab darauf hin mich direkt mit der Behörde in verbindung gesetzt. Und erst am anfang dieses Monat ein Termin da bekommen. Nun haben wir ein Antrag auf Ratenzahlung gemacht.
Ja, was willst Du denn nun? Gemeinnützige Arbeit leisten oder Raten zahlen? Wenn es wegen der gemeinnützigen Arbeit einen Termin gibt, der erst noch kommt, dann gibt es keinen Haftbefehl. Dann soll ja gerade noch versucht werden, die Sache anders zu lösen als durch Inhaftierung.
Ich musste mich erstmal bei dem Atm melden, und dann ein Antrag auf Ratenzahlung zu stellen. Nun hoffe ich, das meine Ratenzahlung aktzeptiert wird. Danke für deine Hilfe :)
Danke für die klare Antwort. Bekommt man denn voher noch ein schreiben, wenn die Frist abgelaufen sein sollte?