Frage von PikaPikachu 13.06.2012

Ladendiebstahl, Vorladung bei der Polizei.. Was soll ich sagen?

  • Antwort von Denkverbot 13.06.2012
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Aber was soll ich zum polizisten sagen?

    Die Wahrheit.

    Und dass es Dir leid tut, und Du das nie wieder in Deinem Leben machen wirst.

  • Antwort von mishiko 13.06.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    pika! du bist 18 jahre alt und somit volljaehrig. und dass wird entscheidend sein. denn wenn man 18 ist und dazu noch eine arbeit hat, dann kommt man nicht auf die idee, wegen 20 ! euro, klauen zu gehen!

    da kann ich die empörung von SWEETGIRL, total verstehen und mich auch anschliessen!

    und was du bei der polizei sagen sollst? die wahrheit, was denn sonst! d.tatbestand ist eruiert, somit bist du als diebin, bezw. wurde dir nachgewiesen, dass du mit der geklauten ware, das geschaeft verlassen wolltest, ermittelt. bei der uniformierten pol.beamten wird d. protokol des ganzen aufgenommen und weitergeleitet. kann aber möglich sein, dass du nur mit einem verweis, davon kommst. relevant waere in dem fall, ob es dein erstes mal war, oder du schon in verdacht standest und nur nicht von der polizei wahrgenommen wurdest, bzw. man konnte dir nichts nachweisen.

    und versuche nicht die pol.beamten mit deinen traenen umzustimmen. das zieht schon gar nicht. den sie müssen der anzeige der drogeriefirma, nachgehen. mishiko'

  • Antwort von SweetGirl2503 13.06.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du hast ne Arbeit und hast es dann noch nötig zu klauen??? -.- Sorry da fehlen mir die Worte. -.-

  • Antwort von flametree 13.06.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ehrlich sein!

  • Antwort von Sudly 13.06.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Sag ihnen die Wahrheit!

  • Antwort von netzy 13.06.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    sag die Wahrheit und lern daraus, kommst du am Besten weg damit

  • Antwort von Heavenrider 13.06.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das es dir ehrlich leid tut und das du versuchen wirst, dich zu bessern.

  • Antwort von Artus01 13.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn Du schon hingehst, was Du auch tun solltest, dann sag einfach nur die Wahrheit und warte ab was dann später noch kommt. Den Kopf wird Dir kein Staatsanwalt oder Richter abreissen. Das ganze wird wahrscheinlich noch unter Jugendstafrecht fallen. Eine Strafe, wenn denn überhaupt eine kommt, wird keine Vorstrafe sein. Ein Eintrag im Erziehungsregister wird erfolgen, was für dich aber folgenlos bleiben wird, wenn Du aus dieser Sache gelernt hast und künftig keinen solchen Blödsinn mehr machst.

    Dein Arbeitgeber wird nichts erfahren.

  • Antwort von StupidGirl 13.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Die Wahrheit, was sonst?

  • Antwort von alidaline 13.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Am besten sagst du das auch so bei der Polizei.

  • Antwort von Dummgelaufen85 13.06.2012

    .... ich werde bestimmt nicht mit der Moralkeule über Dich herziehen (siehe meine Fragen :( ) ABER; nee, sag die Wahrheit... wer schrott baut, sollte dazu stehen. Dein AG erfährt davon vielleicht, wenn Du Beamtin bist, sonst auf keinen Fall

  • Antwort von Kihlu 13.06.2012

    Die Wahrheit erzählen und gut ist, Sagen das es Unsinn war, du ja Arbeit hast und die behalten willst.

  • Antwort von rikairyoku 13.06.2012

    Was heißt "versucht, zu stehlen". Wenn eine Absicht vorlag, das Geklaute zu behalten, und du schon hinter der Kasse gewesen bist, war es eindeutig Diebstahl. Kopf hinhalten!

  • Antwort von user1439 13.06.2012

    Erzähl von Deiner schlimmen Kindheit.

  • Antwort von StuhlgangXXL 13.06.2012

    Sag aufjedenfall die Wahrheit!

  • Antwort von Shellan35 13.06.2012

    hallöchen,

    du solltest auf jeden fall die wahrheit sagen! denn lügen bringt dir nur noch mehr probleme ein! wenn du soetwas öfter machst, oder den drang danach verspürst, solltest du dir hilfe holen. In der Regel erfährt der AG nichts davon. wenn du es "einfach nur so" gemacht hast, es eine spontanaktion war- warum auch immer- dann sage es auch so. Nur wie gesagt- nicht lügen! =))

    LG

  • Antwort von flametree 13.06.2012

    Frage den Polizisten,ob so etwas in dein Führungszeugnis geschrieben wird.

  • Antwort von Funnyhanni 13.06.2012

    Dasselbe wie Du schon schreibst...daß es Dir leid tut usw... LG Funnyhanni

  • Antwort von Speedster2000 13.06.2012

    nein der AG erfährt nichts davon.

    eigentlich erfährt überhaupt niemand davon, und das verfahren wird auch eingestellt werden gegen zahlung einer rel. geringen geldstrafe .. zumindest wenn es für dich das 1. mal war :)

    was du sagen sollst? naja auf seine fragen antworten und ansonsten das erzählen was passiert ist - und nicht vergessen dich über alle maßen zu entschuldigen und zu zeigenwie leid es dir tut^^

  • Antwort von CheesyDave 13.06.2012

    Bei einer Erstauffälligkeit mit einer Ahndung von unter 90 Tagessätzen erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis, dein Arbeitgeber erfährt somit davon nichts. Zeig einfach ein wenig Reue und ab dafür, nächstes mal kommste durch!

  • Antwort von Woddi 13.06.2012

    Beantworte halt seine Fragen...

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