pippi60 am 16.05.2008 um 18:02 Uhr
Mir ist heute etwas "peinliches" passiert. Ich habe unter anderem Nagellack und einen 11-Kasten Bier gekauft. An der Kasse habe ich den Korb ausgeräumt, alles aufs Band gelegt und den Kasten im Wagen gelassen. Natürlich habe ich den Kasten freiwillig angehoben und dann habe ich den Nagellack entdeckt, der ist zwischen das Korbgeflecht gerutscht und ich habe ihn auf das Band gelegt. Meine Frage: wenn ich den Kasten nicht angehoben hätte, aber ein Detektiv hätte mich beobachtet, wäre das ein Ladendiebstahl gewesen?
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Nun ja: Wenn es sich tatsächlich so verhält, wie von Dir beschrieben, IST es natürlich kein Diebstahl, denn der setzt Vorsatz voraus; Fahrlässigkeit reicht nicht.
Allerdings würde es wohl als solcher GEWERTET werden.
(Die Indizienlage spricht doch sehr gegen Dich.)

Leider ja,auch wenn es ein versehen war,denn du wustest das du Nagellack in den Wagen gelegt hast

Ja!!! Einem Bekannten ist etwas Ähnliches passiert und er kam wegen Ladendiebstahls dran. Strafe weiß ich aber nicht mehr.
ja wäre Ladendiebstahl gewesen! wäre aber bestimmt nicht zu Anzeige gekommen wenns dus nur vergessen hast
pippi60 am 16. Mai 2008 18:07 Nicht vergessen. Er ist einfach hinter dem Kasten durch das Drahtgeflecht gerutscht und der Verschluss hat ihn im Korb festgehalten. Es ist ja nichts passiert, ich habe ihn ja noch rechtzeitih entdeckt, mir ging es nur darum. was wäre, wenn nicht?
wenns der Dedektive Gesehen hätte! dann würde er die Polizei rufen und du müsstest dazu ne Aussagemachen!wo du das erklären kannst

Natürlich, es sei denn, Du hättest den Nagellack im Wagen liegen lassen und damit nicht den Laden verlassen. Erst wenn Du unbezahlte Ware aus dem Laden nimmst, kannst Du belangt werden. Solange Du im Laden bist, kannst Du Dir die Ware sonst wo hin stecken, Hauptsache, Du bezahlst an der Kasse. Erst nach Passieren der Kasse darf Dich ein Detektiv oder eine Verkäuferin auffordern, zu bleiben.

ja, wäre es. dann häettst du ihn ohne zu bezahlen mitgenommen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, jedenfalls meistens. Ein nicht bezahlen, bedeutet immer Dibstaht, der geahndet werden kann.
Wohl ja, wenn es beobachten worden wäre. Aber so in der Situation nicht. Außerdem zählt das, denke ich nur, wenn so ein Detektiv das erst nach Kassendurchgang entdeckt, das war doch bei Dir nicht der Fall.Das weiß doch jeder, daß diese Fläschchen verrutschen können.Und Du hast es doch gezeigt. Manche Supermärkte haben kleine Abteilungen oben am Korb für so etwas, wohl nicht alle.

ja. Eindeutig. Du weißt ja was du aufs Band legen musst.So schnell kann man seine Einkäufe nicht vergessen.Selbst Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Ist ja noch gut gegangen.
D.H. Da spricht der Fachmann.
Ein Meister der klaren Sprache! DH!
Habe schon 4 x in diese Frage gezippt... MEINE Meinung wäre der Deinen am ehesten gewesen... 100 Pro hätt ichs net jewusst ;o((