Ladendiebstahl, Vorladung bei der Polizei.. Was soll ich sagen?
Hallo, ich bin 18, w, und habe vor 2 Wochen beim Drogeriemarkt Müller sachen im wert von ca. 20 euro versucht zu stehlen. Ich wurde auch erwischt und muss später zur polizei (Vorladung). Was soll ich denn da sagen? ich selbst weiß nur dass es ne scheiß aktion war, ich werd es sicher nicht wieder tun. Aber was soll ich zum polizisten sagen? und erfährt mein AG davon?
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Aber was soll ich zum polizisten sagen?
Die Wahrheit.
Und dass es Dir leid tut, und Du das nie wieder in Deinem Leben machen wirst.
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pika! du bist 18 jahre alt und somit volljaehrig. und dass wird entscheidend sein. denn wenn man 18 ist und dazu noch eine arbeit hat, dann kommt man nicht auf die idee, wegen 20 ! euro, klauen zu gehen!
da kann ich die empörung von SWEETGIRL, total verstehen und mich auch anschliessen!
und was du bei der polizei sagen sollst? die wahrheit, was denn sonst! d.tatbestand ist eruiert, somit bist du als diebin, bezw. wurde dir nachgewiesen, dass du mit der geklauten ware, das geschaeft verlassen wolltest, ermittelt. bei der uniformierten pol.beamten wird d. protokol des ganzen aufgenommen und weitergeleitet. kann aber möglich sein, dass du nur mit einem verweis, davon kommst. relevant waere in dem fall, ob es dein erstes mal war, oder du schon in verdacht standest und nur nicht von der polizei wahrgenommen wurdest, bzw. man konnte dir nichts nachweisen.
und versuche nicht die pol.beamten mit deinen traenen umzustimmen. das zieht schon gar nicht. den sie müssen der anzeige der drogeriefirma, nachgehen. mishiko'
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Du hast ne Arbeit und hast es dann noch nötig zu klauen??? -.- Sorry da fehlen mir die Worte. -.-
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Antwort von Sudly 13.06.20123 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Sag ihnen die Wahrheit!
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sag die Wahrheit und lern daraus, kommst du am Besten weg damit
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Das es dir ehrlich leid tut und das du versuchen wirst, dich zu bessern.
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Wenn Du schon hingehst, was Du auch tun solltest, dann sag einfach nur die Wahrheit und warte ab was dann später noch kommt. Den Kopf wird Dir kein Staatsanwalt oder Richter abreissen. Das ganze wird wahrscheinlich noch unter Jugendstafrecht fallen. Eine Strafe, wenn denn überhaupt eine kommt, wird keine Vorstrafe sein. Ein Eintrag im Erziehungsregister wird erfolgen, was für dich aber folgenlos bleiben wird, wenn Du aus dieser Sache gelernt hast und künftig keinen solchen Blödsinn mehr machst.
Dein Arbeitgeber wird nichts erfahren.
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Die Wahrheit, was sonst?
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Am besten sagst du das auch so bei der Polizei.
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Antwort von Dummgelaufen85 13.06.2012
.... ich werde bestimmt nicht mit der Moralkeule über Dich herziehen (siehe meine Fragen :( ) ABER; nee, sag die Wahrheit... wer schrott baut, sollte dazu stehen. Dein AG erfährt davon vielleicht, wenn Du Beamtin bist, sonst auf keinen Fall
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Die Wahrheit erzählen und gut ist, Sagen das es Unsinn war, du ja Arbeit hast und die behalten willst.
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Was heißt "versucht, zu stehlen". Wenn eine Absicht vorlag, das Geklaute zu behalten, und du schon hinter der Kasse gewesen bist, war es eindeutig Diebstahl. Kopf hinhalten!
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Erzähl von Deiner schlimmen Kindheit.
Kommentar von australianaustralian 13.06.2012Und das soll ein Grund sein einen kleinen Kosmetik - nehm ich mal an - Diebstahl zu begehen. Ich glaub da lachen sich die nur krank.
Kommentar von user1439user1439 13.06.2012sie könnte auch sagen, dass sie Vegetarier ist.
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Antwort von StuhlgangXXL 13.06.2012
Sag aufjedenfall die Wahrheit!
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Antwort von Shellan35 13.06.2012
hallöchen,
du solltest auf jeden fall die wahrheit sagen! denn lügen bringt dir nur noch mehr probleme ein! wenn du soetwas öfter machst, oder den drang danach verspürst, solltest du dir hilfe holen. In der Regel erfährt der AG nichts davon. wenn du es "einfach nur so" gemacht hast, es eine spontanaktion war- warum auch immer- dann sage es auch so. Nur wie gesagt- nicht lügen! =))
LG
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Frage den Polizisten,ob so etwas in dein Führungszeugnis geschrieben wird.
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Dasselbe wie Du schon schreibst...daß es Dir leid tut usw... LG Funnyhanni
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nein der AG erfährt nichts davon.
eigentlich erfährt überhaupt niemand davon, und das verfahren wird auch eingestellt werden gegen zahlung einer rel. geringen geldstrafe .. zumindest wenn es für dich das 1. mal war :)
was du sagen sollst? naja auf seine fragen antworten und ansonsten das erzählen was passiert ist - und nicht vergessen dich über alle maßen zu entschuldigen und zu zeigenwie leid es dir tut^^
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Bei einer Erstauffälligkeit mit einer Ahndung von unter 90 Tagessätzen erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis, dein Arbeitgeber erfährt somit davon nichts. Zeig einfach ein wenig Reue und ab dafür, nächstes mal kommste durch!
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Beantworte halt seine Fragen...
Richtig,
dazu: wäre es schon vor der Kasse Diebstahl wenn man zb Kaugummis in die Tasche steckt,
Gewahrsam ist dann bereits gebrochen für die Rechtsfreunde :P