Ladung zum Strafantritt, trotzdem verreisen möglich?

1 Antwort

Wenn Du "nur" eine Ladung zum Strafantritt bekommen hast und die Frist noch nicht abgelaufen ist, hast Du nix zu befürchten. Allerdings sollte die Frist bei der Wiedereinreise auch noch nicht vorbei sein. Ein Haftbefehl wird nämlich frühestens dann erlassen, wenn die Frist fürs selbst Stellen in der JVA abgelaufen ist.

Danke für die klare Antwort. Bekommt man denn voher noch ein schreiben, wenn die Frist abgelaufen sein sollte?

@green100

Nein, das bekommt man nicht. Das kannst Du ja auch anhand Deiner Ladung ausrechnen (normalerweise 14 Tage nach Erhalt)

@skyfly71

Ja. aber ich hatte mich ja bei der Behörde für Gemeinützige Arbeit gemeldet. Die 14 Tage sind schon lange um. Das schreiben war vom 25.3. Hab darauf hin mich direkt mit der Behörde in verbindung gesetzt. Und erst am anfang dieses Monat ein Termin da bekommen. Nun haben wir ein Antrag auf Ratenzahlung gemacht.

@green100

Ja, was willst Du denn nun? Gemeinnützige Arbeit leisten oder Raten zahlen? Wenn es wegen der gemeinnützigen Arbeit einen Termin gibt, der erst noch kommt, dann gibt es keinen Haftbefehl. Dann soll ja gerade noch versucht werden, die Sache anders zu lösen als durch Inhaftierung.

@skyfly71

Ich musste mich erstmal bei dem Atm melden, und dann ein Antrag auf Ratenzahlung zu stellen. Nun hoffe ich, das meine Ratenzahlung aktzeptiert wird. Danke für deine Hilfe :)