gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Ladendiebstahl - ja oder nein?

gefragt von pippi60pippi60 am 16.05.2008 um 18:02 Uhr

Mir ist heute etwas "peinliches" passiert. Ich habe unter anderem Nagellack und einen 11-Kasten Bier gekauft. An der Kasse habe ich den Korb ausgeräumt, alles aufs Band gelegt und den Kasten im Wagen gelassen. Natürlich habe ich den Kasten freiwillig angehoben und dann habe ich den Nagellack entdeckt, der ist zwischen das Korbgeflecht gerutscht und ich habe ihn auf das Band gelegt. Meine Frage: wenn ich den Kasten nicht angehoben hätte, aber ein Detektiv hätte mich beobachtet, wäre das ein Ladendiebstahl gewesen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Folgen (134)
Ladendiebstahl (56)
Vorbestrafung (2)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 16. Mai 2008 18:10
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Nun ja: Wenn es sich tatsächlich so verhält, wie von Dir beschrieben, IST es natürlich kein Diebstahl, denn der setzt Vorsatz voraus; Fahrlässigkeit reicht nicht.

Allerdings würde es wohl als solcher GEWERTET werden.

(Die Indizienlage spricht doch sehr gegen Dich.)

Kommentar von oldpaed am 16. Mai 2008 18:12

D.H. Da spricht der Fachmann.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 16. Mai 2008 18:12

Ein Meister der klaren Sprache! DH!

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 16. Mai 2008 18:46

Habe schon 4 x in diese Frage gezippt... MEINE Meinung wäre der Deinen am ehesten gewesen... 100 Pro hätt ichs net jewusst ;o((


Weitere gute Antworten


Tannte12
beantwortet von Tannte12 am 16. Mai 2008 18:03
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Leider ja,auch wenn es ein versehen war,denn du wustest das du Nagellack in den Wagen gelegt hast


butz1510
beantwortet von butz1510 am 16. Mai 2008 18:03
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja!!! Einem Bekannten ist etwas Ähnliches passiert und er kam wegen Ladendiebstahls dran. Strafe weiß ich aber nicht mehr.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 16. Mai 2008 18:04

Es ist ja auch so, dass die Detektive kaum unterscheiden können (oder dürfen oder wollen), ob das jetzt aus Versehen oder mit Absicht passiert ist.

Kommentar von oldpaed am 16. Mai 2008 18:07

Auch der Versuch ist strafbar.


anonym
beantwortet von Sunnys am 16. Mai 2008 18:03
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja wäre Ladendiebstahl gewesen! wäre aber bestimmt nicht zu Anzeige gekommen wenns dus nur vergessen hast

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 16. Mai 2008 18:07

Nicht vergessen. Er ist einfach hinter dem Kasten durch das Drahtgeflecht gerutscht und der Verschluss hat ihn im Korb festgehalten. Es ist ja nichts passiert, ich habe ihn ja noch rechtzeitih entdeckt, mir ging es nur darum. was wäre, wenn nicht?

Kommentar von Sunnys am 16. Mai 2008 18:12

wenns der Dedektive Gesehen hätte! dann würde er die Polizei rufen und du müsstest dazu ne Aussagemachen!wo du das erklären kannst


franzeule
beantwortet von franzeule am 16. Mai 2008 18:05
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, auch sowas ist Diebstahl



Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 16. Mai 2008 18:06
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich, es sei denn, Du hättest den Nagellack im Wagen liegen lassen und damit nicht den Laden verlassen. Erst wenn Du unbezahlte Ware aus dem Laden nimmst, kannst Du belangt werden. Solange Du im Laden bist, kannst Du Dir die Ware sonst wo hin stecken, Hauptsache, Du bezahlst an der Kasse. Erst nach Passieren der Kasse darf Dich ein Detektiv oder eine Verkäuferin auffordern, zu bleiben.


klamti
beantwortet von klamti am 16. Mai 2008 18:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, wäre es. dann häettst du ihn ohne zu bezahlen mitgenommen.


Hannibal1970
beantwortet von Hannibal1970 am 16. Mai 2008 18:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, jedenfalls meistens. Ein nicht bezahlen, bedeutet immer Dibstaht, der geahndet werden kann.


anonym
beantwortet von 338194 am 16. Mai 2008 18:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wohl ja, wenn es beobachten worden wäre. Aber so in der Situation nicht. Außerdem zählt das, denke ich nur, wenn so ein Detektiv das erst nach Kassendurchgang entdeckt, das war doch bei Dir nicht der Fall.Das weiß doch jeder, daß diese Fläschchen verrutschen können.Und Du hast es doch gezeigt. Manche Supermärkte haben kleine Abteilungen oben am Korb für so etwas, wohl nicht alle.


kannalles
beantwortet von kannalles am 19. Mai 2008 17:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja. Eindeutig. Du weißt ja was du aufs Band legen musst.So schnell kann man seine Einkäufe nicht vergessen.Selbst Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Ist ja noch gut gegangen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Ladendiebstahl im Führungszeugnis?

    Videoaufzeichnung vom Ladendiebstahl

    Mehrfacher Ladendiebstahl was ertwartet uns???



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Ladendiebstahl 2. Mal, was nun???

    Angeblicher Ladendiebstahl und Folgen. Zugeben???

    Ladendiebstahl HILFE

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.