Ladendiebstahl und noch im offenen Vollzug
Hallo, ich habe verdammten Mist verbockt. Ich bin im offenen Vollzug und eine 2/3 Entlassung ist im Oktober. Am Wochenend ewar ich mit einem Freund essen und er hat 2 Cocktails geordert... da ich kaum Alkohol trinke war ich ich schnell blau. Anschliessend auf dem Heimweg bin ich zu Rewe, hab mir was zu essen gekauft aber auch ne Packung Garnelen eingesteckt. Tja und nun.. erwischt, die Polizei war da und habe alles aufgenommen. Als Freigänger und Wochenendurlauber habe ich meinen Haftausweis der Polizei vorgelegt. Wie sieht es aus ?! Gibts nachtile bei meiner derzeitigen Vollzugslockerung und vorzeitigen Entlassung? Habe bereits ein entschuldigungsschreiben an den MArkt versendet.
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Denke,
das Du Dir einen gefallen tust (für Deine zukünftiges Leben) wenn Du Deine Strafe bis zum letzten Tag absitzen würdest und die Stunden dann dafür verwendest mal nachzudenken was DU tust, und wie Du sooo gestrickt bist.
In Deiner Sprache es ausdrücken wollend meine ich:
Du bist ein verdammter Mistkerl, betrinkst Dich, bedienst Dich an anderer Leute Eigentum, und wenn Du erwischt wirst, dann entschuldigst Du Dich selbstverständlich mit einem Brief , das der Freund Dich besoffen gemacht hat, und es Dir Super Peinlich ist, und ....und......und... .
Mein Wunsch: Werde ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft, und übernehme endlich die volle Verantwortung Deines Tuns, und sei ein Mann und kein Jammerlappen!
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Also ganz ehrlich: Mitleid bekommste nicht von mir. Und dann auch noch so ne Kleinigkeit. Warum tust du sowas? Ich selber würd nicht mal besoffen auf so ne Idee kommen und ne Packung Garnelen mitgehn lassen.
Da hilft nichts als abzuwarten, vielleicht hast du Glück und der Laden verzichtet auf eine Strafverfolgung - aber auf jeden Fall wurde es schon bei den Behörden gemeldet und das wird sowieso verfolgt, weil Diebstahl eine Straftat ist und das liegt nicht mehr im zivilrechtlichen Bereich.
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Hallo!Ich weiß nicht warum sitzt di zur zeit,aber es kann sein das du muss sachen paken und würdest du in geschlossene verlegt.Das kann auch sein das du bleibst in offene.Aber ich denke du gehst in Geschlossene,weil du bist in der Knast und machst du noch Diebstahl und dazu noch unter Alkohol.Erlich du hast schlimme sachen gebaut.
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und eine 2/3 Entlassung ist im Oktober.
Oder auch nicht.
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Die Frage ist jetzt nicht ernst gemeint..oder?
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Tja, ich glaube damit hast du dir einiges verkackt. Nur wenn der Markt von einer Anzeige absieht seh ich da noch Hoffnung. Vielleicht wird auch bei dem geringen Warenwert nicht viel passieren, aber ich glaube es sieht eher schlecht aus.
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Antwort von dseidel74 16.09.2012
Achja ich habe auch einen festen Job !
Kommentar von hundeversteherhundeversteher 26.09.2012Wie lange noch ???
Vielleicht brauchst Du einen ETWAS begrenzten Lebenraum um keine weiteren Dummheiten machen zu können?
Warum bist Du den in den Knast gekommen ?
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na mitleid möcht ich keins. Das war nunmal unvernünftig. ich muß wohl abwarten. Ich möcht nur meinen Job nicht verlieren durch irgendwelche Sperrungen des Status im Vollzug. bin da seit 6 Monaten und habe mir nie was z schulden kommen lassen in der Haft und auch mitgearbeitet so das ich nach 4 Monaten zum freigang zugelassen wurden bin und meine Wochendurlaube genehmigt bekommen habe
da musst wirklich auf Kulanz setzen... aber wenn du schon mal gerne im Beruf weiterhin tätig sein willst ist das schon mal super. Rede dann einfach mal über deine Bedenken wenns soweit ist und jemand wird Fragen stellen...